Ein Schaden ist passiert
Melden Sie den Schaden hier, wir übernehmen den Rest. Sie müssen nicht wissen, welche Police zuständig ist und keine Formulare der Gesellschaft ausfüllen. Wichtig ist nur eines: dass Sie sich schnell melden.
Die ersten Minuten
Bevor Sie an die Versicherung denken: Es gibt drei Dinge, die Vorrang haben. Danach ist immer noch Zeit für das Formular.
Menschen gehen vor Sachwerten und vor jeder Frist. Rufen Sie zuerst Hilfe, melden Sie den Schaden danach.
1. Weiteren Schaden verhindern
PflichtSie sind gesetzlich verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern (§ 82 VVG). Das heißt nicht, sich in Gefahr zu bringen.
- Wasser abdrehen, Strom abschalten, Fahrzeug absichern
- Bei Einbruch nichts aufräumen, bevor die Polizei da war
- Notreparaturen sind erlaubt und erwünscht – Belege aufheben
- Was über eine Notmaßnahme hinausgeht: erst mit uns oder dem Versicherer abstimmen
Wer diese Pflicht vorsätzlich verletzt, verliert den Anspruch. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen – und zwar in dem Maß, das dem Verschulden entspricht.
2. Beweise sichern
WichtigDer häufigste Grund für Streit im Schadenfall ist nicht Böswilligkeit, sondern fehlende Dokumentation.
- Fotos aus mehreren Winkeln, auch von der Umgebung
- Beschädigte Sachen aufbewahren, nicht entsorgen
- Namen und Anschriften von Zeugen notieren
- Bei Diebstahl: Liste der entwendeten Sachen erstellen (Stehlgutliste)
- Kaufbelege, Rechnungen und Garantiekarten heraussuchen
3. Uns Bescheid geben
SofortDas Gesetz verlangt eine unverzügliche Anzeige (§ 30 VVG). Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern, nicht binnen einer bestimmten Stundenzahl.
- Lieber unvollständig melden als zu spät – Details reichen Sie nach
- Sie müssen nicht wissen, welche Police greift. Das prüfen wir
- Melden Sie auch, wenn Sie unsicher sind, ob der Schaden versichert ist
- Außerhalb der Bürozeit: Formular ausfüllen, wir melden uns am nächsten Werktag
Welche Frist wofür gilt
Die wichtigste Frist ist überall dieselbe: unverzüglich. Daneben gibt es einzelne Fristen, deren Ablauf den Anspruch endgültig kostet. Die stehen hier.
| Bereich | Frist | Was dabei wichtig ist |
|---|---|---|
| Alle Sparten | Unverzüglich nach Kenntnis | § 30 Abs. 1 VVG. Kein fester Zeitraum, aber jeder vermeidbare Tag zählt gegen Sie. |
| Kfz-Schaden | Unverzüglich, in vielen Bedingungen ausdrücklich binnen einer Woche | Bei Diebstahl, Wild- und Brandschäden zusätzlich sofort die Polizei einschalten. |
| Einbruchdiebstahl | Sofort Polizei, dann Versicherer | Ohne polizeiliche Anzeige und Stehlgutliste wird es schwierig. Die Liste muss zeitnah eingereicht werden. |
| Privathaftpflicht | Unverzüglich, spätestens wenn Ansprüche erhoben werden | Wird Ihnen ein Mahnbescheid oder eine Klage zugestellt: sofort melden, hier laufen kurze gerichtliche Fristen. |
| Rechtsschutz | Vor der Beauftragung eines Anwalts | Erst Deckungszusage, dann Anwalt. Wer zuerst beauftragt, trägt das Kostenrisiko selbst. |
| Unfallversicherung | Invalidität in der Regel binnen 15 Monaten eingetreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht | Die kritischste Frist überhaupt. Manche Tarife sehen 18 oder 24 Monate vor. Nach Ablauf ist der Anspruch weg, auch wenn der Unfall unstrittig war. |
| Berufsunfähigkeit | Keine feste Frist, aber je früher desto besser | Rückwirkende Leistung ist möglich, wird aber mit jedem Monat schwerer nachzuweisen. |
| Reiserücktritt | Sofort nach dem Grund für den Rücktritt | Stornokosten steigen täglich. Reise stornieren und gleichzeitig melden. |
Was Sie tun müssen – und was passiert, wenn nicht
Im Versicherungsrecht heißen diese Pflichten Obliegenheiten. Sie zu verletzen führt nicht automatisch dazu, dass die Versicherung nichts zahlt. Das Gesetz staffelt nach Verschulden.
