Aktien und ETF-Sparplan: Kosten, Steuern und was zählt
Ein ETF-Sparplan ist einfach eingerichtet. Schwieriger ist, ihn 20 Jahre durchzuhalten und zu wissen, was das Finanzamt davon will. Diese Seite erklärt beides, ohne Renditeversprechen und ohne Empfehlung für einzelne Wertpapiere.
Was diese Seite ist und was nicht
Wir sind Versicherungsmakler, keine Vermögensverwalter. Wir empfehlen hier keine einzelnen Wertpapiere und sagen Ihnen nicht, welcher ETF der richtige ist. Was wir tun können: erklären, wie das steuerlich läuft, welche Kosten anfallen und in welcher Reihenfolge ein Sparplan überhaupt sinnvoll ist. Wo der Sparplan im Gesamtbild steht, zeigt unsere Seite zu den Grundlagen der Altersvorsorge.
Vor dem Depot stehen eine freie Rücklage von drei bis sechs Nettogehältern, der Abbau teurer Schulden und die Absicherung der Arbeitskraft. Ein Depot ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Rendite lässt sich nicht vorhersagen, Kosten schon. Der Unterschied zwischen einem Fonds mit 1,8 Prozent laufenden Kosten und einem ETF mit 0,2 Prozent ist über 25 Jahre groß, und er ist sicher, während die Mehrrendite es nicht ist.
Abgeltungsteuer, Teilfreistellung, Vorabpauschale: Das klingt komplizierter, als es ist. Die Bank erledigt das meiste automatisch. Zwei Dinge müssen Sie selbst tun, und die stehen weiter unten.
Aktie, Fonds, ETF: was der Unterschied ist
Drei Begriffe, die oft durcheinandergehen. Der wichtigste Unterschied liegt nicht in der Ertragschance, sondern darin, wie stark Sie von einem einzelnen Unternehmen abhängen.
| Was | Was Sie damit kaufen | Streuung | Typische Kosten |
|---|---|---|---|
| Einzelaktie | Einen Anteil an genau einem Unternehmen. Sie sind Miteigentümer und haben Anspruch auf einen Teil des Gewinns. | Keine. Geht das Unternehmen unter, ist der Einsatz weg. Das ist kein theoretisches Risiko. | Ordergebühr beim Kauf und Verkauf, sonst keine laufenden Kosten. |
| Aktienfonds, aktiv gemanagt | Anteile an einem Topf, den ein Fondsmanager zusammenstellt und laufend umschichtet. | Gut. Meist dutzende bis hunderte Unternehmen. | Oft 1,2 bis 2 Prozent im Jahr, dazu häufig ein Ausgabeaufschlag von bis zu 5 Prozent. |
| ETF | Anteile an einem Fonds, der einen Index einfach nachbildet, etwa einen weltweiten Aktienindex. Kein Manager trifft Einzelentscheidungen. | Je nach Index sehr breit, bei weltweiten Indizes über tausend Unternehmen aus vielen Ländern. | Häufig 0,1 bis 0,5 Prozent im Jahr, in der Regel ohne Ausgabeaufschlag. |
| Aktiensparplan | Kein eigenes Produkt, sondern die Art zu kaufen: ein fester Betrag in festem Rhythmus, meist monatlich. | Hängt davon ab, was Sie besparen. | Je nach Bank kostenlos oder ein kleiner Prozentsatz der Sparrate. |
Wo die Kosten stecken
Kosten sind die einzige Größe beim Anlegen, die Sie vorher kennen und beeinflussen können. Deshalb schauen wir zuerst dorthin und erst danach auf alles andere.
Kosten im Produkt
LaufendDiese Kosten werden dem Fondsvermögen entnommen. Sie sehen sie nie auf einer Rechnung, sie mindern einfach den Wert.
- Laufende Kosten
- Bei ETFs meist 0,1 bis 0,5 Prozent im Jahr, bei aktiv gemanagten Fonds oft 1,2 bis 2 Prozent. Diese Zahl steht im Basisinformationsblatt.
- Ausgabeaufschlag
- Eine einmalige Gebühr beim Kauf, bei aktiven Fonds oft bis 5 Prozent. Bei ETFs fällt sie in der Regel nicht an.
- Transaktionskosten im Fonds
- Kosten, die durch Umschichtungen innerhalb des Fonds entstehen. Je häufiger gehandelt wird, desto höher.
- Warum das so viel ausmacht
- Ein Prozentpunkt Kostenunterschied im Jahr klingt nach wenig. Über 25 Jahre verzinst er sich mit – nur zu Ihren Ungunsten.
