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VL und Sparzulage

Vermögenswirksame Leistungen: Geld, das viele liegen lassen

Millionen Arbeitnehmer haben einen tariflichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und rufen ihn nie ab. Diese Seite erklärt, wie viel es gibt, wer es bekommt – und vor allem, worin Sie es anlegen sollten. Denn der Betrag ist klein, der Vertrag aber läuft oft Jahrzehnte.

Stand 2026Werte geprüftIn 15 Minuten geregelt
480 €maximaler Arbeitgeberanteil im Jahr, je nach Tarif
123 €höchstmögliche Sparzulage für Ledige
7 Jahrebis das Geld frei verfügbar ist
Einordnung

Warum das Thema so oft untergeht

Der monatliche Betrag ist klein, deshalb wird das Thema unterschätzt. Zwei Dinge machen es trotzdem wichtig: Es ist das einzige Geld auf dieser Website, das Sie bekommen, ohne selbst etwas zu bezahlen. Und der Vertrag, den Sie dem Arbeitgeber nennen, läuft nach den sieben Jahren Sperrfrist meist weiter – oft Jahrzehnte. Die Wahl des Vertrags wirkt damit länger als der Beitrag. Den größeren Rahmen dazu finden Sie auf unserer Seite zu den Grundlagen der Altersvorsorge.

Zwei QuellenArbeitgeber und, manchmal, Staat

Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag zusätzlich zum Gehalt, wenn Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag das vorsehen. Die Arbeitnehmersparzulage vom Staat kommt nur dazu, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze liegt, Sie die passende Anlageform wählen und sie in der Steuererklärung beantragen. Drei Bedingungen, von denen in der Praxis oft eine fehlt.

Ein HakenSie müssen es abrufen

VL werden nicht automatisch gezahlt. Sie brauchen einen Vertrag und müssen dessen Daten in der Personalabteilung hinterlegen. Ohne das passiert nichts, und rückwirkend gibt es in der Regel nichts.

Eine BedingungSieben Jahre Geduld

VL-Verträge sind gesperrt: sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen. Erst danach ist das Geld frei. Wer vorher heran will, verliert die Sparzulage.

Die Grundlage

Was vermögenswirksame Leistungen sind

VL sind eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die nicht an Sie ausgezahlt wird, sondern direkt in einen Sparvertrag fließt. Geregelt ist das im Fünften Vermögensbildungsgesetz.

Was der Arbeitgeber zahlt

Die erste Quelle

Ob und wie viel gezahlt wird, steht nicht im Gesetz, sondern in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das Gesetz regelt nur, wie das Geld behandelt wird.

Typische Beträge
Je nach Branche zwischen wenigen Euro und 40 Euro im Monat. Im öffentlichen Dienst, in der Metall- und Elektroindustrie und im Bauhauptgewerbe sind höhere Beträge verbreitet.
Zusätzlich zum Gehalt
VL sind kein Teil Ihres Gehalts, das umgeschichtet wird, sondern kommen obendrauf. Das ist der entscheidende Unterschied zur Entgeltumwandlung.
Steuer und Abgaben
VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Sie werden also versteuert, fließen aber ungekürzt in den Vertrag. Der Abzug erfolgt über Ihre Lohnabrechnung.
Aufstocken erlaubt
Zahlt der Arbeitgeber weniger als den förderfähigen Höchstbetrag, können Sie aus eigenem Netto aufstocken. Die Sparzulage bemisst sich nach dem gesamten eingezahlten Betrag.

Wer Anspruch hat

Die Voraussetzung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf VL. Er ergibt sich immer aus einer vertraglichen Grundlage.

Tarifvertrag
Der häufigste Fall. Wer tarifgebunden beschäftigt ist, hat den Anspruch, ohne ihn verhandeln zu müssen.
Betriebsvereinbarung
Auch ohne Tarifbindung kann der Betrieb VL zusagen.
Arbeitsvertrag
Steht es dort, gilt es. Fragen Sie ruhig nach, wenn Sie unsicher sind. Die Personalabteilung weiß es sofort.
Auszubildende
Haben in vielen Tarifverträgen ebenfalls Anspruch, oft in geringerer Höhe. Gerade hier lohnt der frühe Start.
Der Satz, den wir in fast jeder Beratung sagen

Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Es ist eine Frage, keine Verhandlung, und sie ist in zwei Minuten beantwortet.