Wer den Schaden versehentlich zu spät meldet oder etwas übersieht, verliert nichts. Der Versicherer zahlt vollständig.
Der Versicherer darf kürzen, aber nur in dem Verhältnis, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht (§ 28 Abs. 2 VVG). Nicht auf null.
Wer bewusst falsche Angaben macht oder Schäden vortäuscht, verliert den Anspruch vollständig – und macht sich unter Umständen strafbar.
Drei Dinge, die zu Ihren Gunsten sprechen
Wenig bekanntDas Gesetz kennt mehrere Schutzmechanismen, die Versicherer im Streitfall nicht von sich aus ansprechen.
- Kausalität: War Ihr Verstoß für den Schaden und dessen Feststellung ohne Bedeutung, muss der Versicherer trotzdem zahlen (§ 28 Abs. 3 VVG). Eine verspätete Meldung, die nichts verändert hat, kostet Sie nichts.
- Belehrungspflicht: Der Versicherer kann sich auf Leistungsfreiheit nur berufen, wenn er Sie zuvor in Textform gesondert auf diese Folge hingewiesen hat (§ 28 Abs. 4 VVG). Fehlt der Hinweis, greift die Sanktion nicht.
- Anderweitige Kenntnis: Hat der Versicherer auf anderem Weg rechtzeitig vom Schaden erfahren, kann er sich nicht auf die verspätete Anzeige berufen (§ 30 Abs. 2 VVG).
Was Sie im Verfahren tun sollten
PraxisDiese Punkte entscheiden häufiger über die Regulierung als die Vertragsbedingungen.
- Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen, auch wenn etwas unangenehm ist
- Nichts beschönigen und nichts dramatisieren – beides fällt spätestens beim Gutachter auf
- Weisungen des Versicherers einholen, wenn Zeit dazu ist (§ 82 Abs. 2 VVG)
- Fragen des Versicherers zeitnah beantworten, auch Rückfragen
- Alles schriftlich festhalten: wann Sie mit wem gesprochen haben und was vereinbart wurde
- Bei Zweifeln uns fragen, bevor Sie antworten
Kfz, Hausrat und Gebäude
Was in den häufigsten Fällen konkret zu tun ist. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, bevor Sie handeln.
Kfz-Schaden
AutoUnfall, Diebstahl, Wild, Hagel oder Glasbruch: Das Vorgehen unterscheidet sich, die Eile nicht.
- Unfallstelle
- Absichern, Warnweste anlegen, Verletzten helfen. Bei Personenschaden, Streit über den Hergang, Fahrerflucht oder Verdacht auf Alkohol: immer Polizei.
- Beweise
- Fotos von beiden Fahrzeugen, Endstellung, Bremsspuren, Verkehrszeichen und Straßenverlauf. Daten des Unfallgegners und der Zeugen aufnehmen.
- Nicht unterschreiben
- Unterschreiben Sie am Unfallort keine Erklärung zum Hergang und keine Schuldzuweisung. Ein europäischer Unfallbericht mit reinen Tatsachenangaben ist dagegen sinnvoll.
- Wild und Diebstahl
- Wildunfall: Polizei oder Jäger verständigen, Wildbescheinigung besorgen. Diebstahl: sofort Polizei, Schlüssel und Papiere bereithalten.
- Reparatur
- Vor der Reparatur abstimmen. Bei größeren Schäden will der Versicherer meist selbst begutachten.
Hausrat und Einbruch
WohnungFeuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch: Die Hausrat zahlt für bewegliche Sachen in der Wohnung.
