Unabhängiger Makler in Heidelberg – beraten ohne Anbietervorgaben
Als unabhängiger Makler in Heidelberg arbeitet Hotz Consulting nicht im Auftrag einer Gesellschaft, sondern im Auftrag seiner Kunden. Was das rechtlich bedeutet, worin sich Makler, Vertreter und Bankberater tatsächlich unterscheiden und woran Sie echte Unabhängigkeit erkennen, steht auf dieser Seite.
Der Unterschied liegt nicht im Auftreten, sondern im Auftrag
Finanz- und Versicherungsentscheidungen zählen zu den wichtigsten Weichenstellungen im Leben. Ob Altersvorsorge, Absicherung, Vermögensaufbau oder Immobilienfinanzierung: Es kommt darauf an, in wessen Auftrag die Person handelt, die Sie dabei begleitet. Genau dort trennen sich die Beraterarten, und zwar nicht nach Sympathie, sondern nach Gesetz.
Der Versicherungsmakler wird nach § 59 Abs. 3 VVG für den Kunden tätig. Der Versicherungsvertreter wird nach § 59 Abs. 2 VVG von einem oder mehreren Versicherern damit betraut. Der Bankberater ist Angestellter seines Hauses. Aus diesem einen Unterschied folgt fast alles Weitere.
Ein Makler muss seinem Rat nach § 60 Abs. 1 VVG eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde legen. Vertreter und Angestellte sind auf das Haus oder die Partnergesellschaften begrenzt, die sie vertreten.
Der Makler berät und dokumentiert nach § 61 VVG und haftet nach § 63 VVG für Beratungsfehler. Dafür ist eine Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Beim Vertreter haftet in der Regel der Versicherer, in dessen Auftrag er handelt.
Was ein unabhängiger Makler rechtlich ist
Unabhängigkeit ist kein Werbebegriff, sondern eine gesetzlich definierte Stellung mit Pflichten. Diese sechs Vorschriften beschreiben, woran ein Makler gebunden ist – und wofür er geradesteht.
Versicherungsmakler ist, wer die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Der Auftrag kommt vom Kunden, nicht von der Gesellschaft.
Der Makler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde zu legen. Eine Beschränkung muss er offenlegen.
Er muss nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden fragen, beraten, den Rat begründen und all das dokumentieren. Sie bekommen diese Dokumentation schriftlich.
Verletzt der Makler eine dieser Pflichten, haftet er dem Kunden auf Schadensersatz. Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflicht nach § 34d Abs. 5 GewO Zulassungsvoraussetzung.
Die Tätigkeit setzt eine Erlaubnis der IHK und die Eintragung im Vermittlerregister voraus. Jeder kann dort öffentlich prüfen, welchen Status ein Vermittler hat.
Vor dem ersten Gespräch muss jeder Vermittler seinen Status offenlegen: Makler oder Vertreter, Registernummer, Beteiligungen, Beschwerdestellen. Das gilt für alle, auch für Vertreter.
Der Versicherungsmakler wird ständig von der Rechtsprechung als treuhänderischer Sachwalter des Versicherungsnehmers eingeordnet – er steht im Lager des Kunden.
Sinngemäß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Stellung des VersicherungsmaklersFür die Vermittlung von Investmentfonds und anderen Finanzanlagen gelten eigene Erlaubnistatbestände, etwa § 34f GewO für die Vermittlung und § 34h GewO für die Honorar-Finanzanlagenberatung; beide schließen einander aus. Welche Erlaubnisse wir konkret halten, welche Registernummer dazu gehört und welche Stellen für Beschwerden zuständig sind, steht in unserer Erstinformation sowie öffentlich im Vermittlerregister der DIHK.
Wer berät Sie eigentlich – und in wessen Auftrag?
Alle vier dürfen beraten, alle vier können fachlich gut sein. Der Unterschied liegt darin, wer sie beauftragt hat und wie weit ihre Auswahl reicht. Diese Übersicht beschreibt die Rechtsstellung, nicht die Qualität einzelner Personen.
Bankberater
AngestelltAngestellte oder Angestellter eines Kreditinstituts. Berät zu den Produkten des eigenen Hauses und der Verbundpartner.
- Rechtsstellung
- Arbeitsvertrag nach § 611a BGB, weisungsgebunden gegenüber dem Arbeitgeber
- Im Auftrag von
- Dem Kreditinstitut, bei dem die Anstellung besteht
- Produktauswahl
- Produkte des eigenen Hauses und seiner Verbundpartner
- Vergütung
- Gehalt, je nach Haus mit variablen Bestandteilen; Zuwendungen sind nach dem WpHG offenzulegen
Der Vorteil liegt in der Nähe zum Konto und zur Finanzierung. Die Auswahl endet allerdings am eigenen Haus, auch wenn ein anderes Angebot besser passen würde.