Wir hören regelmäßig „das habe ich nie bekommen“, und stellen dann fest, dass der Anspruch die ganze Zeit bestand, nur nie abgerufen wurde. Rückwirkend lässt sich das in der Regel nicht nachholen. Jeder Monat ohne Vertrag ist ein Monat, in dem das Geld einfach nicht fließt.

Die zweite Quelle

Die Arbeitnehmersparzulage 2026

Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag gibt es vom Staat die Arbeitnehmersparzulage. Sie hängt davon ab, worin Sie anlegen und wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist. Nicht Ihr Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid.

AnlageartFördersätze und HöchstbeträgeMaximale ZulageEinkommensgrenze
Beteiligungssparen20 Prozent auf höchstens 400 Euro Einzahlung im Jahr. Dazu zählen Aktienfondssparpläne, Belegschaftsaktien und Beteiligungen am eigenen Unternehmen.80 Euro im Jahr für Ledige, 160 Euro bei Zusammenveranlagung.Zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung bis 80.000 Euro.
Bausparen9 Prozent auf höchstens 470 Euro Einzahlung im Jahr. Auch die Tilgung eines Baudarlehens zählt dazu.43 Euro im Jahr für Ledige, 86 Euro bei Zusammenveranlagung.Zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung bis 80.000 Euro.
Beides kombiniertBeide Förderungen lassen sich nebeneinander nutzen, wenn Sie zwei Verträge bedienen.Bis zu 123 Euro im Jahr für Ledige, bis zu 246 Euro bei Zusammenveranlagung.Die Grenzen gelten für jede Anlageart gesondert.
Banksparplan oder VersicherungKeine Arbeitnehmersparzulage. Der Arbeitgeberbeitrag fließt trotzdem, nur der staatliche Zuschuss entfällt.Keine.Entfällt.
Zwei Punkte, die bei der Sparzulage regelmäßig schiefgehen

Erstens: Es ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Zwischen beiden liegen Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge. Wer 46.000 Euro brutto verdient, kann durchaus unter der Grenze von 40.000 Euro liegen. Es lohnt sich, in den letzten Steuerbescheid zu schauen, statt es zu schätzen.

Zweitens: Sie müssen die Zulage beantragen. Genauer: Ihr Anbieter meldet die Daten elektronisch an das Finanzamt, und Sie setzen in der Steuererklärung das entsprechende Kreuz in der Anlage N. Ohne Steuererklärung gibt es keine Sparzulage. Ausgezahlt wird sie außerdem nicht sofort, sondern erst am Ende der Sperrfrist.

Neben der Arbeitnehmersparzulage gibt es beim Bausparen noch die Wohnungsbauprämie. Sie beträgt 10 Prozent auf bis zu 700 Euro Einzahlung im Jahr (1.400 Euro bei Zusammenveranlagung) und gilt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro. Beide Förderungen lassen sich nebeneinander nutzen.

Die Entscheidung

Worin Sie anlegen sollten

Der Arbeitgeber schreibt Ihnen nicht vor, worin Sie sparen. Er braucht nur einen Vertrag, auf den er überweisen kann, bei einer Bank oder bei einer Versicherung. Welchen Sie nennen, entscheiden Sie – und diese Entscheidung wirkt länger als die sieben Jahre Sperrfrist.

Zuerst eine Frage, die alles andere vorsortiert

Wie hoch war Ihr zu versteuerndes Einkommen im letzten Steuerbescheid? Unter 40.000 Euro als Ledige oder unter 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung?

Darunter: Dann gibt es die Arbeitnehmersparzulage, und sie gehört in die Rechnung. Höchstens 80 Euro im Jahr beim Beteiligungssparen, höchstens 43 Euro beim Bausparen.