- Bei Einbruch
- Sofort Polizei rufen und nichts aufräumen, bevor die Spurensicherung da war. Anschließend eine Stehlgutliste erstellen: was genau fehlt, mit Anschaffungswert und Kaufdatum.
- Bei Leitungswasser
- Hauptabsperrhahn zudrehen. Wasser aufnehmen, Fotos vor dem Trocknen machen. Trocknungsgeräte sind eine sinnvolle Notmaßnahme.
- Bei Feuer
- Nach dem Einsatz nichts entsorgen. Auch Ruß- und Löschwasserschäden sind versichert, die sieht man oft erst später.
- Wertermittlung
- Neuwert, nicht Zeitwert – die meisten Hausrattarife ersetzen die Wiederbeschaffung zum heutigen Neupreis. Belege helfen, sind aber nicht zwingend.
Wohngebäude
HausDas Gebäude selbst, fest Verbautes und meist auch Garage und Carport.
- Abgrenzung
- Faustregel: Was beim Umzug mitgeht, ist Hausrat. Was bleibt, ist Gebäude. Bei Zweifeln melden Sie einfach beides – wir klären die Zuordnung.
- Elementarschäden
- Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind nur versichert, wenn Elementarschutz vereinbart ist. Melden Sie trotzdem.
- Als Vermieter
- Schäden am Gebäude sind Ihre Sache, Schäden am Hausrat die des Mieters. Informieren Sie Ihre Mieter, dass sie ihre eigene Hausrat einschalten müssen.
- Gutachter
- Bei größeren Schäden schickt der Versicherer einen Sachverständigen. Wir begleiten den Termin auf Wunsch.
Haftpflicht, Rechtsschutz und Personenschäden
Drei Bereiche, in denen ein falscher erster Schritt teuer wird – und in denen sich hartnäckig ein Irrtum hält.
Diesen Satz hört man ständig, und er stand früher auch so in den Bedingungen. Er stimmt seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes nicht mehr.
§ 105 VVG sagt ausdrücklich: Eine Vereinbarung, nach der der Versicherer nicht leisten muss, wenn Sie ohne seine Einwilligung den Anspruch anerkennen oder den Geschädigten befriedigen, ist unwirksam. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz also nicht, wenn Sie sich entschuldigen oder einen Fehler einräumen.
Trotzdem raten wir zur Zurückhaltung, aber aus einem anderen Grund: Ein Anerkenntnis bindet den Versicherer nicht. Er prüft eigenständig, ob Sie überhaupt haften. Erkennen Sie etwas an, wofür Sie rechtlich nicht einstehen müssen, zahlt die Versicherung nicht – und Sie stehen gegenüber dem Geschädigten im Wort.
Praktisch heißt das: Schildern Sie, was passiert ist. Menschlich reagieren dürfen Sie. Nur die rechtliche Bewertung überlassen Sie uns und dem Versicherer.
Privat- und Tierhalterhaftpflicht
Sie haben jemandem geschadetDie Haftpflicht prüft zuerst, ob Sie überhaupt haften. Ist das nicht der Fall, wehrt sie unbegründete Ansprüche für Sie ab – das ist die zweite, oft übersehene Leistung.
- Sofort melden
- Auch wenn noch keine Forderung gestellt wurde. Sobald jemand Ansprüche ankündigt, ist der Fall reif.
- Nichts selbst zahlen
- Begleichen Sie den Schaden nicht aus eigener Tasche, um Ruhe zu haben. Der Versicherer erstattet nachträglich in der Regel nicht.
- Post sofort weiterleiten
- Mahnbescheid, Klage oder Anwaltsschreiben: unverzüglich an uns. Hier laufen kurze gerichtliche Fristen, deren Versäumnis nicht heilbar ist.
- Schäden unter Freunden
- Auch der Gefälligkeitsschaden beim Umzugshelfen ist oft versichert – wenn der Tarif das vorsieht. Melden statt selbst regeln.