Kosten beim Anbieter
Einmalig und laufendDiese Kosten stellt Ihnen die Bank oder der Broker in Rechnung. Hier sind die Unterschiede zwischen den Anbietern groß.
- Depotgebühr
- Bei vielen Anbietern kostenlos, bei Filialbanken oft ein jährlicher Betrag.
- Ordergebühr
- Fällt beim Kauf und Verkauf an, als Festbetrag oder Prozentsatz.
- Sparplanausführung
- Manche Anbieter führen Sparpläne kostenlos aus, andere berechnen einen Prozentsatz der Rate. Bei kleinen Raten fällt das ins Gewicht.
- Fremdwährung und Spread
- Beim Handel entsteht eine Spanne zwischen An- und Verkaufskurs. Bei liquiden ETFs ist sie klein, bei exotischen größer.
Wir nennen Ihnen keinen konkreten ETF und keinen bestimmten Broker. Das ist keine Bescheidenheit, sondern eine Frage der Erlaubnis: Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsrechts ist etwas anderes als Versicherungsvermittlung, und wir bleiben in dem Rahmen, für den wir zugelassen sind.
Was wir tun können: Ihnen erklären, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, die steuerliche Seite einordnen und mit Ihnen klären, wie viel Sie überhaupt dauerhaft sparen können. Über unsere Vergleichsrechner können Sie Depots und Vermögensverwaltungen selbst nebeneinanderlegen.
Wie Kapitalerträge besteuert werden
Kapitalerträge werden nicht mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet, sondern pauschal. Das ist der wesentliche Unterschied zur geförderten Altersvorsorge, und je nach Einkommen ein Vorteil oder ein Nachteil.
| Begriff | Was dahintersteckt | Die Zahl |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | Der pauschale Steuersatz auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die Bank führt ihn automatisch ab. | 25 Prozent, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zusammen 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer bis knapp 28 Prozent. |
| Sparerpauschbetrag | Ein Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Er gilt pro Person und Jahr. | 1.000 Euro je Person, 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren. |
| Freistellungsauftrag | Damit die Bank den Pauschbetrag berücksichtigt, müssen Sie ihn erteilen. Ohne Auftrag wird von Anfang an Steuer einbehalten. | Sie können ihn auf mehrere Banken aufteilen, zusammen höchstens 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro. |
| Teilfreistellung | Ein Teil der Erträge aus Fonds bleibt steuerfrei, weil der Fonds im Inland schon besteuert wurde. | 30 Prozent bei Aktienfonds (mindestens 51 Prozent Aktienanteil), 15 Prozent bei Mischfonds (mindestens 25 Prozent Aktienanteil). |
| Günstigerprüfung | Wer insgesamt wenig verdient, kann beantragen, dass Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden, wenn der niedriger ist. | Lohnt sich vor allem für Studierende, Rentner mit kleiner Rente und Kinder mit eigenem Depot. |
| FIFO-Regel | Beim Verkauf gelten immer die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft. Sie können sich nicht aussuchen, welche Anteile Sie veräußern. | Wichtig bei Sparplänen: Die ältesten Raten haben meist die höchsten Kursgewinne und damit die höchste Steuer. |
Angenommen, Sie verkaufen Anteile eines weltweiten Aktien-ETF mit 10.000 Euro Kursgewinn.
Von diesen 10.000 Euro sind wegen der Teilfreistellung 30 Prozent steuerfrei, also 3.000 Euro. Steuerpflichtig bleiben 7.000 Euro. Davon geht Ihr Sparerpauschbetrag ab, soweit er noch nicht verbraucht ist: 6.000 Euro. Darauf 26,375 Prozent ergibt rund 1.583 Euro Steuer.
Auf die vollen 10.000 Euro gerechnet sind das etwa 15,8 Prozent, deutlich weniger als der nominelle Steuersatz. Genau deshalb ist die Aussage „auf Kursgewinne zahlen Sie 26,375 Prozent“ in dieser Form falsch.
Die Vorabpauschale, verständlich erklärt
Jedes Jahr im Januar wundern sich Anleger über eine Abbuchung vom Verrechnungskonto, obwohl sie nichts verkauft haben. Das ist die Vorabpauschale. Sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine vorgezogene.
Was sie ist
Der Gedanke dahinterThesaurierende Fonds schütten nichts aus, sondern legen Erträge sofort wieder an. Ohne die Vorabpauschale würde über Jahrzehnte gar keine Steuer anfallen. Der Gesetzgeber besteuert deshalb einen fiktiven Mindestertrag.
