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Kinder und Enkel

Vorsorge für Kinder und Enkel

Die meisten denken bei Kindervorsorge zuerst ans Sparen. Das ist der kleinste Teil. Es geht zuerst darum, was passiert, wenn etwas schiefgeht – beim Kind oder bei Ihnen. Diese Seite sortiert beides in die richtige Reihenfolge, mit den Zahlen für 2026.

Stand 2026Auch für GroßelternOhne Produktbindung
91 %der Behinderungen entstehen durch Krankheit
259 €Kindergeld je Kind und Monat
18Jahre bis das Kind frei verfügt
Worum es geht

Drei Fragen, die vor dem Sparplan kommen

Ein Sparplan für das Kind ist schnell eingerichtet. Er hilft nur leider in genau den Fällen nicht, die eine Familie wirklich aus der Bahn werfen.

Wir stellen im Erstgespräch immer dieselben drei Fragen. Die Antworten entscheiden darüber, was zuerst drankommt – und ob ein Sparplan überhaupt schon sinnvoll ist.

Was, wenn dem Kind etwas zustößt?

Frage 1

Wird ein Kind dauerhaft beeinträchtigt, fällt meist ein Elternteil im Beruf aus oder reduziert stark. Gleichzeitig steigen die Kosten: Umbau, Therapien, Betreuung.

  • Das Kind hat keinen eigenen Einkommensschutz und keine Ansprüche aus der Rentenversicherung
  • Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in Kita, Schule und auf dem Weg dorthin
  • Entscheidend ist die Ursache: Krankheit oder Unfall – die Zahlen dazu stehen weiter unten

Was, wenn Ihnen etwas zustößt?

Frage 2

Das ist die Frage, die am häufigsten übersehen wird. Ein Kind lebt nicht von seinem Sparplan, sondern vom Einkommen seiner Eltern.

  • Fällt Ihr Einkommen weg, ist ein Sparvertrag für das Kind das Erste, was gekündigt wird
  • Die Halbwaisenrente reicht in aller Regel nicht, um ein Kind großzuziehen
  • Ihre eigene Absicherung ist deshalb Teil der Kindervorsorge – nicht etwas Getrenntes

Was braucht das Kind mit 18?

Frage 3

Führerschein, erste Wohnung, Auslandsjahr, Studium ohne Nebenjob. Das sind die Beträge, um die es beim Sparen wirklich geht.

  • Wer bei der Geburt beginnt, hat 18 Jahre Zeit – das ist der eigentliche Hebel
  • Die Höhe der Rate ist weniger wichtig als der frühe Start
  • Wichtig wird spätestens dann die Frage: Wem gehört das Geld eigentlich?
Die unbequeme Antwort, die wir oft geben müssen

Wenn Eltern zu uns kommen und einen Sparplan fürs Kind wollen, fragen wir zuerst nach ihrer eigenen Absicherung. Nicht aus Prinzip, sondern weil die Reihenfolge über das Ergebnis entscheidet.

Ein Kind mit 20.000 Euro auf dem Depot und einem Elternteil ohne Berufsunfähigkeitsschutz ist schlechter aufgestellt als ein Kind ohne Depot, dessen Eltern abgesichert sind. Im ersten Fall ist das Geld nach drei Jahren aufgebraucht und der Sparplan längst gekündigt. Im zweiten Fall läuft das Familieneinkommen weiter.

Das ist kein Verkaufsargument für mehr Verträge. Es ist der Grund, warum wir manchmal empfehlen, mit dem Sparen noch zu warten.

Prioritäten

In welcher Reihenfolge das sinnvoll ist

Nicht jede Familie braucht alles. Diese Reihenfolge hat sich in der Beratung bewährt: Was oben steht, tut im Ernstfall am meisten weh, wenn es fehlt.

#WasWarum an dieser StelleWann verzichtbar
1Absicherung der ElternArbeitskraft und, wenn jemand vom Einkommen abhängt, Risikoleben. Alles andere baut darauf auf.Nie, solange das Kind von Ihnen lebt
2Privathaftpflicht mit KindKostet wenige Euro im Jahr mehr und deckt den größten denkbaren Einzelschaden ab.Nie
3KinderinvaliditätGreift bei Krankheit und Unfall. Die mit Abstand häufigere Ursache ist die Krankheit.Wenn bereits eine Kinder-Grundfähigkeits­versicherung besteht
4Zahnzusatz mit KieferorthopädieMuss abgeschlossen sein, bevor eine Behandlung angeraten wird. Danach ist es zu spät.Wenn das Kind privat krankenversichert ist
5Grundfähigkeit oder BUDer frühe Einstieg sichert den heutigen Gesundheits­zustand für Jahrzehnte.Kann bis zum Ausbildungsbeginn warten, wird aber nicht billiger
6Sparplan für das KindSinnvoll, sobald 1 bis 5 stehen und Geld übrig ist.Wenn oben noch Lücken sind
7UnfallversicherungSinnvoll als Ergänzung, nicht als Ersatz für Punkt 3.Wenn Kinderinvalidität besteht und das Budget knapp ist
Risiko 1

