Private Krankenversicherung: Leistung, Beitrag und die Entscheidung fürs Leben
Die private Krankenversicherung bietet mehr Leistung und freie Arztwahl, bindet Sie dafür aber für Jahrzehnte. Diese Seite erklärt, wer überhaupt hinein darf, wie der Beitrag entsteht, was im Alter passiert und warum der Weg zurück in die gesetzliche Kasse fast immer versperrt ist.
Mehr Leistung, weniger Umkehrmöglichkeit
Die private Krankenversicherung ist kein besserer oder schlechterer Tarif, sondern ein anderes System. Drei Punkte sollten Sie verstanden haben, bevor Sie sich entscheiden.
In der privaten Krankenversicherung steht Ihr Leistungsumfang im Vertrag und kann Ihnen nicht durch eine Gesetzesänderung gekürzt werden. Freie Arztwahl, kurze Wartezeiten, bessere Erstattung bei Zahnersatz und Heilmitteln sind der Kern des Angebots.
Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit bei Eintritt, nicht nach dem Einkommen. Er steigt im Lauf der Jahre, und es gibt keine kostenlose Familienversicherung. Wer einmal drin ist, kommt in aller Regel nicht mehr heraus.
Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn er auch mit 60 und mit Familie noch trägt. Deshalb rechnen wir zuerst die Beitragsentwicklung bis ins Rentenalter durch. Was heute günstiger ist, sagt wenig über die nächsten dreissig Jahre.
Wer sich überhaupt privat versichern darf
Nicht jeder hat die Wahl. Drei Gruppen können in die private Krankenversicherung wechseln, und für jede gelten eigene Voraussetzungen.
Wer als Arbeitnehmer regelmäßig mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, wird versicherungsfrei und darf wechseln. Maßgeblich ist, dass das Einkommen die Grenze auch im Folgejahr voraussichtlich überschreitet.
Sie sind unabhängig vom Einkommen versicherungsfrei und können frei wählen. Ausnahmen gelten unter anderem für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse und für bestimmte selbständige Lehrkräfte.
Für sie ist die private Krankenversicherung der Regelfall, weil der Dienstherr über die Beihilfe einen Großteil der Kosten übernimmt. Versichert wird nur der verbleibende Anteil.
Rechtsgrundlage ist § 6 SGB V. Die Grenzen werden jährlich angepasst; maßgeblich sind die jeweils geltenden Werte. Wichtig: Der Zugang allein sagt nichts darüber, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Das entscheidet sich an Ihrer Familienplanung, an der Einkommensstabilität und daran, ob der Beitrag auch mit 70 noch tragbar bleibt.
Wie der Beitrag in der PKV entsteht
In der gesetzlichen Kasse hängt der Beitrag am Einkommen. In der privaten hängt er an vier Faktoren, von denen Sie zwei beeinflussen können.
Eintrittsalter
Größter HebelDer Beitrag wird bei Vertragsbeginn nach Ihrem Alter kalkuliert. Je jünger Sie einsteigen, desto mehr Zeit bleibt, Altersrückstellungen aufzubauen.
- Wirkung
- Ein späterer Einstieg bedeutet dauerhaft höhere Beiträge, nicht nur am Anfang
- Kinder
- Kinder werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, wenn sie innerhalb der Frist nach der Geburt angemeldet werden
- Kein Rabatt später
- Das Eintrittsalter bleibt für die gesamte Vertragsdauer die Rechengrundlage
- Aber
- Früh einsteigen heißt auch: früh festlegen, oft bevor die Lebensplanung feststeht
Der häufigste Denkfehler: Ein niedriger Einstiegsbeitrag mit 28 sagt nichts über den Beitrag mit 58. Entscheidend ist die kalkulierte Entwicklung, nicht der Startpreis.
Gesundheitszustand
PrüfungAnders als in der gesetzlichen Kasse entscheidet Ihr Gesundheitszustand über Annahme und Preis. Die Prüfung ist umfangreich.
- Mögliche Ergebnisse
- Annahme zum Normalbeitrag, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung
- Abfragezeitraum
- Meist fünf Jahre ambulant und zehn Jahre stationär und psychotherapeutisch
- Anzeigepflicht
- Es gilt § 19 VVG: Unvollständige Angaben können noch Jahre später zu Rücktritt oder Anfechtung führen
- Vorgehen
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften, bevor ein Antrag gestellt wird
Ein abgelehnter Antrag wird brancheninternen Hinweissystemen gemeldet und erschwert spätere Anfragen. Deshalb nie ohne Voranfrage beantragen.