- Wer betroffen ist
- Vor allem thesaurierende Fonds und ETFs. Bei ausschüttenden Fonds wird die Ausschüttung angerechnet, oft bleibt dann keine Vorabpauschale übrig.
- Nur bei Wertzuwachs
- Ist der Fonds im Jahr im Minus, fällt keine Vorabpauschale an. Die Pauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt.
- Nicht doppelt
- Was über die Vorabpauschale bereits versteuert wurde, wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen. Es ist eine Vorauszahlung, keine Zusatzbelastung.
- Teilfreistellung gilt auch hier
- Bei Aktienfonds bleiben auch von der Vorabpauschale 30 Prozent steuerfrei.
Wie sie gerechnet wird
Die FormelEs sind zwei Schritte, und beide sind einfacher, als der Name vermuten lässt.
- Schritt 1: Basisertrag
- Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn, multipliziert mit dem Basiszins, davon 70 Prozent.
- Der Basiszins
- Wird vom Bundesfinanzministerium jährlich bekanntgegeben. Zum 2. Januar 2026 beträgt er 3,20 Prozent. Davon 70 Prozent ergeben 2,24 Prozent.
- Schritt 2: Deckelung
- Die Vorabpauschale beträgt höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Steigt der Fonds nur um 1 Prozent, wird auch nur 1 Prozent angesetzt.
- Wann sie fließt
- Die Vorabpauschale für das Jahr 2026 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, also am 4. Januar 2027. Dann bucht die Bank die Steuer ab.
Halten Sie Geld auf dem Verrechnungskonto. Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar automatisch ab. Ist das Konto leer, verkauft mancher Anbieter Anteile oder das Konto rutscht ins Minus. Beides ist ärgerlich und vermeidbar.
Erteilen Sie einen Freistellungsauftrag. Solange Ihre Kapitalerträge unter 1.000 Euro im Jahr bleiben, fällt gar nichts an, aber nur, wenn die Bank davon weiß.
Bei einem Depot innerhalb einer geförderten Altersvorsorge, etwa dem Altersvorsorgedepot ab 2027, entfällt die Vorabpauschale während der Ansparphase vollständig. Dafür ist die Auszahlung später voll zu versteuern.
Was die Bank erledigt und was Sie
Die gute Nachricht: Bei einem deutschen Depot macht die Bank fast alles automatisch. Es bleiben vier Dinge, um die Sie sich selbst kümmern müssen.
Was Sie selbst tun müssen
Vier PunkteKeiner davon dauert länger als fünf Minuten, und drei davon sind einmalig.
- Freistellungsauftrag erteilen
- Ohne ihn zieht die Bank vom ersten Euro Steuer ab. Sie holen sich das über die Steuererklärung zurück, aber warum den Umweg gehen. Bei mehreren Banken teilen Sie die 1.000 Euro auf.
- Bei mehreren Depots aufpassen
- Jede Bank kennt nur ihren eigenen Freistellungsauftrag. Wer die Aufteilung falsch wählt, zahlt bei einer Bank Steuer, während bei der anderen Freistellung ungenutzt bleibt. Das gleicht die Steuererklärung wieder aus.
- Verluste bescheinigen lassen
- Haben Sie Depots bei mehreren Banken und bei einer Verluste, brauchen Sie eine Verlustbescheinigung. Die müssen Sie bis zum 15. Dezember des Jahres beantragen. Danach geht es nur noch über das Folgejahr.
- Ausländisches Depot melden
- Bei einem Broker im Ausland führt niemand Steuer für Sie ab. Sie müssen die Erträge selbst in der Anlage KAP erklären. Das ist kein Problem, aber es wird gern übersehen.
Wann sich eine Steuererklärung lohnt
Vier KonstellationenViele geben die Anlage KAP gar nicht ab, weil die Bank ja schon abgeführt hat. In diesen Fällen verschenken Sie damit Geld.
- Freistellungsauftrag vergessen
- Die zu viel gezahlte Steuer holen Sie über die Anlage KAP zurück.
- Niedriges Einkommen
- Mit der Günstigerprüfung wird der persönliche Steuersatz angewandt, wenn er unter 25 Prozent liegt. Das betrifft Studierende, Rentner mit kleiner Rente und Kinder mit eigenem Depot.
- Verluste bei einer, Gewinne bei einer anderen Bank
- Die lassen sich nur über die Steuererklärung verrechnen. Dazu brauchen Sie die Verlustbescheinigung.
