Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Ein klarer Vergleich
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) hat langfristige Auswirkungen – sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Gesundheitsversorgung. Beide Systeme bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile. Hier finden Sie eine unabhängige Gegenüberstellung.
PKV vs. GKV – Wo liegen die Unterschiede?
Kriterium | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) |
---|---|---|
Beitragshöhe | Einkommensabhängig – je höher Ihr Gehalt, desto mehr zahlen Sie. | Leistungsabhängig – Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand & gewählten Leistungen. |
Leistungen | Einheitliche Grundversorgung nach Sozialgesetzbuch – Leistungen werden durch den Gesetzgeber definiert. | Tarife sind individuell wählbar – oft bessere Leistungen bei Zahn, Sehhilfen & alternativen Heilmethoden. |
Arztwahl & Behandlung | Behandlung nach Kassenrichtlinien, Wartezeiten beim Facharzt möglich. | Freie Arztwahl, häufig bevorzugte Behandlung bei Privatärzten & Spezialisten. |
Beitragsentwicklung | Steigt mit dem Einkommen & Kassenbedarf. Familienmitversicherung ist kostenlos. | Beiträge können mit dem Alter steigen. Keine kostenlose Familienversicherung. |
Selbstbeteiligung | Geringe Zuzahlungen, einige Leistungen ausgeschlossen. | Je nach Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung. Selbstbehalt kann Beitrag senken. |
Krankenhaus | Regelversorgung im Mehrbettzimmer, kein Anspruch auf Chefarzt. | Einzelzimmer & Chefarztbehandlung je nach Tarif möglich. |
Medikamentenerstattung | Nur zugelassene Medikamente, oft Zuzahlung. | Abhängig vom Tarif – häufig bessere Erstattung auch für alternative Medikamente. |
Zugang | Für alle Pflichtversicherten unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 €/Jahr). | Für Selbstständige, Beamte & Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 €/Jahr). |
Familienversicherung | Ehepartner & Kinder ohne eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert. | Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag – keine kostenfreie Mitversicherung. |
Leistung im Alter | Geregelte Beiträge im Alter – Rentner zahlen weniger. | Altersrückstellungen helfen, Beiträge im Alter zu stabilisieren. |
Krankentagegeldversicherung: Wichtig für Selbstständige & Gutverdiener
GKV: Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankheitsfall nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld über ihre Krankenkasse (i. d. R. ca. 70 % des Bruttogehalts, maximal jedoch gedeckelt). Bei hohen Einkommen kann die Differenz zur bisherigen Vergütung erheblich sein.
PKV: Privatversicherte haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Daher ist eine private Krankentagegeldversicherung essenziell, um Einkommensausfälle ab dem 43. Krankheitstag abzusichern. Die Höhe des Tagegelds kann frei gewählt werden.
Fazit: Für Selbstständige sowie gutverdienende Angestellte ist das Krankentagegeld – egal ob GKV oder PKV – ein wichtiger Zusatzbaustein, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
Zusatzversicherungen: Individuell aufstocken, wo Bedarf besteht
GKV: Viele Leistungen (z. B. Zahnersatz, Sehhilfen, alternative Heilmethoden) werden nur teilweise oder gar nicht übernommen. Über Zusatzversicherungen können Sie gezielt aufstocken – etwa für Zahnbehandlungen, Brillen, Chefarztbehandlung oder Heilpraktikerleistungen.
PKV: Viele dieser Leistungen sind bereits im Tarif enthalten – oder können individuell hinzugebucht werden. Hier ist eine regelmäßige Tarifoptimierung empfehlenswert, um Leistung und Beitrag im Gleichgewicht zu halten.
Krankenkassenwechsel: In der GKV einfacher als in der PKV
GKV: Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich möglich – seit 2021 mit vereinfachten Kündigungsfristen (zwei Monate zum Monatsende). Ein Wechsel lohnt sich oft durch Bonusprogramme, bessere Zusatzleistungen oder Servicequalität.
PKV: Der Wechsel der Versicherung ist aufwendiger – besonders im höheren Alter, bei Vorerkrankungen oder wenn Altersrückstellungen verloren gehen würden. Innerhalb der PKV kann aber ein Tarifwechsel nach §204 VVG sinnvoll sein, um Beiträge zu senken oder Leistungen zu verbessern.
Tarifbausteine & Gestaltungsmöglichkeiten
GKV: Die Leistungen sind weitgehend einheitlich. Unterschiede bestehen vor allem in freiwilligen Satzungsleistungen wie Osteopathie, Homöopathie oder Reiseschutzimpfungen. Zusatzbausteine wie Wahltarife mit Selbstbehalt oder Bonusprogramme sind optional.
PKV: Der Tarif ist modular aufgebaut. Sie können gezielt Leistungen wählen (z. B. stationär mit Chefarzt und Einzelzimmer, ambulant mit kurzer Wartezeit, freie Arztwahl etc.). Auch Selbstbehalte, Beitragsrückerstattungen oder Beitragsentlastung im Alter können individuell vereinbart werden.
Gesetzliche Grundlage: Wer darf sich privat versichern?
Nach § 5 SGB V sind Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze gesetzlich versichert.
Nach § 6 SGB V dürfen sich folgende Personen privat versichern:
Selbstständige & Freiberufler (keine Pflicht zur GKV)
Angestellte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 € brutto)
Beamte & Beamtenanwärter (dank Beihilfe oft besonders attraktiv)
Was bedeutet das für Sie?
In der GKV hängt der Beitrag vom Einkommen ab – in der PKV von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
Die PKV bietet oft bessere Leistungen, ist aber nicht für jede Lebenssituation geeignet (z. B. Familienplanung).
Die GKV ermöglicht einfache Familienversicherung und verlässlichere Beiträge im Alter.
Zusatzversicherungen und Krankentagegeld können in beiden Systemen Lücken schließen – besonders wichtig für Selbstständige und Angestellte mit hohen Einkommen.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Versicherungstarife und Leistungen können sich ändern. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf individuell beraten.