Versicherungsvertreter
§ 84 HGBSelbständiger Handelsvertreter, der von einer Versicherung damit betraut ist, deren Verträge zu vermitteln.
- Rechtsstellung
- Handelsvertreter nach § 84 HGB, Vermittler nach § 59 Abs. 2 VVG
- Im Auftrag von
- Der Versicherungsgesellschaft, die ihn betraut hat
- Produktauswahl
- Die Tarife dieser einen Gesellschaft
- Vergütung
- Provision der Gesellschaft; Status und Beteiligungen sind in der Erstinformation offenzulegen
Wer genau diese Gesellschaft möchte, ist hier richtig. Ein Vergleich mit dem übrigen Markt gehört nicht zu seinen Aufgaben.
Mehrfachagent
§ 84 HGBEbenfalls Handelsvertreter, aber für mehrere Gesellschaften gleichzeitig tätig.
- Rechtsstellung
- Handelsvertreter nach § 84 HGB mit mehreren Vertretungsverträgen
- Im Auftrag von
- Den Gesellschaften, die ihn betraut haben
- Produktauswahl
- Die Tarife seiner Partnergesellschaften
- Vergütung
- Provision der jeweiligen Gesellschaft
Mehr Auswahl als beim Einzelvertreter, aber begrenzt auf die eigenen Vertretungsverträge. Welche das sind, muss er auf Nachfrage nennen.
Unabhängiger Makler
§ 59 Abs. 3 VVGWird im Auftrag des Kunden tätig, ohne von einem Versicherer betraut zu sein. Diese Rolle nehmen wir ein.
- Rechtsstellung
- Versicherungsmakler nach § 59 Abs. 3 VVG, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
- Im Auftrag von
- Dem Kunden, auf Basis von Maklervertrag und Maklervollmacht
- Produktauswahl
- Hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern nach § 60 Abs. 1 VVG; bei uns über 100 Gesellschaften
- Vergütung
- Courtage der Gesellschaft oder, bei Unternehmen, ein vereinbartes Honorar; in beiden Fällen vorher offengelegt
Dazu kommen Beratungs- und Dokumentationspflicht nach § 61 VVG, die Haftung nach § 63 VVG und eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht.
Makler, Bank oder Vertreter: der Unterschied im Detail
Viele gehen davon aus, dass alle Beratungsformen dasselbe leisten. Rechtlich sind sie verschieden. Diese acht Kriterien zeigen, wo genau.
| Kriterium | Bankberater | Versicherungsvertreter | Mehrfachagent | Unabhängiger Makler |
|---|---|---|---|---|
| Unabhängigkeit | gebunden Angestellt beim Kreditinstitut und an dessen Vorgaben gebunden. | gebunden Handelt im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. | teilweise Für mehrere Gesellschaften tätig, aber vertraglich an diese gebunden. | unabhängig Von keinem Versicherer betraut, im Auftrag des Kunden tätig. |
| Rechtsstellung | Angestellte oder Angestellter, Arbeitsvertrag nach § 611a BGB. | Handelsvertreter nach § 84 HGB, Vermittler nach § 59 Abs. 2 VVG. | Handelsvertreter nach § 84 HGB mit mehreren Vertretungsverträgen. | Versicherungsmakler nach § 59 Abs. 3 VVG, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. |
| Produktauswahl | eigenes Haus Produkte der Bank und ihrer Verbundpartner. | eine Gesellschaft Die Tarife des Versicherers, der ihn betraut hat. | mehrere Die Tarife der eigenen Partnergesellschaften. | breiter Markt Hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern nach § 60 VVG; bei uns über 100 Gesellschaften. |
| Wessen Interesse er vertritt | Arbeitgeber Der Beratungsauftrag ergibt sich aus dem Arbeitsverhältnis. | Gesellschaft Vertritt die Gesellschaft, die ihn betraut hat. | Gesellschaften Vertritt seine Partnergesellschaften. | Kunde Vertritt den Kunden, auf Grundlage von Maklervertrag und Vollmacht. |
| Beratungs- und Dokumentationspflicht | nach WpHG Bei Wertpapieren gelten Informations-, Geeignetheits- und Protokollpflichten. | § 61 VVG Beratungs- und Dokumentationspflicht gilt auch für Vertreter. | § 61 VVG Beratungs- und Dokumentationspflicht gilt auch hier. | § 61 VVG Zusätzlich muss die Breite der Beratungsgrundlage nach § 60 VVG offengelegt werden. |