- Kirchensteuer
- Wer keiner Kirche angehört, sollte prüfen, dass die Bank auch keine einbehält. Das läuft normalerweise automatisch, aber nicht immer.
Wo wir helfen und wo nicht
Klare GrenzeDamit keine falsche Erwartung entsteht, hier unsere Rolle in zwei Sätzen.
- Wir helfen bei
- der Einordnung: wie viel Sie dauerhaft sparen können, in welcher Reihenfolge welcher Baustein sinnvoll ist, wie sich ein freies Depot gegen eine geförderte Lösung rechnet.
- Wir helfen nicht bei
- der Auswahl einzelner Wertpapiere und nicht bei Ihrer Steuererklärung. Für Letzteres ist der Steuerberater zuständig, und für rechtliche Fragen ein Anwalt.
- Warum diese Trennung
- Weil Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsrechts eine eigene Erlaubnis verlangt. Wir bleiben in dem Rahmen, für den wir zugelassen sind, und sagen das lieber deutlich, als es zu verwischen.
- Was wir anbieten
- Eine Analyse gegen Honorar, wenn Sie eine neutrale Einordnung Ihrer gesamten Finanzstruktur wollen, ohne dass etwas vermittelt wird.
Die Fehler, die am meisten kosten
Die teuersten Fehler beim Anlegen sind keine Auswahlfehler. Es sind Verhaltensfehler, und sie treffen erfahrene Anleger genauso wie neue.
Im Einbruch verkaufen
Der mit Abstand teuerste Fehler, und der häufigste. Wer nach einem Kursrückgang von 30 Prozent verkauft, macht aus einem Buchverlust einen echten, und ist meist auch nicht dabei, wenn es wieder hochgeht. Der beste Schutz dagegen ist nicht Disziplin, sondern eine ausreichende freie Rücklage: Wer nicht verkaufen muss, verkauft auch nicht.
Mehr sparen, als dauerhaft geht
Eine Sparrate, die nach zwei Jahren gestrichen wird, bringt weniger als eine kleinere, die zwanzig Jahre läuft. Wir rechnen im Gespräch bewusst konservativ und lassen Luft für ein schlechtes Jahr. Erhöhen kann man jederzeit, und es fühlt sich besser an als reduzieren.
Anlegen, bevor die Grundlagen stehen
Ein Depot ersetzt keine Absicherung der Arbeitskraft und keinen Notgroschen. Wer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung spart, sichert das kleinere Risiko ab und lässt das größere offen. Und wer ohne freie Rücklage spart, muss beim ersten unvorhergesehenen Betrag genau dann verkaufen, wenn es am ungünstigsten ist.
Die Kosten nicht kennen
Viele wissen nicht, was ihr Fonds im Jahr kostet. Die Zahl steht im Basisinformationsblatt unter den laufenden Kosten. Der Unterschied zwischen 0,2 und 1,8 Prozent klingt klein und ist über 25 Jahre erheblich. Er ist auch der einzige Teil des Ergebnisses, den Sie vorher sicher kennen.
Keinen Freistellungsauftrag erteilt
Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank vom ersten Euro Steuer ein, obwohl Ihnen 1.000 Euro im Jahr steuerfrei zustehen. Sie bekommen das über die Steuererklärung zurück, aber erst ein Jahr später und nur, wenn Sie eine abgeben. Das ist der Handgriff mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Ertrag auf dieser ganzen Seite.
Das Verrechnungskonto im Januar leer lassen
Anfang Januar bucht die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale ab. Ist kein Guthaben da, verkauft mancher Anbieter Anteile oder das Konto rutscht ins Minus, mit entsprechenden Zinsen. Ein kleiner Puffer zum Jahreswechsel erspart das.
Was uns dazu gefragt wird
Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch, wenn eine Frage besser an einen Steuerberater geht.
Wie viel sollte ich monatlich sparen?
Es gibt keine sinnvolle Pauschalzahl. Wir rechnen andersherum: Was bleibt nach allen festen Ausgaben dauerhaft übrig, auch in einem schlechten Jahr? Von diesem Betrag geht zuerst der Aufbau einer freien Rücklage ab, dann kommt der Sparplan. Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate stehen bleiben kann.
Ab wann lohnt sich ein Aktiensparplan?