Darüber: Dann gibt es keine Zulage – bei keiner Anlageform. Die halbe Diskussion um Fördersätze ist für Sie damit erledigt, und es entscheidet allein, welcher Vertrag über die nächsten Jahrzehnte das bessere Ergebnis liefert. Das betrifft mehr Arbeitnehmer, als die Ratgeber im Netz vermuten lassen.

Und selbst unterhalb der Grenze fließt die Zulage nur, wenn sie in der Steuererklärung beantragt wird. Wer keine abgibt, bekommt sie nicht. In unserer Beratungspraxis ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Fondsgebundene Versicherung

Häufig die beste Wahl

Die VL fließen in eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung. Eine Arbeitnehmersparzulage gibt es darauf nicht. Dafür ist dieser Vertrag der einzige, der nach Ablauf der Sperrfrist ohne Bruch weiterläuft und steuerlich anders behandelt wird als ein Depot.

Keine Zulage
Das ist der Preis, und er ist beziffert: höchstens 80 Euro im Jahr, über sieben Jahre also höchstens 560 Euro. Liegen Sie über der Einkommensgrenze oder geben keine Steuererklärung ab, geben Sie gar nichts auf.
Keine Vorabpauschale
In der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Fondswechsel im Vertrag sind steuerfrei. Über 30 Jahre ist dieser Stundungseffekt der eigentliche Hebel.
Milde Besteuerung am Ende
Bei lebenslanger Rente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 Prozent. Bei Kapitalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr nur die Hälfte des Ertrags. Mehr dazu auf unserer Seite zur privaten Rentenversicherung.
Läuft einfach weiter
Nach den sieben Jahren müssen Sie nichts entscheiden. Der Vertrag läuft als Altersvorsorge weiter, Sie können ihn aus eigenem Geld erhöhen, und bei einem Arbeitgeberwechsel nennen Sie dieselbe Vertragsnummer.
Die Bedingung
Die Effektivkosten. Diese eine Zahl steht im Produktinformationsblatt und entscheidet, ob der Steuervorteil übrig bleibt oder von Kosten aufgefressen wird. Wir legen sie offen, bevor Sie unterschreiben.

Aktienfondssparplan

Wenn die Zulage zählt

Ein Sparplan auf einen Aktienfonds oder ETF, der die Voraussetzungen des Beteiligungssparens erfüllt. Die Variante mit dem höchsten Fördersatz – falls Sie ihn bekommen.

Sparzulage
20 Prozent auf bis zu 400 Euro Einzahlung im Jahr, also bis zu 80 Euro. Nur unter der Einkommensgrenze und nur auf Antrag in der Steuererklärung.
Welche Fonds gehen
Nicht jeder ETF ist VL-fähig. Das Gesetz verlangt für die Förderung einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent im Fondsvermögen. Der Anbieter muss den Vertrag ausdrücklich als VL-fähig ausweisen.
Niedrige Kosten
Der klare Vorteil: ein ETF-Sparplan liegt oft bei 0,2 Prozent im Jahr. Dagegen muss jede Police erst einmal anrechnen.
Was danach kommt
Nach der Sperrfrist liegen die Anteile in einem normalen Depot. Ab dann greifen Vorabpauschale und Abgeltungsteuer Jahr für Jahr. Genau dieser Unterschied ist es, der die Versicherung über lange Zeiträume aufholen lässt.

Bausparvertrag

Nur mit Immobilienplan

Die klassische Variante. Sie ist nicht schlecht, aber sie hat genau einen Sinn, und ohne diesen Sinn ist sie die schwächste Wahl.

Sparzulage
9 Prozent auf bis zu 470 Euro, also bis zu 43 Euro im Jahr.
Plus Wohnungsbauprämie
Zusätzlich 10 Prozent auf bis zu 700 Euro, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 35.000 Euro liegt.
Der eigentliche Zweck
Ein Bausparvertrag sichert einen Darlehenszins für die Zukunft. Das ist wertvoll, wenn Sie in zehn Jahren bauen oder kaufen wollen. Wer keine Immobilie plant, spart hier zu niedrigen Guthabenzinsen.
Wenn doch eine Immobilie kommt
Dann gehört auch Wohn-Riester in die Betrachtung, solange ein Abschluss noch möglich ist.