Gewählter Tarif
Ihre EntscheidungDer Leistungsumfang bestimmt den Preis. Hier entsteht der größte Teil der Unterschiede zwischen Angeboten.
- Selbstbehalt
- Ein jährlicher Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar, muss aber im Krankheitsfall tragbar sein
- Bausteine
- Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatzquote, Heilpraktiker, Sehhilfen
- Beitragsrückerstattung
- Wer keine Rechnungen einreicht, bekommt Beiträge zurück; das kann dazu verleiten, nötige Behandlungen aufzuschieben
- Vorsicht
- Sehr günstige Einsteigertarife erkaufen den Preis oft mit schwachen Leistungen im Alter
Ein Tarif lässt sich später nach § 204 VVG innerhalb derselben Gesellschaft wechseln. Die Gesellschaft zu wechseln bedeutet dagegen fast immer, die Altersrückstellungen größtenteils zu verlieren.
Altersrückstellungen
VorsorgeEin Teil Ihres Beitrags wird angespart, um den Beitragsanstieg im Alter zu dämpfen. Das ist der zentrale Unterschied zur gesetzlichen Kasse.
- Prinzip
- In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als Ihre Behandlungskosten ausmachen; die Differenz wird verzinst angelegt
- Gesetzlicher Zuschlag
- Zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr fließen zusätzlich 10 Prozent des Beitrags in die Alterungsrückstellung
- Mitnahme
- Beim Wechsel der Gesellschaft ist nur der Übertragungswert aus dem Basistarif mitnehmbar, nicht die volle Rückstellung
- Grenze
- Sie dämpfen den Anstieg, sie verhindern ihn nicht
Wer die Gesellschaft wechselt, fängt mit dem dann erreichten Alter praktisch neu an. Deshalb ist die Wahl der Gesellschaft wichtiger als der Startbeitrag.
Was im Alter mit dem Beitrag passiert
Das ist der Punkt, an dem PKV-Beratung ehrlich oder unehrlich wird. Beiträge steigen, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Entscheidend ist, wie stark und was dagegen wirkt.
Warum die Beiträge steigen
Nicht wegen Ihres Alters. Der Beitrag ist so kalkuliert, dass das Alter durch die Altersrückstellungen aufgefangen wird.
Er steigt vor allem durch den medizinischen Fortschritt und steigende Behandlungskosten. Neue Verfahren, teurere Medikamente und höhere Arzthonorare wirken auf das gesamte Kollektiv.
Dazu kommt: Wenn die tatsächliche Kostenentwicklung die kalkulierte überschreitet, darf und muss der Versicherer die Beiträge anpassen. Solche Anpassungen kommen nicht jedes Jahr, dafür dann in größeren Sprüngen.
Was den Anstieg dämpft
Altersrückstellungen: das angesparte Kapital, das ab etwa dem 60. Lebensjahr den Beitrag stabilisiert.
Der gesetzliche Zuschlag: vom 21. bis zum 60. Lebensjahr fließen zusätzliche 10 Prozent in die Rückstellung. Ab 60 entfällt der Zuschlag, ab 65 wird das Guthaben zur Beitragssenkung eingesetzt.
Beitragsentlastungstarife: ein optionaler Baustein, mit dem Sie heute mehr zahlen, um den Beitrag ab Rentenbeginn dauerhaft zu senken. Ob sich das rechnet, hängt vom Tarif ab.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Sie können innerhalb derselben Gesellschaft in einen gleichartigen Tarif wechseln und nehmen Ihre Altersrückstellungen mit.
Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die vor 2009 einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, und setzt weitere Voraussetzungen wie Alter und Einkommensgrenzen voraus. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt.
Der Basistarif steht allen Privatversicherten offen. Seine Leistungen entsprechen etwa denen der gesetzlichen Kasse, der Beitrag ist ebenfalls gedeckelt und kann bei Hilfebedürftigkeit halbiert werden.
Beide sind Sicherheitsnetze, keine Ziele. Wer dort landet, gibt genau die Leistungsvorteile auf, für die er jahrzehntelang bezahlt hat. Deshalb gehört die Frage nach dem Beitrag mit 70 an den Anfang der Entscheidung, nicht ans Ende.
Leistungen und Tarifbausteine
Der Leistungsumfang steht bei der PKV im Vertrag und kann Ihnen nicht per Gesetz gekürzt werden. Dafür gilt auch: Was nicht drinsteht, wird nicht gezahlt. Diese vier Bereiche entscheiden über Qualität und Preis.