Rechtsschutz
Sie brauchen einen AnwaltHier ist die Reihenfolge entscheidend, und zwar mehr als bei jeder anderen Sparte.
- Erst Deckung, dann Anwalt
- Holen Sie vor der Mandatierung eine Deckungszusage ein. Wer zuerst beauftragt und danach fragt, trägt das Kostenrisiko unter Umständen selbst.
- Wir stellen die Anfrage
- Sie schildern uns den Fall, wir formulieren die Deckungsanfrage. Das geht meist innerhalb weniger Tage.
- Wartezeit beachten
- Viele Bausteine haben drei Monate Wartezeit. Bei Verkehrsrechtsschutz gilt sie in der Regel nicht.
- Ablehnung ist nicht das Ende
- Lehnt der Versicherer ab, gibt es den Stichentscheid oder ein Schiedsverfahren. Wir sagen Ihnen, ob sich das lohnt.
Unfall, Berufsunfähigkeit und Krankheit
PersonenschädenBei Personenschäden geht es selten um schnelles Geld, sondern um saubere Nachweise über einen längeren Zeitraum.
- Unfall: die 15-Monats-Frist
- Bleibt nach einem Unfall etwas zurück, muss die Invalidität in der Regel binnen 15 Monaten eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Manche Tarife gewähren 18 oder 24 Monate. Diese Frist ist der häufigste Grund für verlorene Ansprüche.
- Unfall: auch Kleinigkeiten melden
- Ein Sturz, der zunächst harmlos wirkt, kann Monate später Folgen zeigen. Eine Meldung kostet nichts und hält die Frist offen.
- Berufsunfähigkeit
- Melden Sie, sobald absehbar ist, dass Sie länger ausfallen. Sammeln Sie Arztberichte, Befunde und eine Beschreibung Ihres Arbeitsalltags – letztere ist oft wichtiger als die Diagnose.
- Krankenzusatz
- Bei geplanten Behandlungen die Kostenübernahme vorher schriftlich einholen. Nachträglich wird es schwierig.
Was wir im Schadenfall für Sie übernehmen
Das ist der Teil unserer Arbeit, den man beim Abschluss nicht sieht und im Ernstfall am meisten braucht. Wir stehen dabei auf Ihrer Seite, nicht auf der des Versicherers.
Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.
Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.
Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.
Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.
So sieht unsere Beratung aus
Sechs Schritte, bei denen wir den Aufwand tragen und Sie die Entscheidungen treffen.
Sie müssen nicht wissen, ob Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht zuständig ist. Oft sind es mehrere. Wir sehen in Ihren Verträgen nach.
In der von der Gesellschaft geforderten Form und mit den Angaben, auf die es ankommt. Sie füllen keine Formulare des Versicherers aus.
Rückfragen, Nachforderungen, Fristen: Das läuft über uns. Sie bekommen eine Zusammenfassung, keine Aktenordner.
Auf Wunsch sind wir beim Gutachtertermin dabei oder bereiten Sie darauf vor.
Bevor Sie etwas unterschreiben, sehen wir uns an, ob die Regulierung dem entspricht, was Ihr Vertrag hergibt.
Lehnt der Versicherer ab oder kürzt er, prüfen wir die Begründung und legen Widerspruch ein. Bringt das nichts, zeigen wir Ihnen den Weg zum Ombudsmann.
Wie weit unsere Begleitung geht
Melden kostet nichts, und wir lassen niemanden stehen. Wie viel Arbeit wir Ihnen danach abnehmen, hängt aber davon ab, wie Sie bei uns betreut werden. Das sagen wir lieber vorher als mittendrin.