Wenn dem Kind etwas zustößt

Hier wird am häufigsten das falsche Produkt verkauft. Der Grund ist ein Denkfehler, den fast jede Werbung für Kinderversicherungen wiederholt.

Der Denkfehler: Es geht nicht um Unfälle

Fast alle Angebote für Kinder drehen sich um die Unfallversicherung. Das Bild vom Kind, das vom Klettergerüst fällt, verkauft sich gut. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Nach der amtlichen Statistik wurden knapp 91 Prozent aller schweren Behinderungen in Deutschland durch eine Krankheit verursacht. Rund 3 Prozent waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Auf Unfälle und Berufskrankheiten entfiel 1 Prozent.

Eine reine Unfallversicherung deckt also den kleinsten Teil des Risikos ab. Wer sein Kind gegen die Folgen einer dauerhaften Beeinträchtigung absichern will, braucht eine Kinderinvaliditätsversicherung: Sie leistet bei Invalidität durch Krankheit und durch Unfall.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Schwerbehindertenstatistik, Stand Jahresende 2023. Die Zahlen beziehen sich auf alle Altersgruppen; bei Kindern ist der Anteil angeborener Ursachen höher, der Unfallanteil bleibt klein.
AbsicherungWas sie leistetWofür sie nicht gedacht ist
Kinderinvaliditäts­versicherungMonatliche Rente oder Kapital, wenn das Kind dauerhaft beeinträchtigt ist – unabhängig davon, ob die Ursache eine Krankheit oder ein Unfall war.Kleinere Verletzungen, die ausheilen. Es geht um bleibende Folgen.
Private Unfall­versicherungEine Invaliditätsleistung, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden bleibt. Gilt rund um die Uhr, auch in der Freizeit.Behandlungskosten. Die zahlt die Krankenversicherung. Und Krankheitsfolgen – die sind nicht versichert.
Kinder-Grundfähigkeits­versicherungEine Rente beim Verlust definierter Grundfähigkeiten wie Gehen, Sehen, Hände gebrauchen. Geht später in den Berufsschutz über.Kurzfristige Einschränkungen. Die Fähigkeit muss dauerhaft verloren sein.
Gesetzliche Unfall­versicherungSchutz in Kita, Schule, Hochschule und auf dem direkten Weg dorthin.Alles außerhalb. Der größte Teil des Kinderalltags ist nicht erfasst.
Risiko 2

Gesundheit: wo die Kasse aufhört

Bei Kindern gibt es zwei Bereiche, in denen die gesetzliche Krankenkasse regelmäßig nicht ausreicht. Beide haben eines gemeinsam: Man muss vorher handeln.

Zahnzusatz mit Kieferorthopädie

Zeitkritisch

Rund die Hälfte aller Kinder bekommt irgendwann eine Zahnspange. Was die Kasse zahlt, hängt vom sogenannten KIG-Grad ab – einer Einstufung der Fehlstellung von 1 bis 5.

KIG 1 und 2
Die Kasse zahlt nichts. Die Behandlung ist vollständig privat zu tragen. Das betrifft viele der Fälle, die Eltern als behandlungsbedürftig empfinden.
KIG 3 bis 5
Die Kasse zahlt – aber Sie gehen mit 20 Prozent in Vorleistung, beim zweiten Kind mit 10 Prozent. Diesen Eigenanteil bekommen Sie erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurück, gegen Abschlussbescheinigung.
Zusätzliche Leistungen
Moderne Brackets, Retainer und viele ergänzende Maßnahmen sind auch bei KIG 3 bis 5 privat zu zahlen.
Der Haken beim Zeitpunkt
Sobald eine Behandlung angeraten oder diagnostiziert ist, leistet keine Zusatzversicherung mehr dafür. Der Abschluss muss davor liegen – in der Praxis also im Vorschul- oder frühen Grundschulalter.