Banksparplan

Kaum noch sinnvoll

Verzinsliches Sparen bei einer Bank. Keine Zulage, keine steuerliche Besonderheit, niedriger Zins.

Keine Förderung
Die Arbeitnehmersparzulage gibt es darauf nicht.
Kaum Ertrag
Bei einer Laufzeit von sieben Jahren und den üblichen Konditionen bleibt real meist nichts übrig.
Wann trotzdem
Wenn Sie ausdrücklich nichts mit Schwankungen und nichts mit Versicherungen zu tun haben wollen. Dann ist es besser als gar kein Vertrag, denn der Arbeitgeberbeitrag fließt auch hier.
Am Markt
Viele Banken bieten VL-Sparpläne gar nicht mehr an. Das ist oft schon die praktische Antwort.
Die Rechnung, die wir mit Ihnen aufmachen

Es gibt keine Variante, die für jeden die richtige ist. Es gibt drei Zahlen, die den Fall entscheiden, und alle drei lassen sich beschaffen:

Erstens: Bekommen Sie die Zulage überhaupt? Steuerbescheid aufschlagen, zu versteuerndes Einkommen ablesen. Darüber ist die Frage beantwortet.

Zweitens: Was kostet die Police effektiv? Die Zahl steht im Produktinformationsblatt. Liegt sie deutlich über einem Prozent, muss der Steuervorteil sehr lange laufen, um das aufzuholen.

Drittens: Wie lange lassen Sie das Geld liegen? Unter zehn Jahren trägt der Steuerstundungseffekt der Versicherung kaum. Über 25 Jahre trägt er deutlich.

Wir rechnen beide Wege mit Ihren Zahlen durch und legen das Ergebnis schriftlich vor. Dass wir an einer Police verdienen und an einem ETF-Sparplan nicht, sagen wir dabei von selbst – Sie sollen es wissen, wenn Sie unsere Empfehlung lesen.

Der Weg

So kommen Sie an das Geld

Fünf Schritte. Zusammen dauert das eine Viertelstunde, und danach läuft es von allein.

Von der Frage bis zur ersten Zahlung

Wichtig ist nur der erste Schritt. Alles andere ergibt sich daraus.

Schritt 1In der Personalabteilung fragen

Stehen mir vermögenswirksame Leistungen zu, und wenn ja, in welcher Höhe? Zwei Minuten, und die Antwort entscheidet über alles Weitere.

Schritt 2Einkommensgrenze prüfen

Werfen Sie einen Blick auf das zu versteuernde Einkommen im letzten Steuerbescheid. Darunter 40.000 Euro (80.000 bei Zusammenveranlagung)? Dann gibt es Sparzulage.

Schritt 3Vertrag auswählen

Versicherung, Fondssparplan, Bausparen oder eine Kombination. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem Einkommen, den Kosten und Ihrem Zeitraum ab. Der Vertrag muss ausdrücklich VL-fähig sein, das steht in den Unterlagen.

Schritt 4Daten beim Arbeitgeber hinterlegen

Sie bekommen vom Anbieter ein Formular mit Vertragsnummer und Bankverbindung. Das geben Sie in der Personalabteilung ab. Ab dem Folgemonat fließt das Geld.

Schritt 5Kreuz in der Steuererklärung

Der Anbieter meldet die Daten elektronisch, Sie setzen das Kreuz in der Anlage N. Ohne Steuererklärung keine Sparzulage.

Aus der Praxis

Die Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Bei einem so kleinen Betrag lohnt sich kein großer Aufwand. Diese fünf Punkte kosten aber nichts außer Aufmerksamkeit.

