Betriebliche Altersvorsorge: was sie bringt und was sie kostet
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Staat fördert das kräftig, der Arbeitgeber muss etwas dazugeben. In der Auszahlphase wird es dann teurer, als die meisten erwarten. Diese Seite rechnet beide Seiten vor, mit den Werten für 2026.
Die eine Frage, um die es wirklich geht
Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Sie heute Steuern und Sozialabgaben und zahlen beides später. Ob sich das lohnt, entscheidet sich nicht am Produkt, sondern an drei Größen: wie viel Ihr Arbeitgeber dazugibt, wie hoch Ihr Steuersatz im Alter ist und wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind. Zur Einordnung ins Gesamtbild: Grundlagen der Altersvorsorge.
Gesetzlich verpflichtend sind 15 Prozent bei Entgeltumwandlung. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig deutlich mehr. Ab etwa 30 Prozent Zuschuss schlägt die bAV fast jede private Alternative.
Auf Betriebsrenten zahlen gesetzlich Krankenversicherte den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Das ist der Punkt, der in Beratungsgesprächen am häufigsten fehlt, und der Grund, warum die bAV einen schlechten Ruf hat.
Wer Entgelt umwandelt, zahlt auf diesen Teil keine Rentenversicherungsbeiträge. Die spätere gesetzliche Rente fällt dadurch etwas niedriger aus. Der Effekt ist klein, aber er gehört in jede ehrliche Rechnung.
Fünf Durchführungswege
Welchen Weg Sie nutzen können, entscheidet nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber. In der Praxis gibt es meist genau ein Angebot, und die Frage ist dann nicht welcher Weg, sondern ob der angebotene Vertrag gut ist.
| Weg | Wie er funktioniert | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Der Arbeitgeber schließt eine Renten- oder Fondspolice auf Ihr Leben ab und zahlt die Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt ein. | Der mit Abstand häufigste Weg. Bei einem Jobwechsel am einfachsten mitzunehmen. Achten Sie auf die Effektivkosten und darauf, ob es ein klassischer oder fondsgebundener Tarif ist. |
| Pensionskasse | Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, oft branchen- oder unternehmensbezogen. | Häufig in Tarifverträgen verankert. Leistungen können unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden; der Arbeitgeber haftet dann subsidiär. |
| Pensionsfonds | Ähnlich der Pensionskasse, darf aber freier am Kapitalmarkt anlegen. | Höhere Ertragschance, höhere Schwankung. Kommt in der Praxis seltener vor. |
| Unterstützungskasse | Der Arbeitgeber sagt die Leistung selbst zu und finanziert sie über eine rechtlich selbstständige Einrichtung. | Vor allem für höhere Beiträge und Geschäftsführer. Kein Höchstbetrag nach § 3 Nr. 63 EStG, dafür komplexer beim Arbeitgeberwechsel. |
| Direktzusage | Der Arbeitgeber verspricht die Rente unmittelbar und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz. | Die klassische Betriebsrente großer Unternehmen. Für Sie als Arbeitnehmer die bequemste Form, aber vom Fortbestand des Unternehmens abhängig; abgesichert über den Pensions-Sicherungs-Verein. |
Wie viel 2026 gefördert wird
Die Fördergrenzen hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Sie beträgt 2026 bundeseinheitlich 101.400 Euro im Jahr, also 8.450 Euro im Monat. Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Grenzen, und genau die werden ständig verwechselt.
Steuerfrei
Acht ProzentNach § 3 Nr. 63 EStG bleiben acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.
- Im Jahr
- 8.112 Euro
- Im Monat
- 676 Euro
- Was das heißt
- Bis zu diesem Betrag zahlen Sie auf den umgewandelten Teil Ihres Gehalts keine Lohnsteuer.
- Darüber hinaus
- Was darüber liegt, ist normal zu versteuern. Die Entgeltumwandlung selbst bleibt möglich, nur die Förderung endet.
Sozialversicherungsfrei
Vier ProzentIn der Sozialversicherung gilt nur die Hälfte. Das ist die Grenze, die in der Praxis zuerst greift.
- Im Jahr
- 4.056 Euro
- Im Monat
- 338 Euro
- Was das heißt
- Bis hierhin fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
- Zwischen 4 und 8 Prozent
- Dieser Bereich ist steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss dort auch keinen Zuschuss zahlen, weil er nichts spart.
Nach § 100 EStG bekommt der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss, wenn er für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzlich in eine bAV einzahlt. 2026 gilt: Der Arbeitslohn darf 2.575 Euro im Monat nicht übersteigen, der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag muss zwischen 240 und 960 Euro im Jahr liegen. Gefördert werden 30 Prozent davon, höchstens 288 Euro im Jahr.
Das Geld fließt nicht an den Arbeitnehmer, sondern mindert die Lohnsteuer des Arbeitgebers. Trotzdem lohnt es sich, als Arbeitnehmer davon zu wissen: Es ist ein starkes Argument im Gespräch mit dem Chef, weil der Zuschuss ihn fast nichts kostet.