Deshalb steht dieser Punkt in unserer Reihenfolge so weit oben. Es ist die einzige Absicherung auf dieser Seite, bei der ein einziger Zahnarztbesuch die Tür endgültig schließt.

Weitere Krankenzusatz­bausteine

Optional

Was sonst noch sinnvoll sein kann, hängt stärker von Ihrer Situation ab. Pauschal empfehlen lässt sich hier nichts.

Stationäre Zusatz
Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Bei Kindern vor allem interessant wegen der Mitaufnahme eines Elternteils.
Ambulante Zusatz
Sehhilfen, Heilpraktiker, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Sinnvoll, wenn absehbar Bedarf besteht.
Auslandsreise-Kranken
Sehr günstig, oft als Familientarif. Wichtig ist der Rücktransport – den zahlt die Kasse nicht.
Kind privat versichert
Ist ein Elternteil privat versichert, gelten andere Regeln. Dann prüfen wir zuerst, ob eine Kindernachversicherung ohne Gesundheits­prüfung möglich ist – die gibt es meist nur innerhalb einer Frist nach der Geburt.

Mehr zum System dahinter steht auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung.

Risiko 3

Haftpflicht: der teuerste Irrtum

Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ auf jeder Baustelle ist juristisch falsch. Was wirklich gilt, ist für Familien unangenehmer.

Warum „Eltern haften für ihre Kinder“ nicht stimmt

Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 Abs. 1 BGB deliktsunfähig. Sie haften für einen Schaden überhaupt nicht. Im Straßenverkehr gilt das gegenüber Kraftfahrzeugen sogar bis zum zehnten Geburtstag.

Die Eltern haften ebenfalls nicht automatisch, sondern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Haben sie das nicht, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen – das zerkratzte Auto, die eingeworfene Scheibe, der umgestoßene Fernseher beim Nachbarn.

Genau das ist das Problem. Der Nachbar, dessen Auto Ihr Fünfjähriger zerkratzt hat, bekommt von niemandem Geld. Das belastet Nachbarschaften mehr als jede Rechnung.

Deshalb achten wir bei der Privathaftpflicht auf die Klausel für deliktsunfähige Kinder. Damit zahlt die Versicherung solche Schäden freiwillig, obwohl niemand haftet. Das ist kein Standard in jedem Tarif und kostet meist nur wenige Euro im Jahr.

Was in der Familienhaftpflicht stehen sollte

Checkliste

Eine Privathaftpflicht deckt Kinder automatisch mit, solange sie unverheiratet sind und in Ausbildung. Auf diese Punkte kommt es an:

  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro pauschal – der Unterschied im Beitrag ist gering
  • Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder, am besten ohne Selbstbehalt
  • Schlüsselverlust, auch für Schulschlüssel und später Dienstschlüssel
  • Gefälligkeitsschäden – der Klassiker beim Helfen unter Freunden
  • Mitversicherung bis zum Ende der Erstausbildung, auch bei Auslandssemestern
  • Forderungsausfalldeckung: zahlt, wenn Ihrem Kind jemand schadet, der selbst nicht versichert ist

Mehr dazu im Überblick Welche Versicherungen gibt es.

Risiko 4

Wenn den Eltern etwas passiert

Der Teil, den fast keine Seite über Kindervorsorge behandelt – obwohl er für das Kind der wichtigste ist.

Arbeitskraft der Eltern

Zuerst

Fällt ein Elternteil dauerhaft aus, bricht nicht nur ein Einkommen weg. Oft muss der andere die Betreuung übernehmen und reduziert ebenfalls.

Erwerbsminderungs­rente
Wer sie bekommt, muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden täglich arbeiten können. Der gelernte Beruf spielt keine Rolle. Die Beträge liegen deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen.
Berufsunfähigkeit
Zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Details auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeits­versicherung.
Grundfähigkeit
Die Alternative, wenn eine BU zu teuer oder wegen des Berufs schwer zu bekommen ist. Siehe Grundfähigkeits­versicherung.
Auch ohne Gehalt wichtig
Wer die Kinder betreut und nicht verdient, ist im Ausfall genauso teuer: Die Betreuung muss dann bezahlt werden.

Todesfall und Hinterbliebene

Unangenehm, aber nötig

Die staatliche Hinterbliebenenversorgung ist knapp bemessen. Wer das einmal durchgerechnet hat, versteht, warum eine Risikolebensversicherung so günstig ist.