| Wer für Beratungsfehler haftet | Institut In der Regel das Kreditinstitut als Arbeitgeber. | Versicherer Grundsätzlich der Versicherer, in dessen Auftrag er handelt. | Versicherer Grundsätzlich die jeweils vertretene Gesellschaft. | Makler selbst Eigene Haftung nach § 63 VVG, abgesichert über eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht. |
| Vergütung | Gehalt Gehalt, je nach Haus mit variablen Anteilen; Zuwendungen sind offenzulegen. | Provision Provision der Gesellschaft, im Produktbeitrag enthalten. | Provision Provision der jeweiligen Gesellschaft. | Courtage oder Honorar Courtage der Gesellschaft oder, bei Unternehmen, ein vereinbartes Honorar. Beides legen wir vorher offen. |
| Betreuung nach Abschluss | institutsgebunden Zuständigkeit wechselt mit Filiale oder Personal. | gesellschaftsgebunden Betreuung endet, wenn das Vertretungsverhältnis endet. | gesellschaftsgebunden Ebenso an die Vertretungsverträge geknüpft. | vertragsunabhängig Der Maklervertrag besteht unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind. |
Die Tabelle vergleicht die gesetzliche Stellung der Beraterarten, nicht die fachliche Qualität einzelner Personen. Gute Beratung gibt es in jeder dieser Rollen; sie unterscheiden sich darin, wie breit die Auswahl ist und in wessen Auftrag gehandelt wird. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und die konkrete vertragliche Ausgestaltung.
Was das konkret für Sie bedeutet
Rechtsnormen sind das eine, der Alltag das andere. Diese sechs Punkte beschreiben, was die Maklerstellung für Sie praktisch ändert.
Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge, Gewerbe, Immobilie: Sie rufen bei einer Stelle an, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft der Vertrag liegt.
Wir stellen mehrere Angebote gegenüber und erklären, warum eines vorn liegt. Sie sehen die Alternativen, nicht nur das Ergebnis.
Die Beratungsdokumentation nach § 61 VVG hält fest, was besprochen wurde und warum. Sie bekommen sie ausgehändigt und können sie Jahre später noch nachlesen.
Der Maklervertrag ist nicht an einen Versicherer gebunden. Wenn ein Tarif nicht mehr passt, wechseln wir ihn, ohne dass Sie den Ansprechpartner verlieren.
Wir melden den Schaden, reichen Unterlagen ein und hinterfragen Ablehnungen. Das ist Teil der Maklerbetreuung und kostet nicht extra.
Wir übernehmen vorhandene Verträge per Maklervollmacht, ohne dass Sie kündigen müssen. Was gut ist, bleibt; geändert wird nur, was sich nachweislich lohnt.
Wie wir vergütet werden, offen gesagt
Unabhängigkeit endet dort, wo sie nicht mehr nachvollziehbar ist. Deshalb legen wir vor jeder Empfehlung offen, auf welchem Weg wir bezahlt werden. Es gibt genau zwei.
Courtage über die Gesellschaft
Der Regelfall bei der Vermittlung von Versicherungen. Die Gesellschaft vergütet die Vermittlung aus dem Beitrag, den Sie ohnehin zahlen.
- Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten neben dem Beitrag
- Bei Lebens- und Rentenversicherungen sind die Abschluss- und Vertriebskosten in den gesetzlichen Produktinformationen ausgewiesen
- Wir sagen Ihnen auf Nachfrage, wie die Vergütung in Ihrem konkreten Fall aussieht
- Die laufende Betreuung ist damit abgegolten
Festes Honorar
Sie zahlen für unsere Arbeitszeit, nicht für einen Abschluss. Den Preis kennen Sie vorher, er steht offen in unserer Preisliste.
- Für Unternehmen und gewerbliche Kunden auch bei der Versicherungsvermittlung möglich
- Für Analysen, Bestandsprüfungen und Konzepte unabhängig von einem Abschluss
- Umfang, Dauer und Preis stehen vor Beginn schriftlich fest
- Keine Courtage, kein Abschlussdruck, klar abgegrenzter Leistungsumfang
Bei der Versicherungsvermittlung darf ein Makler nach § 34d Abs. 1 GewO ein gesondertes Honorar nur von Dritten verlangen, die keine Verbraucher sind. Für Privatkunden ist die Vermittlung deshalb über die Courtage vergütet, für Unternehmen ist das Honorarmodell offen. Uns ist wichtig, dass Sie vor dem ersten Vorschlag wissen, welcher Weg gilt. Die vollständigen Preise stehen in der Preisliste, das Honorarmodell erklären wir auf der Seite Honorarberatung.