| Betreuung | Was im Schadenfall gilt | Reaktion |
|---|---|---|
| Basic | Keine garantierte Schadensbegleitung. Melden können Sie trotzdem jederzeit, und wir helfen bei Einzelfragen, so gut es geht. Eine Zusage, dass wir den Fall vollständig führen, ist damit aber nicht verbunden. | ohne Zusage |
| Classic | Digitale Schadensbegleitung. Wir melden den Schaden, führen den Schriftverkehr und prüfen die Abrechnung. Enthalten sind bis zu zwei Anliegen im Monat. | innerhalb von 48 Stunden |
| All-Inclusive | Alles aus Classic, ohne Begrenzung der Anliegen. Dazu persönliche Termine und Begleitung, etwa zum Gutachtertermin oder zur Bank. | innerhalb von 24 Stunden an Werktagen |
| Firmenkunden | Für Betriebe gelten die Pakete Business Classic und Business All-Inclusive. Den Umfang stimmen wir vor dem Start individuell ab, weil sich Betriebsschläden stark unterscheiden. | nach Vereinbarung |
Diese Tabelle ist kein Grund zu zögern. Wenn bei Ihnen gerade Wasser läuft oder ein Unfall passiert ist, füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie an. Über Pakete reden wir, wenn der Schaden läuft – nicht davor.
Der Grund für die Tabelle ist ein anderer: Auf vielen Maklerseiten steht „Schadenbearbeitung inklusive“, ohne dass jemand sagt, was das heißt. Wir sagen es lieber. Die vollständigen Leistungen und die aktuellen Preise stehen unter Preise.
Für die Vermittlung Ihrer Verträge selbst zahlen Sie uns nichts. Die vergütet der jeweilige Anbieter. Die Betreuungspakete betreffen die laufende Arbeit danach.
Die Fehler, die am meisten kosten
Keine Vorwürfe. Die meisten davon macht man, weil einem im Moment des Schadens niemand gesagt hat, worauf es ankommt.
Erst aufräumen, dann melden
Verständlich und teuer. Nach einem Wasserschaden oder Einbruch ist der Impuls groß, Ordnung zu schaffen. Damit verschwindet die Grundlage der Regulierung. Machen Sie erst Fotos, sichern Sie Beschädigtes, und räumen Sie danach. Bei Einbruch gilt zusätzlich: nichts anfassen, bevor die Polizei da war.
Den Schaden selbst reparieren lassen, um Zeit zu sparen
Bei kleinen Notmaßnahmen ist das richtig. Bei allem darüber hinaus verliert der Versicherer die Möglichkeit, den Schaden selbst festzustellen – und kürzt dann mit Verweis auf die fehlende Prüfmöglichkeit. Eine kurze Rückfrage kostet einen Anruf.
Beim Rechtsschutz zuerst den Anwalt beauftragen
Der häufigste Fehler in dieser Sparte. Die Deckungszusage gehört vor das Mandat. Wer es andersherum macht, bleibt im schlechtesten Fall auf den Kosten sitzen, obwohl er versichert ist.
Nach einem Unfall abwarten, weil es schon wieder wird
Bei der privaten Unfallversicherung läuft die Frist für die Invaliditätsfeststellung ab dem Unfalltag, in der Regel 15 Monate. Wer erst nach einem Jahr merkt, dass etwas zurückbleibt, hat oft nur noch Wochen. Melden Sie jeden Unfall mit Verletzungsfolge, auch wenn Sie damit rechnen, dass alles verheilt.
Den Schaden kleinreden, um den Beitrag nicht zu gefährden
Das geht fast immer nach hinten los. Stellt sich später heraus, dass der Schaden größer war, steht die Erstmeldung im Widerspruch dazu, und die Glaubwürdigkeit ist beim Versicherer verspielt. Ob eine Meldung den Beitrag beeinflusst, klären wir vorher – bei vielen Sparten tut sie es gar nicht.
Aus Sorge vor der Kfz-Hochstufung gar nicht melden
Das kann sinnvoll sein, sollte aber gerechnet werden. Wir vergleichen die Mehrkosten durch die Rückstufung mit der Schadenhöhe. Achtung: Melden müssen Sie den Schaden trotzdem – Sie können ihn danach immer noch selbst zahlen und die Zahlung des Versicherers zurückerstatten.
Auf ein Ablehnungsschreiben nicht reagieren
Eine Ablehnung ist keine gerichtliche Entscheidung, sondern die Rechtsauffassung des Versicherers. Ein erheblicher Teil lässt sich mit einer gut begründeten Erwiderung noch drehen. Schicken Sie uns das Schreiben, bevor Sie es abheften.