Ambulante Behandlung
KernFreie Arztwahl ohne Überweisung, direkter Zugang zu Fachärzten und Spezialisten, häufig kürzere Wartezeiten auf Termine.
- Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte, meist bis zum 2,3- oder 3,5-fachen Satz
- Heilpraktiker und alternative Verfahren je nach Tarif eingeschlossen
- Arznei- und Hilfsmittel oft ohne die Einschränkungen der Kassenliste
- Sie treten in Vorleistung und reichen Rechnungen ein
Achten Sie auf die Erstattungsgrenze: Ein Tarif, der nur bis zum Regelhöchstsatz zahlt, lässt Sie bei Spezialisten auf einem Teil sitzen.
Stationäre Behandlung
WahlleistungEin- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt sind die klassischen Wahlleistungen, die es in der gesetzlichen Kasse nur als Zusatz gibt.
- Freie Krankenhauswahl, auch über die nächstgelegene Klinik hinaus
- Privatärztliche Behandlung durch den leitenden Arzt
- Unterbringung je nach Tarifbaustein
- Auf Wunsch mit Selbstbehalt kombinierbar
Wer hier spart, spart am sichtbarsten Leistungsunterschied. Wer hier überbucht, zahlt für etwas, das statistisch selten gebraucht wird.
Zahnbehandlung und Zahnersatz
PreistreiberDer Bereich mit den größten Unterschieden zwischen Tarifen und dem größten Einfluss auf den Beitrag.
- Erstattungsquoten für Zahnersatz reichen je nach Tarif von etwa 50 bis 100 Prozent
- Kieferorthopädie für Kinder ist nicht in jedem Tarif enthalten
- Häufig gelten Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren
- Prophylaxe und professionelle Reinigung oft bis zu einem Jahresbetrag
Prüfen Sie die Staffel der ersten Jahre. Ein Tarif mit 90 Prozent, der in den ersten vier Jahren auf wenige tausend Euro begrenzt ist, hilft bei einer größeren Sanierung wenig.
Krankentagegeld
Pflicht bei SelbständigenErsetzt das Einkommen, wenn Sie länger krank sind. In der PKV ist das ein eigener Baustein, kein Automatismus.
- Beginn frei wählbar, häufig ab dem 15., 22. oder 43. Tag
- Höhe orientiert sich am Nettoeinkommen und ist steuerfrei
- Für Angestellte relevant ab dem Ende der Lohnfortzahlung nach sechs Wochen
- Für Selbständige unverzichtbar, weil es kein gesetzliches Krankengeld gibt
Der häufigste Lückenfall bei Selbständigen: gute Krankenversicherung, kein Krankentagegeld. Nach sechs Wochen Krankheit steht dann gar nichts mehr zur Verfügung.
Was für wen gilt
Die private Krankenversicherung rechnet sich für manche Gruppen fast immer und für andere fast nie. Entscheidend sind Einkommen, Arbeitgeberzuschuss, Beihilfe und Familienplanung.
Angestellte
- Wechsel erst ab Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich
- Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, begrenzt auf den Höchstbetrag seines GKV-Anteils
- Sinkt das Einkommen wieder unter die Grenze, entsteht Versicherungspflicht
- Bei Familienplanung gegenrechnen: In der GKV sind Partner und Kinder ohne Einkommen kostenfrei mitversichert
Selbständige und Freiberufler
- Freie Wahl unabhängig vom Einkommen
- Kein Arbeitgeberzuschuss, der volle Beitrag ist selbst zu tragen
- Krankentagegeld ist zwingend mitzudenken, es gibt kein gesetzliches Krankengeld
- In der GKV wird der Beitrag auf Basis des Gewinns berechnet, mit einem Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen
Beamte und Anwärter
- Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten
- Versichert wird nur der verbleibende Prozentsatz, dadurch deutlich niedrigere Beiträge
- Anwärter erhalten besonders günstige Einstiegstarife
- Einige Bundesländer bieten alternativ eine pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte an
Familien und Kinder
- Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag
- Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, wenn sie fristgerecht angemeldet werden
- Ein Elternteil in der GKV kann Kinder unter Umständen dort kostenfrei mitversichern
- Bei mehreren Kindern kippt die Rechnung häufig zugunsten der GKV
Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist leicht, der Weg zurück ist es nicht. Es gibt fünf Wege, und alle setzen voraus, dass wieder Versicherungspflicht entsteht.
Als Angestellter sinkt Ihr Bruttoeinkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dann entsteht wieder Versicherungspflicht. Eine bewusst herbeigeführte, nur vorübergehende Gehaltsreduzierung erkennen die Kassen in der Regel nicht an.