Woran Sie echte Unabhängigkeit erkennen
Das Wort unabhängig darf fast jeder verwenden. Diese acht Punkte lassen sich dagegen nachprüfen – bei uns genauso wie bei jedem anderen.
- ✓Erstinformation vor dem ersten GesprächJeder Vermittler muss nach § 15 VersVermV vorab schriftlich offenlegen, ob er Makler oder Vertreter ist, welche Registernummer er hat und an welche Beschwerdestellen Sie sich wenden können.
- ✓Eintrag im VermittlerregisterDer Status steht öffentlich im Register der DIHK. Dort sehen Sie, ob jemand als Makler oder als Vertreter eingetragen ist. Eine Minute Recherche, die vieles klärt.
- ✓Maklervertrag und MaklervollmachtWer im Auftrag des Kunden handelt, braucht einen Auftrag. Beides sollte schriftlich vorliegen und erklärt worden sein, bevor etwas vermittelt wird.
- ✓BeratungsdokumentationSie gehört zum Gesetz, nicht zur Kür. Wenn Sie nach dem Gespräch nichts Schriftliches in der Hand haben, fragen Sie nach.
- ✓VermögensschadenhaftpflichtFür Makler gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist der Grund, warum eine falsche Empfehlung nicht an Ihnen hängen bleibt.
- ✓Breite der BeratungsgrundlageFragen Sie, wie viele Gesellschaften verglichen wurden und warum gerade diese. Eine Einschränkung muss der Makler nach § 60 VVG offenlegen.
- ✓Nachvollziehbare VergütungEine klare Antwort auf die Frage, wie jemand verdient, ist ein gutes Zeichen. Eine ausweichende ist auch eine Antwort.
- ✓Keine EileFristen, die vom Berater kommen und nicht vom Vertrag, sind ein Warnsignal. Gute Entscheidungen brauchen kein Ablaufdatum.
- In wessen Auftrag handeln Sie: im meinen oder im Auftrag einer Gesellschaft?
- Wie viele Gesellschaften haben Sie für diesen Vorschlag verglichen, und welche?
- Wie werden Sie für diesen Vertrag vergütet?
- Was passiert mit meiner Betreuung, wenn Sie den Anbieter oder die Firma wechseln?
Wobei wir Sie als unabhängiger Makler begleiten
Unabhängigkeit nützt nur, wenn sie für alle Bereiche gilt, die zusammenhängen. Deshalb betreuen wir Privat- und Firmenkunden aus einer Hand, von Heidelberg aus für die Region Rhein-Neckar bis Karlsruhe.
Private Absicherung
Von der Haftpflicht über die Berufsunfähigkeit bis zur Krankenversicherung: Wir sortieren nach Dringlichkeit, nicht nach Beitrag.
Zum Überblick →Altersvorsorge
Rentenlücke berechnen, Schichten verstehen, Bausteine kombinieren. Mit offener Rechnung statt Beispielprospekt.
Zur Altersvorsorge →Gewerbe und Selbständige
Betriebshaftpflicht, Inhalt, Betriebsunterbrechung, Cyber: abgestimmt auf das tatsächliche Betriebsrisiko.
Zur Gewerbeversicherung →Immobilien als Kapitalanlage
Objektprüfung, Finanzierung und Kalkulation, bevor unterschrieben wird.
Zu den Immobilien →Haus- und Mietverwaltung
Verwaltung für Eigentümer in Heidelberg und der Region, aus einer Hand mit der Beratung.
Zur Hausverwaltung →Honorarberatung für Unternehmen
Analyse und Konzept gegen festes Honorar, ohne Courtage und ohne Abschlussdruck.
Zur Honorarberatung →Kurz beantwortet
Acht Fragen, die uns zum Thema Unabhängigkeit am häufigsten gestellt werden.
Was ist ein unabhängiger Makler genau?
Ein Versicherungsmakler ist nach § 59 Abs. 3 VVG jemand, der die Vermittlung von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Der Auftrag kommt vom Kunden. Daraus folgen die Pflicht zu einer breiten Beratungsgrundlage nach § 60 VVG, die Beratungs- und Dokumentationspflicht nach § 61 VVG und die eigene Haftung nach § 63 VVG.