Nie gefragt, ob überhaupt ein Anspruch besteht

Der mit Abstand häufigste Fall. VL werden nicht automatisch gezahlt und tauchen auf der Lohnabrechnung nicht auf, solange kein Vertrag hinterlegt ist. Wer nie fragt, erfährt es nie. Rückwirkend gibt es in der Regel nichts, jeder Monat ohne Vertrag ist endgültig weg.

Den Vertrag gewählt, ohne die drei Zahlen zu kennen

Das ist der Fehler, der am meisten kostet, und er sieht harmlos aus. Wer unter der Einkommensgrenze liegt, eine Steuererklärung abgibt und trotzdem in einen Banksparplan einzahlt, lässt bis zu 80 Euro im Jahr liegen. Wer umgekehrt deutlich über der Grenze verdient und einen Fondssparplan nur wegen der Zulage wählt, wählt wegen einer Förderung, die er nie bekommt. Und wer eine Police abschließt, ohne nach den Effektivkosten zu fragen, kann den Steuervorteil darin wieder verlieren. Einkommen, Kosten, Zeitraum. Drei Zahlen, zehn Minuten.

Das Kreuz in der Steuererklärung vergessen

Die Sparzulage wird nicht automatisch gewährt. Der Anbieter meldet die Daten elektronisch, aber Sie müssen in der Anlage N die Festsetzung beantragen. Wer gar keine Steuererklärung abgibt, bekommt gar keine Sparzulage, und das betrifft ausgerechnet oft diejenigen, bei denen es sich lohnen würde.

Nach dem Jobwechsel nicht neu hinterlegt

Der Vertrag läuft weiter, aber der neue Arbeitgeber weiß nichts davon. Dann fließt nichts mehr. Die Daten müssen bei jedem neuen Arbeitgeber neu hinterlegt werden. Das ist einer der ersten Handgriffe nach einem Wechsel, und er wird fast immer vergessen.

Vorzeitig an das Geld gegangen

VL-Verträge sind sieben Jahre gesperrt: sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhen. Wer vorher verfügt, verliert die Arbeitnehmersparzulage für diesen Vertrag. Es gibt eng gefasste Ausnahmen, etwa bei längerer Arbeitslosigkeit, Heirat oder Aufnahme einer Selbstständigkeit. Fragen Sie vorher nach, nicht hinterher.

Häufige Fragen

Was uns dazu gefragt wird

Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Das ist ein Thema, bei dem sich ein kurzer Anruf fast immer lohnt.

Wie finde ich heraus, ob mir VL zustehen?

Fragen Sie in der Personalabteilung oder schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf VL. Er ergibt sich immer aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. In vielen Branchen ist er Standard, wird aber nur auf Abruf gezahlt.

Bekomme ich VL auch als Azubi oder in Teilzeit?

In vielen Tarifverträgen ja, bei Auszubildenden oft in geringerer Höhe. Bei Teilzeit wird der Betrag häufig anteilig gekürzt. Gerade als Azubi lohnt sich der Start: Das zu versteuernde Einkommen liegt sicher unter der Grenze, die Sparzulage fließt also in voller Höhe.

Sind VL steuerfrei?

Nein. Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Sie werden über die Lohnabrechnung versteuert, fließen aber ungekürzt in den Sparvertrag. Steuerfrei ist dagegen die Arbeitnehmersparzulage selbst.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Der Vertrag bleibt bestehen und gehört Ihnen. Sie müssen die Vertragsdaten nur beim neuen Arbeitgeber hinterlegen. Zahlt der neue Arbeitgeber keine VL, können Sie den Vertrag aus eigenem Geld weiterbesparen. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es auch dann, weil sie sich nach dem eingezahlten Betrag richtet und nicht danach, wer eingezahlt hat.

Kann ich mehrere VL-Verträge haben?

Ja, und bei einem Arbeitgeberbeitrag von 40 Euro im Monat ist das oft sinnvoll: einen Aktienfondssparplan für die 20-Prozent-Förderung und einen Bausparvertrag für die 9-Prozent-Förderung. Damit lassen sich die Sparzulagen kombinieren, bis zu 123 Euro im Jahr für Ledige. Der Arbeitgeber teilt den Betrag auf beide Verträge auf, wenn Sie ihn darum bitten.