Mit dem Bezug von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I entsteht in der Regel Versicherungspflicht. Wer allerdings zuvor länger privat versichert war, bleibt unter Umständen in der PKV.
Über einen gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartner ist eine beitragsfreie Mitversicherung möglich, wenn das eigene Einkommen unter den gesetzlichen Grenzen liegt.
Selbständige, die eine sozialversicherungspflichtige Anstellung unterhalb der Grenze aufnehmen, werden wieder versicherungspflichtig. Der Umfang muss echt und dauerhaft sein.
Eine Beschäftigung in einem anderen EU-Land und eine spätere Rückkehr können einen neuen Zugang eröffnen. Das ist ein Sonderfall mit vielen Bedingungen.
Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, kann nach § 6 Abs. 3a SGB V in aller Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, selbst wenn das Einkommen sinkt oder eine Anstellung aufgenommen wird.
Das ist der wichtigste Satz dieser ganzen Seite. Der Wechsel in die PKV ist deshalb keine Entscheidung für die nächsten fünf Jahre, sondern für den Rest des Berufslebens und den Ruhestand. Wer das nicht einkalkuliert, trifft eine Entscheidung auf halber Information.
Wenn Sie einen Wechsel erwägen, aber unsicher sind: Eine Anwartschaftsversicherung kann in bestimmten Konstellationen Türen offenhalten. Ob das in Ihrem Fall greift, prüfen wir individuell.
Sieben Fehler, die Sie Jahrzehnte begleiten
Anders als bei vielen anderen Verträgen lassen sich Fehler hier später kaum korrigieren. Deshalb gehören diese Punkte vor die Entscheidung, nicht danach.
- ×Nur den Startbeitrag vergleichenDer Beitrag mit 30 sagt nichts über den Beitrag mit 60. Entscheidend sind die Kalkulation, die Bestandsgröße der Gesellschaft und ihre bisherige Beitragsentwicklung.
- ×Die Familienplanung ausklammernEin Wechsel, der für einen Single aufgeht, kann mit Partner und zwei Kindern deutlich teurer werden als die gesetzliche Kasse. Das gehört vorher gerechnet, nicht nachher.
- ×Beim günstigsten Einsteigertarif landenSehr niedrige Beiträge entstehen fast immer durch schwache Leistungen oder eine Kalkulation, die später nachgezogen werden muss. Beides fällt Ihnen im Alter auf die Füße.
- ×Gesundheitsfragen ungenau beantwortenUnvollständige Angaben können nach § 19 VVG noch Jahre später zum Rücktritt führen, und zwar genau dann, wenn Sie Leistungen brauchen.
- ×Direkt einen Antrag stellenEine Ablehnung wird brancheninternen Hinweissystemen gemeldet und erschwert jede spätere Anfrage. Die anonyme Voranfrage klärt dasselbe ohne diese Folge.
- ×Krankentagegeld vergessenVor allem Selbständige: Nach sechs Wochen Krankheit gibt es ohne diesen Baustein kein Einkommen mehr. Die beste Krankenversicherung ändert daran nichts.
- ×Die Gesellschaft wechseln statt den TarifEin Wechsel der Gesellschaft kostet fast die gesamten Altersrückstellungen. Der Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb derselben Gesellschaft erhält sie und wird zu selten genutzt.
Kurz beantwortet
Zehn Fragen, die uns zur privaten Krankenversicherung am häufigsten gestellt werden.
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
Angestellte, deren Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet (2026: 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat), außerdem Selbständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen sowie Beamte und Anwärter. Rechtsgrundlage ist § 6 SGB V; die Grenzen werden jährlich angepasst.
Ist die PKV günstiger als die gesetzliche Kasse?
Am Anfang häufig ja, langfristig nicht zwangsläufig. Der GKV-Beitrag ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (2026: 5.812,50 Euro im Monat), der PKV-Beitrag hängt dagegen an Alter, Gesundheit und Tarif und steigt mit den Behandlungskosten. Entscheidend ist die Rechnung bis ins Rentenalter, nicht der Startbeitrag.
Warum steigen die Beiträge in der PKV?
Nicht wegen Ihres Alters, das wird über die Altersrückstellungen aufgefangen. Sie steigen durch den medizinischen Fortschritt und höhere Behandlungskosten. Überschreitet die tatsächliche Kostenentwicklung die kalkulierte, muss der Versicherer anpassen. Das geschieht nicht jährlich, dafür in größeren Schritten.
Was sind Altersrückstellungen?