Was kostet mich die Beratung bei einem unabhängigen Makler in Heidelberg?
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Bei der Versicherungsvermittlung werden wir über die Courtage der Gesellschaft vergütet, zusätzliche Kosten entstehen für Sie nicht. Für Analysen, Bestandsprüfungen und Konzepte sowie für Unternehmen ist ein festes Honorar möglich. Alle Preise stehen offen in unserer Preisliste.
Ist ein Makler wirklich unabhängiger als mein Bankberater?
Rechtlich ja, was die Stellung angeht: Der Bankberater ist Angestellter seines Hauses und auf dessen Produkte ausgerichtet, der Makler wird im Auftrag des Kunden tätig und muss eine hinreichende Zahl von Anbietern berücksichtigen. Über die fachliche Qualität einer einzelnen Person sagt das nichts aus. Es sagt etwas darüber, wie breit ausgewählt werden darf.
Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen, wenn ich zu Ihnen wechsle?
Nein. Mit einer Maklervollmacht übernehmen wir die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge. Die Verträge selbst bleiben unverändert bestehen, wir werden lediglich Ihr Ansprechpartner gegenüber den Gesellschaften. Geändert wird nur das, was sich nachweislich lohnt.
Was ist der Unterschied zwischen Makler und Mehrfachagent?
Der Mehrfachagent ist Handelsvertreter nach § 84 HGB und arbeitet im Auftrag mehrerer Gesellschaften, mit denen er Vertretungsverträge hat. Der Makler ist von keinem Versicherer betraut und wählt aus dem Markt aus. Der Unterschied ist also nicht die Zahl der Anbieter, sondern die Frage, wer den Auftrag erteilt hat.
Wie prüfe ich, ob jemand wirklich Makler ist?
Über das öffentliche Vermittlerregister der DIHK. Dort ist für jeden zugelassenen Vermittler eingetragen, ob er als Makler oder als Vertreter registriert ist. Zusätzlich muss jeder Vermittler nach § 15 VersVermV vor dem ersten Gespräch eine Erstinformation aushändigen, in der genau das steht.
Beraten Sie auch, ohne dass am Ende etwas abgeschlossen wird?
Ja. Eine Bestandsprüfung oder ein Vorsorgekonzept können Sie gegen festes Honorar beauftragen, ganz ohne Abschluss. Auch im kostenfreien Erstgespräch sagen wir offen, wenn wir keinen Handlungsbedarf sehen.
Für welche Region sind Sie tätig?
Unser Sitz ist Heidelberg, betreut wird die Region Rhein-Neckar mit Mannheim, Ludwigshafen und Umgebung bis Karlsruhe. Termine sind vor Ort, bei Ihnen im Betrieb oder per Video möglich. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Was Hotz Consulting besonders macht
Hotz Consulting ist Ihr Partner auf Augenhöhe. Wir begleiten Sie nicht nur bei Entscheidungen, sondern denken weiter, in Ihre Zukunft hinein. Inhabergeführt von den Brüdern Adrian und Pascal Hotz, mit Sitz in Heidelberg.
Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.
Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.
Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.
Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.
So sieht unsere Beratung aus
Fünf Schritte, kein Verkaufsdruck. Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, wo Sie stehen, auch wenn Sie danach nichts abschließen.
In Heidelberg oder digital. Wir hören zu, Sie erzählen.
Wir analysieren Angebote verschiedenster Anbieter und erklären Vor- und Nachteile transparent.
Ein Konzept, das zu Ihrer Lebensphase passt, ganz ohne Verkaufsdruck.
Sie entscheiden in Ihrem Tempo, mit allen Informationen, aber ohne Fristen oder Verpflichtungen.
Wir sind da, wenn sich etwas ändert. Versprochen.
Finanzentscheidungen trifft man nicht jeden Tag
Aber sie wirken ein Leben lang. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Zukunft finden: im kostenfreien Erstgespräch, telefonisch, in Heidelberg oder per Video. Ohne Frist, ohne Verpflichtung.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Darstellung der Beraterarten beschreibt deren gesetzliche Stellung und trifft keine Aussage über die fachliche Qualität einzelner Personen oder Unternehmen. Gesetzliche Vorschriften, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Hotz Consulting ist unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, registriert bei der IHK Rhein-Neckar; die Maklerstellung ergibt sich aus § 59 Abs. 3 VVG. Stand: September 2026.