Halbwaisenrente
Ein kleiner Prozentsatz der Rentenanwartschaft des Verstorbenen. Sie ersetzt kein Einkommen und endet in der Regel mit Abschluss der Ausbildung, spätestens mit 27.
Risikolebensversicherung
Zahlt eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Für junge, gesunde Eltern kostet das oft weniger als ein Streamingdienst im Monat.
Wie hoch?
Als Anhaltspunkt: das drei- bis fünffache Bruttojahreseinkommen, zuzüglich offener Kredite, abzüglich vorhandenem Vermögen.
Sorgerecht regeln
Eine Sorgerechtsverfügung kostet nichts und ist in vielen Familien wichtiger als jeder Vertrag. Wir weisen darauf hin, auch wenn wir daran nichts verdienen.
Vermögen

Geld für das Kind aufbauen

Jetzt zum Sparen. Der Zinseszins braucht vor allem Zeit – deshalb ist der frühe Start wichtiger als die Höhe der Rate.

WegRenditechanceSchwankungFlexibilitätWofür geeignet
TagesgeldSehr gering, meist unter der InflationKeineTäglich verfügbarKurzfristige Rücklage, Notgroschen
SparbuchPraktisch nullKeineEingeschränktKaum noch sinnvoll, Kaufkraftverlust
ETF-SparplanLangfristig attraktiv, historisch klar über der InflationDeutlich, zwischenzeitliche Verluste normalJederzeit änder- und kündbarZeiträume ab etwa zehn Jahren
Ausbildungs­versicherungGering, hohe Abschluss- und VerwaltungskostenKaumStarr, Ausstieg meist mit VerlustWir empfehlen sie in aller Regel nicht
EdelmetalleSchwankend, kein laufender ErtragHochGut, aber Handelsspanne beachtenBeimischung, nicht als Hauptbaustein
Die wichtigste Frage

Auf wessen Namen – und was das bedeutet

Ein Depot auf den Namen des Kindes klingt naheliegend und hat echte Steuervorteile. Es hat aber drei Folgen, die viele erst später bemerken.

Was auf den Namen des Kindes läuft, gehört dem Kind

Das ist keine Formsache. Geld auf einem Junior-Depot ist rechtlich Vermögen des Kindes. Eltern verwalten es nur treuhänderisch und dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden – auch nicht vorübergehend, auch nicht für Anschaffungen der Familie.

Mit dem 18. Geburtstag verfügt Ihr Kind allein und ohne Rückfrage über das gesamte Guthaben. Wenn Sie damit nicht sicher rechnen wollen, ist ein Depot auf Ihren eigenen Namen der ehrlichere Weg – dann bleibt die Entscheidung bei Ihnen.

Die Aussage, man könne über eine geschickte Gestaltung den Zugriff behalten, ist falsch. Sie stand früher auf dieser Seite, und wir haben sie entfernt.

Wenn das Depot auf das Kind läuft

Vorteile und Fallstricke

Steuerlich ist es attraktiv, weil das Kind eigene Freibeträge hat. Zwei Grenzen sollten Sie aber kennen.

Eigene Freibeträge
Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und einen eigenen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026). Mit Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Erträge lange steuerfrei.
Grenze Familienversicherung
Übersteigt das Gesamteinkommen des Kindes 2026 die Grenze von 565 Euro im Monat, endet die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse. Kapitalerträge zählen dabei mit.
Grenze BAföG
Eigenes Vermögen des Kindes wird beim BAföG angerechnet und kann den Anspruch mindern oder ausschließen.
Unumkehrbar
Einmal übertragen, ist es eine Schenkung. Ein Rückholen ist rechtlich nicht vorgesehen.

Wenn das Depot auf Sie läuft

Die Alternative

Weniger Steuervorteil, dafür volle Kontrolle. Für viele Familien der passendere Weg.

Sie entscheiden
Über Zeitpunkt und Höhe der Auszahlung entscheiden Sie – auch mit 18, 21 oder 25.
Keine Nebenwirkungen
Familienversicherung und BAföG des Kindes bleiben unberührt.
Erträge bei Ihnen
Die Kapitalerträge laufen über Ihren Sparerpauschbetrag und werden mit Ihrem Steuersatz belastet.
Später übertragbar
Sie können jederzeit schenken. Der Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil und Kind alle zehn Jahre wird dabei in aller Regel nicht annähernd ausgeschöpft.
Für Großeltern

Wenn Sie für ein Enkelkind vorsorgen

Großeltern haben andere Fragen als Eltern: Sie wollen etwas weitergeben, aber nicht die Kontrolle verlieren – und nicht in die Erziehung hineinregieren.