Das Formular
Füllen Sie aus, was Sie wissen. Felder, bei denen Sie unsicher sind, lassen Sie frei – wir fragen nach. Wichtiger als Vollständigkeit ist, dass die Meldung heute rausgeht.
Werktags melden wir uns am selben oder nächsten Tag. Bei Eilfällen rufen Sie bitte zusätzlich an.
Bilder helfen enorm. Sie können bis zu drei Dateien anhängen, weitere schicken wir Ihnen per Antwortmail ab.
Das Melden kostet Sie nichts. Wie weit die Begleitung danach geht, hängt von Ihrem Betreuungspaket ab, siehe Umfang der Begleitung.
Schadenmeldung
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Bei größeren Schäden ist ein Anruf oft schneller: 0155 6226 2504. Oder schreiben Sie an info@hotz-consulting.de. Auch eine kurze Nachricht mit „Wasserschaden, bitte melden“ reicht aus, um die Frist zu wahren – die Einzelheiten klären wir dann gemeinsam.
Ihre Verträge im Finanzmanager
Alle Verträge, die wir für Sie betreuen, können Sie jederzeit selbst einsehen – im Browser oder per App. Das ist kostenlos und für Sie freiwillig.
Was der Finanzmanager kann
ÜberblickDer Finanzmanager wird von der DEMV Systems GmbH bereitgestellt. Er zeigt Ihnen Ihre Verträge an einer Stelle, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft sie liegen.
- Alle betreuten Verträge mit Policen und Prämienabrechnungen
- Dokumente ablegen, auch eigene wie Strom-, Telefon- oder Vollmachtsunterlagen
- Auf Wunsch Bankkonten anbinden für eine Finanzübersicht
- Als App für Android und iPhone oder im Browser
Der Zugang ist freiwillig. Wenn Sie ihn nicht nutzen möchten, ändert das an unserer Betreuung nichts.
Was er nicht kann
Ehrlich gesagtDamit Sie im Ernstfall keine Zeit verlieren: Eine Schadenmeldung ist über den Finanzmanager nicht vorgesehen.
- Melden Sie einen Schaden über das Formular auf dieser Seite oder rufen Sie an
- Der Finanzmanager ist eine Übersicht, kein Meldeweg
- Praktisch ist er trotzdem: Dort finden Sie Ihre Versicherungsschein-Nummer, wenn Sie sie für die Meldung brauchen
Zugang einrichten oder anmelden
Sie sind bereits Kunde und haben noch keinen Zugang? Dann richten Sie ihn über den ersten Link ein. Firmenkunden nutzen bitte den gesonderten Link.
Ihre Vertragsnummer finden Sie in der App
Wenn Sie unser Kundenportal nutzen, sparen Sie sich bei der Meldung das Suchen im Ordner. Dort stehen alle Verträge, die wir für Sie betreuen, mit Versicherungsschein-Nummer und Gesellschaft.
Was Ihnen das jetzt bringt
Im SchadenfallDas Formular oben funktioniert auch ohne diese Angaben. Schneller geht es aber, wenn Sie sie zur Hand haben.
- Versicherungsschein-Nummer und Gesellschaft in zehn Sekunden
- Police als PDF, falls die Gesellschaft sie sehen will
- Sichtbar von jedem Gerät, auch wenn Sie unterwegs sind
Sie haben keinen Zugang?Kein Problem. Melden Sie den Schaden trotzdem – wir finden den richtigen Vertrag auch ohne Ihre Nummer.
Keine Schadenmeldung über die App
WichtigEine Schadenmeldung ist über das Kundenportal nicht vorgesehen. Es ist eine Übersicht, kein Meldeweg.
- Nutzen Sie das Formular oben oder rufen Sie an
- Nur so bekommen Sie eine Eingangsbestätigung mit Datum
- Und nur so prüfen wir sofort, welcher Vertrag greift
Was Kunden im Schadenfall fragen
Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Im Schadenfall beantworten wir auch Fragen von Menschen, die noch nicht unsere Kunden sind.