Wann kann ich über das Geld verfügen?

Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren: sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhen. Danach ist das Guthaben frei. Ein Aktienfondssparplan muss dann nicht verkauft werden. Sie können ihn einfach weiterlaufen lassen und einen neuen VL-Vertrag beginnen.

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Für den Vermögensaufbau allein: kaum, die Beträge sind dafür zu klein. Für die Frage, ob man geschenktes Geld liegen lässt: eindeutig ja. Bei 40 Euro Arbeitgeberbeitrag im Monat und voller Sparzulage kommen über sieben Jahre rund 4.200 Euro zusammen, von denen Sie keinen Euro selbst eingezahlt haben. Der Aufwand dafür beträgt eine Viertelstunde.

Versicherung oder Fondssparplan – was empfehlen Sie?

Das hängt an drei Zahlen, nicht an einer Grundsatzmeinung. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über 40.000 Euro (80.000 Euro bei Zusammenveranlagung), gibt es ohnehin keine Arbeitnehmersparzulage – dann spricht viel für die fondsgebundene Versicherung, weil in der Ansparphase keine Vorabpauschale anfällt und am Ende nur der Ertragsanteil oder die halben Erträge versteuert werden. Liegen Sie darunter und geben eine Steuererklärung ab, sind die bis zu 80 Euro Zulage im Jahr ein echtes Argument für den Fondssparplan. Und in beiden Fällen entscheiden die Effektivkosten mit: Eine teure Police holt ihren Steuervorteil nicht ein. Wir rechnen beides und legen es schriftlich vor.

Verdienen Sie an der einen Variante mehr als an der anderen?

Ja, und das sollten Sie wissen, bevor Sie unsere Empfehlung lesen. Bei einer fondsgebundenen Versicherung werden wir über die Courtage der Gesellschaft vergütet. An einem VL-Fondssparplan bei einer Bank verdienen wir nichts. Genau deshalb legen wir die Effektivkosten der Police offen und stellen beide Wege nebeneinander, statt eine Variante zu behaupten. Wenn Sie eine neutrale Analyse ohne Vermittlung wollen, geht das gegen Honorar – die Sätze stehen in unserer Preisübersicht.

Zusammenarbeit

Wie wir dabei vorgehen

Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und an keine Gesellschaft gebunden. Bei VL heißt das vor allem, dass wir Ihnen keine Versicherung als VL-Anlage verkaufen, nur weil sie sich für uns besser rechnet.

Neutral und ungebunden

Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.

Transparente Beratung

Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.

Maßgeschneiderte Konzepte

Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.

Langfristige Betreuung

Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.

So sieht unsere Beratung aus

Sechs Schritte, bei denen Sie an jeder Stelle aussteigen können.

Schritt 1Kostenfreies Erstgespräch

In Heidelberg oder digital. Wir hören zu, bevor wir rechnen.

Schritt 2Bestandsaufnahme

Was läuft schon, was zahlt der Arbeitgeber, welche Förderung steht Ihnen überhaupt zu.

Schritt 3Reihenfolge festlegen

Nicht jeder Baustein passt zu jedem. Wir sagen auch, worauf Sie verzichten können.

Schritt 4Unabhängiger Marktvergleich

Bedingungen, Kosten und Effektivkosten mehrerer Anbieter im direkten Vergleich.

Schritt 5Entscheidung und Umsetzung

Sie entscheiden im eigenen Tempo. Wir übernehmen den Papierkram.

Schritt 6Laufende Betreuung

Gesetze ändern sich, Ihr Leben auch. Wir melden uns, wenn etwas angepasst gehört.

Nächster Schritt

Fragen Sie zuerst Ihren Arbeitgeber

Wenn die Antwort ja lautet, melden Sie sich. Wir suchen Ihnen den passenden Vertrag heraus, sagen Ihnen, ob Sie unter der Einkommensgrenze liegen, und zeigen Ihnen, wo in der Steuererklärung das Kreuz hingehört. Das dauert ein Gespräch.