Schenken oder behalten

Die Grundentscheidung

Beides ist möglich. Der Unterschied liegt darin, wann das Geld wirklich den Besitzer wechselt.

Freibetrag
Großeltern können jedem Enkel alle zehn Jahre 200.000 Euro steuerfrei schenken (§ 16 ErbStG). Für die meisten Vorhaben ist das mehr als ausreichend.
Direkt auf das Enkelkind
Gleiche Folgen wie beim Junior-Depot: Mit 18 entscheidet das Enkelkind allein. Und die Eltern verwalten es bis dahin, nicht Sie.
Auf Ihren eigenen Namen
Sie behalten die Kontrolle und können zu einem selbst gewählten Zeitpunkt übertragen – etwa zum Führerschein oder zum Studienbeginn.
Im Testament regeln
Wer nichts zu Lebzeiten verschieben will, kann das Enkelkind testamentarisch bedenken. Das gehört in die Hände eines Notars, nicht eines Maklers.

Was Großeltern oft übersehen

Aus der Beratung

Drei Punkte, die in Gesprächen mit Großeltern regelmäßig auftauchen.

Mit den Eltern sprechen
Ein Vertrag auf den Namen des Enkelkindes wird von den Eltern verwaltet. Ohne Absprache entsteht daraus schnell ein Konflikt.
Nicht die eigene Vorsorge gefährden
Was verschenkt ist, steht für die eigene Pflege oder eine Heimunterbringung nicht mehr zur Verfügung. Innerhalb von zehn Jahren kann das Sozialamt Schenkungen zurückfordern.
Kleine Beträge, lange Zeit
50 Euro im Monat ab der Geburt wirken über 18 Jahre deutlich stärker als eine einmalige Summe zur Konfirmation.
Aus der Praxis

Die fünf Fehler, die wir am häufigsten sehen

Keine Vorwürfe – die meisten davon entstehen, weil irgendwo das falsche Produkt zuerst angeboten wurde.

Unfallversicherung abgeschlossen und das Thema abgehakt

Die häufigste Lücke. Eine Unfallversicherung ist nicht falsch, deckt aber nur den kleinsten Teil des Risikos ab: Auf Unfälle entfiel nach der amtlichen Statistik 1 Prozent der schweren Behinderungen, auf Krankheiten knapp 91 Prozent. Wer nur gegen Unfall versichert ist, hat das große Risiko offen gelassen.

Sparplan fürs Kind, aber kein Berufsunfähigkeitsschutz der Eltern

Wir sehen das regelmäßig, und es ist die teuerste Reihenfolge. Fällt das Einkommen weg, wird der Sparplan als Erstes gekündigt – oft in einer Marktphase, in der man gerade nicht verkaufen will.

Zahnzusatz erst, wenn der Zahnarzt etwas sagt

Dann ist es zu spät. Sobald eine kieferorthopädische Behandlung angeraten oder diagnostiziert ist, leistet keine neu abgeschlossene Zusatzversicherung mehr dafür. Das ist kein Kleingedrucktes einzelner Anbieter, sondern die Regel.

Ausbildungsversicherung als Kombination aus Sparen und Schutz

Zwei Dinge in einem Vertrag zu koppeln macht beide teurer und unflexibel. Wer den Vertrag wegen einer Geldnot kündigen muss, verliert gleichzeitig den Schutz. Wir trennen das fast immer.

Depot auf das Kind, ohne die Folgen zu kennen

Die Steuervorteile sind echt. Aber das Geld gehört dann dem Kind, mit 18 verfügt es frei darüber, und Kapitalerträge können die beitragsfreie Familienversicherung kosten, sobald das Gesamteinkommen des Kindes 565 Euro im Monat übersteigt. Wer das vorher weiß, entscheidet anders als wer es hinterher erfährt.

Häufige Fragen

Was Eltern uns fragen

Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Wir beantworten sie auch ohne Termin.

Ab wann sollte man mit der Absicherung anfangen?

Für Kinderinvalidität und Zahnzusatz gilt: so früh wie möglich, weil beide eine Gesundheits­prüfung verlangen und ein kleines Kind fast immer angenommen wird. Bei der Zahnzusatzversicherung ist der Zeitpunkt sogar entscheidend, weil eine bereits angeratene Behandlung nicht mehr versicherbar ist. Beim Sparen ist der Starttermin weniger dramatisch, aber jedes Jahr früher wirkt über den Zinseszins.

Wie viel sollte man monatlich für ein Kind zurücklegen?