Nicht ab einer bestimmten Summe, sondern ab einem bestimmten Zeitraum. Unter etwa zehn Jahren ist die Wahrscheinlichkeit spürbar, dass Sie in einer schlechten Phase Geld brauchen. Für kürzere Zeiträume sind Tages- oder Festgeld die passenderen Werkzeuge, auch wenn die Ertragserwartung niedriger ist.
Was ist der Unterschied zwischen ausschüttend und thesaurierend?
Ausschüttende Fonds zahlen Erträge aus, thesaurierende legen sie sofort wieder an. Steuerlich ist der Unterschied heute klein: Bei thesaurierenden Fonds greift die Vorabpauschale, bei ausschüttenden wird die Ausschüttung besteuert und auf die Vorabpauschale angerechnet. Ausschüttende Fonds haben einen praktischen Vorteil: Sie helfen, den Sparerpauschbetrag Jahr für Jahr auszunutzen.
Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?
Bei einem deutschen Depot nein. Die Bank rechnet und bucht automatisch, in der Regel Anfang Januar. Sie sollten nur dafür sorgen, dass Guthaben auf dem Verrechnungskonto liegt. Bei einem ausländischen Broker sieht das anders aus: Dort müssen Sie die Erträge selbst in der Anlage KAP erklären.
Ist ein freies Depot besser als eine geförderte Altersvorsorge?
Das hängt von der Förderquote und von Ihrem Steuersatz im Alter ab. Ein freies Depot ist flexibel, jederzeit verfügbar und im Alter frei von Krankenkassenbeiträgen. Die geförderten Wege bringen Zulagen oder Zuschüsse, binden das Geld dafür bis zur Rente. Wir rechnen beides gegeneinander, statt eine Grundsatzmeinung zu vertreten. Das Altersvorsorgedepot ab 2027 verschiebt diese Rechnung spürbar zugunsten der Förderung.
Was ist mit Gold, Krypto oder Immobilien?
Zu Edelmetallen haben wir eine eigene Seite, zur Immobilie als Kapitalanlage ebenfalls. Kryptowährungen vermitteln wir nicht und beraten auch nicht dazu. Grundsätzlich gilt: Eine Beimischung ist etwas anderes als ein Hauptbaustein, und alles, was Sie nicht in zwei Sätzen erklären können, gehört nicht in Ihr Depot.
Können Sie mir einen konkreten ETF empfehlen?
Nein, und das ist keine Ausweichantwort. Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsrechts verlangt eine eigene Erlaubnis, die etwas anderes ist als unsere Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, und über unsere Vergleichsrechner können Sie Depots selbst nebeneinanderlegen. Die Auswahl treffen Sie.
Was kostet ein Gespräch dazu?
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wenn Sie eine neutrale Analyse Ihrer gesamten Finanzstruktur wollen, ohne dass etwas vermittelt wird, geht das gegen Honorar – die Sätze stehen in unserer Preisübersicht. Bei der Vermittlung von Versicherungen an Verbraucher berechnen wir kein gesondertes Honorar.
Wie wir dabei vorgehen
Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und an keine Gesellschaft gebunden. Beim Thema Depot heißt das auch: Wir verdienen an einem ETF-Sparplan nichts und sprechen ihn trotzdem an, wenn er die bessere Lösung ist.
Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.
Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.
Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.
Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.
So sieht unsere Beratung aus
Sechs Schritte, bei denen Sie an jeder Stelle aussteigen können.
In Heidelberg oder digital. Wir hören zu, bevor wir rechnen.
Was läuft schon, was zahlt der Arbeitgeber, welche Förderung steht Ihnen überhaupt zu.
Nicht jeder Baustein passt zu jedem. Wir sagen auch, worauf Sie verzichten können.
Bedingungen, Kosten und Effektivkosten mehrerer Anbieter im direkten Vergleich.
Sie entscheiden im eigenen Tempo. Wir übernehmen den Papierkram.
Gesetze ändern sich, Ihr Leben auch. Wir melden uns, wenn etwas angepasst gehört.
Erst die Reihenfolge, dann der Sparplan
Bringen Sie mit, was Sie haben: bestehende Verträge, Depotauszüge, die letzte Renteninformation. Wir sortieren mit Ihnen, was zuerst drankommt, was doppelt ist und wie viel Sie dauerhaft sparen können. Auch wenn am Ende kein Vertrag dabei herauskommt.
Kostenfrei und unverbindlich. Hotz Consulting ist unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine auf Sie zugeschnittene Beratung. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Anlageempfehlung. Alle Zahlen: Stand September 2026. Wir erbringen keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und empfehlen keine einzelnen Wertpapiere.