Ein Teil Ihres Beitrags wird verzinst angespart, um den Beitragsanstieg im Alter zu dämpfen. Zusätzlich fließen zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr gesetzlich vorgeschriebene 10 Prozent des Beitrags in diese Rückstellung. Beim Wechsel der Gesellschaft geht ein Großteil davon verloren.
Komme ich wieder zurück in die gesetzliche Kasse?
Nur, wenn wieder Versicherungspflicht entsteht, etwa durch ein Einkommen unter der Grenze, Arbeitslosigkeit oder eine Familienversicherung. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist die Rückkehr nach § 6 Abs. 3a SGB V in aller Regel ausgeschlossen. Planen Sie den Wechsel deshalb als Entscheidung für den Rest des Berufslebens.
Was passiert mit Partner und Kindern?
In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, wenn sie fristgerecht angemeldet werden. Bei mehreren Kindern kippt die Rechnung häufig zugunsten der gesetzlichen Kasse.
Ich habe Vorerkrankungen. Bekomme ich eine PKV?
Oft ja, dann mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Wir klären das vorab über anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Gesellschaften, ohne dass ein abgelehnter Antrag gespeichert wird. Ob die Bedingungen den Wechsel noch sinnvoll machen, sehen Sie dann schwarz auf weiß.
Kann ich innerhalb der PKV den Tarif wechseln?
Ja, nach § 204 VVG haben Sie das Recht, innerhalb derselben Gesellschaft in einen gleichartigen Tarif zu wechseln und Ihre Altersrückstellungen mitzunehmen. Das ist der wichtigste Hebel gegen steigende Beiträge und wird deutlich zu selten genutzt.
Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?
Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die vor 2009 abgeschlossen haben, und setzt weitere Voraussetzungen voraus. Der Basistarif steht allen Privatversicherten offen und entspricht in den Leistungen etwa der gesetzlichen Kasse. Bei beiden ist der Beitrag gedeckelt. Beide sind Auffangnetze, keine Ziele.
Lohnt sich der Wechsel für mich?
Das lässt sich nur individuell beantworten. Wir rechnen Beitragsentwicklung, Familienplanung und Rückkehrmöglichkeiten durch, bevor wir eine Empfehlung aussprechen, und sagen offen, wenn der Wechsel nicht sinnvoll ist. Eine Gegenüberstellung beider Systeme finden Sie in unserem Vergleich PKV oder GKV. Weitere Antworten stehen in unseren häufigen Fragen.
Warum wir hier besonders vorsichtig beraten
Die PKV ist der Vertrag mit der geringsten Korrekturmöglichkeit. Deshalb rechnen wir vor der Empfehlung immer beide Systeme bis ins Rentenalter durch und sagen offen, wenn ein Wechsel nicht zu Ihnen passt. Was unsere Unabhängigkeit rechtlich bedeutet, steht auf der Seite Unabhängiger Makler in Heidelberg.
Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.
Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.
Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.
Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.
So sieht unsere Beratung aus
Fünf Schritte, kein Verkaufsdruck. Nicht jedes Gespräch endet mit einem Wechsel: Wenn die gesetzliche Kasse für Sie die bessere Lösung ist, sagen wir das genauso deutlich.
In Heidelberg oder digital. Wir hören zu und klären, ob ein Wechsel überhaupt infrage kommt.
Einkommen, Familienplanung, Gesundheit und bestehende Verträge. Daraus ergibt sich, ob und in welcher Form ein Wechsel sinnvoll ist.
Wir rechnen die Beitragsentwicklung und die GKV-Alternative gegeneinander, nicht nur den Startbeitrag.
Wir klären bei mehreren Gesellschaften, zu welchen Bedingungen Sie angenommen würden, ohne Spuren zu hinterlassen.
Sie entscheiden in Ruhe. Danach prüfen wir regelmäßig, ob ein Tarifwechsel nach § 204 VVG Beitrag spart.
Erst bis 70 rechnen, dann entscheiden
Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir, ob ein Wechsel für Sie infrage kommt, und rechnen beide Systeme bis ins Rentenalter gegeneinander. Danach entscheiden Sie in Ruhe, mit allen Zahlen auf dem Tisch.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich für Leistung und Umfang sind allein die Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifs. Rechengrößen der Sozialversicherung werden jährlich angepasst; die genannten Werte gelten für 2026. Beitragsangaben und Beispiele sind Orientierungswerte und keine Zusage. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten, eine Rechtsberatung Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Hotz Consulting ist unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, registriert bei der IHK Rhein-Neckar. Stand: September 2026.