Es gibt keine sinnvolle Pauschalzahl. Wir rechnen im Gespräch andersherum: Was soll mit 18 oder 25 da sein, und was ist dauerhaft leistbar? Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate auch in einem schlechten Jahr stehen bleiben kann. Eine Rate, die nach zwei Jahren gestrichen wird, bringt weniger als eine kleinere, die 18 Jahre läuft.

Sollte man das Kindergeld direkt anlegen?

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro je Kind. Es ist für den Unterhalt des Kindes gedacht, und in den meisten Familien wird es dafür auch gebraucht. Wenn es übrig ist, ist es eine naheliegende Quelle für einen Sparplan – aber es besteht keine Pflicht, es anzulegen.

Lohnt sich eine Berufsunfähigkeits­versicherung schon für Schüler?

Sie ist dann am günstigsten und die Gesundheits­prüfung am einfachsten. Der Haken: Bei Schülern gibt es noch keinen Beruf, auf den sich der Schutz beziehen kann, deshalb arbeiten die Tarife mit Ersatzregelungen. Wir schauen uns an, wie der Vertrag später in den echten Berufsschutz übergeht – genau da unterscheiden sich die Anbieter deutlich. Oft ist die Grundfähigkeits­versicherung in diesem Alter der bessere Einstieg.

Was passiert mit den Verträgen, wenn das Kind auszieht?

Bei der Privathaftpflicht bleibt das Kind mitversichert, solange es unverheiratet ist und sich in der Erstausbildung befindet – ein Auszug ändert daran nichts, ein abgeschlossenes Studium mit anschließender Anstellung schon. Eigene Verträge wie Kinderinvalidität oder Zahnzusatz laufen weiter und können auf das Kind übertragen werden.

Ist eine private Unfallversicherung für Kinder überflüssig?

Nein, aber sie ist nicht der erste Schritt. Sie ist günstig und deckt einen Bereich ab, in dem die gesetzliche Unfallversicherung nichts zahlt: die Freizeit. Nur sollte sie nicht mit einer Invaliditätsabsicherung verwechselt werden. Wenn das Budget für beides reicht, ist sie eine sinnvolle Ergänzung. Wenn nicht, hat die Kinderinvaliditätsversicherung Vorrang.

Was kostet Ihre Beratung dazu?

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Bei der Vermittlung von Versicherungen an Verbraucher berechnen wir kein gesondertes Honorar; wir werden über die Courtage der Gesellschaft vergütet. Wenn Sie eine reine Analyse ohne Vermittlung möchten, geht das gegen Honorar – die Sätze stehen in unserer Preisübersicht.

Zusammenarbeit

Wie wir dabei vorgehen

Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und stehen auf Ihrer Seite, nicht auf der einer Gesellschaft.

Neutral und ungebunden

Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.

Transparente Beratung

Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.

Maßgeschneiderte Konzepte

Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.

Langfristige Betreuung

Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.

So sieht unsere Beratung aus

Sechs Schritte, bei denen Sie an jeder Stelle aussteigen können.

Schritt 1Kostenfreies Erstgespräch

Wir hören zu: Alter der Kinder, Familiensituation, was schon besteht und was Ihnen Sorgen macht.

Schritt 2Bestandsaufnahme der ganzen Familie

Wir schauen auf vorhandene Verträge – auch auf Ihre eigenen. Oft finden wir dabei doppelte Absicherungen, die Geld freimachen.

Schritt 3Reihenfolge festlegen

Gemeinsam sortieren wir, was zuerst drankommt. Wenn das Budget nicht für alles reicht, sagen wir Ihnen, was warten kann.

Schritt 4Unabhängiger Marktvergleich

Wir vergleichen Bedingungen und Beiträge mehrerer Gesellschaften und erklären, wo die Unterschiede wirklich liegen.

Schritt 5Entscheidung und Umsetzung

Sie entscheiden. Wir übernehmen die Antragstellung und prüfen die Policen, bevor sie zu Ihnen gehen.

Schritt 6Mitwachsen

Einschulung, Ausbildungsbeginn, Volljährigkeit: Wir melden uns, wenn ein Vertrag angepasst werden sollte.

Nächster Schritt

Erst sortieren, dann entscheiden

Bringen Sie mit, was Sie haben – auch wenn es nur ein Ordner mit alten Policen ist. Wir sagen Ihnen, was fehlt, was doppelt ist und was Sie sich sparen können. Auch wenn am Ende kein Vertrag dabei herauskommt.