Ich weiß nicht, ob der Schaden überhaupt versichert ist. Soll ich trotzdem melden?
Ja, unbedingt. Das ist genau unsere Aufgabe. Eine Meldung, die sich als nicht versichert herausstellt, kostet Sie nichts und hat keine Folgen. Eine versäumte Meldung dagegen kann den Anspruch kosten. Im Zweifel melden.
Steigt mein Beitrag, wenn ich einen Schaden melde?
Das hängt von der Sparte ab. In der Kfz-Versicherung führt ein regulierter Schaden zur Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. In Hausrat, Gebäude, Haftpflicht und Rechtsschutz gibt es kein solches System – hier kann der Versicherer nach mehreren Schäden kündigen oder den Beitrag anpassen, eine automatische Hochstufung existiert aber nicht. Wir rechnen Ihnen das vorher aus.
Kann ich einen Kfz-Schaden zurücknehmen, wenn die Rückstufung teurer wäre?
In der Regel ja. Die meisten Versicherer räumen ein Zeitfenster ein, in dem Sie die gezahlte Summe zurückerstatten und die Rückstufung damit rückgängig machen können. Melden Sie den Schaden also zunächst und entscheiden Sie danach in Ruhe. Andersherum funktioniert es nicht.
Was ist, wenn ich den Schaden selbst verschuldet habe?
Bei Haftpflicht, Kasko, Hausrat und Gebäude ist genau das der Versicherungsfall – Fahrlässigkeit ist versichert, sonst bräuchte man diese Verträge nicht. Nur Vorsatz ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, viele moderne Tarife verzichten allerdings ausdrücklich darauf. Verschweigen Sie nichts, das macht es immer schlimmer.
Wie lange dauert die Regulierung?
Kleine, klare Sachschäden sind oft in zwei bis vier Wochen erledigt. Kommt ein Gutachter dazu, dauert es länger. Bei Berufsunfähigkeit und größeren Personenschäden sind mehrere Monate normal, weil Befunde eingeholt werden müssen. Wir sagen Ihnen bei der Meldung, womit Sie rechnen können, und haken nach, wenn es stockt.
Der Versicherer hat abgelehnt. Was nun?
Schicken Sie uns das Schreiben. Wir prüfen die Begründung gegen Ihre Bedingungen. Häufig geht es um Auslegungsfragen, bei denen eine begründete Erwiderung etwas bewegt. Führt das nicht weiter, können Sie den Versicherungsombudsmann anrufen – das Verfahren ist für Sie kostenfrei, und der Spruch bindet den Versicherer bis 10.000 Euro. Der Rechtsweg bleibt daneben offen.
Ich bin noch nicht Ihr Kunde. Helfen Sie trotzdem?
Bei einer akuten Frage sagen wir Ihnen selbstverständlich, worauf Sie jetzt achten müssen – das kostet nichts. Die vollständige Bearbeitung eines Schadens setzt allerdings voraus, dass wir den Vertrag betreuen, weil wir sonst gar keine Auskunft vom Versicherer bekommen. Wenn Sie möchten, klären wir im selben Zug, ob ein Wechsel der Betreuung sinnvoll ist.
Muss ich den Schaden auch dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden?
Bei Schäden am Gebäude oder an der Mietsache: ja, und zwar unverzüglich. Das ist eine mietrechtliche Pflicht und unabhängig von der Versicherung. Sagen Sie uns Bescheid, dann stimmen wir die Meldungen aufeinander ab.
Im Zweifel melden Sie lieber einmal zu viel
Eine Meldung, die sich als nicht versichert herausstellt, hat keine Folgen. Eine versäumte Frist dagegen ist nicht mehr zu reparieren. Wenn Sie nicht weiterwissen, rufen Sie an – auch außerhalb der üblichen Zeiten.
Das Melden eines Schadens kostet nichts. Der Umfang der Begleitung richtet sich nach Ihrem Betreuungspaket, die Einzelheiten stehen unter Preise. Unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.