Ab 2027 wird diese Förderung ausgeweitet: Der maximale Förderbetrag steigt auf 360 Euro, der förderfähige Beitrag auf 1.200 Euro im Jahr, und die Einkommensgrenze wird an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt statt fest geschrieben.
Der Arbeitgeberzuschuss
Das ist die Zahl, die darüber entscheidet, ob eine betriebliche Altersvorsorge gut oder mittelmäßig ist. Alles andere, also Produktwahl, Fonds und Anbieter, ist im Vergleich zweitrangig.
Nach § 1a Abs. 1a BetrAVG muss der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Für Neuvereinbarungen gilt das seit 2019, seit dem 1. Januar 2022 auch für alle Altverträge.
Der Hintergrund ist einfach: Der Arbeitgeber spart bei einer Entgeltumwandlung seinen Anteil an den Sozialabgaben. Diese Ersparnis soll er weitergeben und nicht behalten.
Prüfen Sie das. Wir finden immer wieder Verträge aus der Zeit vor 2019, bei denen der Zuschuss nie ergänzt wurde. Ein Blick auf die Beitragsaufteilung im letzten Versicherungsschein oder in der jährlichen Mitteilung genügt.
Der Zuschuss ist pauschal auf 15 Prozent festgelegt, auch wenn die tatsächliche Ersparnis des Arbeitgebers höher oder niedriger ausfällt. Sparen sich Arbeitgeber gar nichts, etwa weil Ihr Gehalt über allen Beitragsbemessungsgrenzen liegt, entfällt die Pflicht. Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen enthalten.Was ein guter Zuschuss ausmacht
Die RechnungDie Ertragserwartung des Vertrags interessiert uns erst an zweiter Stelle. Zuerst schauen wir auf die Sofortrendite durch den Zuschuss.
- 15 Prozent
- Der gesetzliche Mindestzuschuss. Aus 100 Euro werden 115 Euro im Vertrag. Das ist eine Sofortverzinsung von 15 Prozent, die keine Anlage der Welt garantiert.
- 20 bis 30 Prozent
- Viele größere Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, oft nach Tarifvertrag. In diesem Bereich wird die bAV auch dann attraktiv, wenn das Produkt selbst nur mittelmäßig ist.
- 50 Prozent und mehr
- Kommt vor, meist im öffentlichen Dienst oder in Konzernen. Dann ist die Frage nicht mehr ob, sondern nur noch wie viel maximal.
- Reiner Arbeitgeberbeitrag
- Wenn der Arbeitgeber ohne Entgeltumwandlung einzahlt, ist es geschenktes Geld. Das nimmt man immer mit.
Was Sie beim Arbeitgeber fragen sollten
Vier FragenDiese vier Angaben brauchen wir, um Ihnen sagen zu können, ob sich das lohnt. Sie bekommen sie in der Personalabteilung in fünf Minuten.
- Welcher Anbieter?
- Meist gibt es einen Rahmenvertrag mit genau einer Gesellschaft. Das schränkt die Wahl ein, senkt aber oft auch die Kosten deutlich.
- Wie hoch ist der Zuschuss?
- Gesetzliche 15 Prozent oder mehr? Und gilt er auch für den Teil zwischen vier und acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze?
- Welcher Tarif?
- Klassisch, fondsgebunden oder Hybrid? Und wie hoch sind die Effektivkosten? Diese Zahl steht im Produktinformationsblatt.
- Gibt es eine Zusatzabsicherung?
- Manche Rahmenverträge enthalten eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Das kann wertvoller sein als die Rente selbst.
Was in der Rente davon abgeht
Das ist der Abschnitt, den Sie lesen sollten, bevor Sie unterschreiben. Auf Betriebsrenten fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge an, und zwar der volle Satz, nicht die Hälfte wie im Berufsleben.
| Was abgeht | Wie es gerechnet wird | Der Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Die Betriebsrente ist in voller Höhe steuerpflichtig, mit Ihrem persönlichen Steuersatz. | Hängt vom gesamten Einkommen im Alter ab. Der Grundfreibetrag gilt auch hier. |
| Krankenversicherung | Voller allgemeiner Beitragssatz zuzüglich Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Es gibt einen Freibetrag: Nur der Teil oberhalb davon ist beitragspflichtig. | Der Freibetrag beträgt 2026 197,75 Euro im Monat, ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro. |
| Pflegeversicherung | Hier gilt kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist der gesamte Versorgungsbezug beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. | Die Freigrenze liegt ebenfalls bei 197,75 Euro im Monat. Der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze ist der Grund für manche böse Überraschung. |
| Privat Versicherte | Wer im Alter privat krankenversichert ist, zahlt auf die Betriebsrente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. | Für diese Gruppe fällt der größte Nachteil der bAV weg. Mehr dazu auf unseren Seiten zur privaten Krankenversicherung und zum Vergleich PKV oder GKV. |
| Einmalauszahlung | Wird das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt, wird es für die Beitragsberechnung auf zehn Jahre verteilt: ein Hundertzwanzigstel monatlich. | Das mildert den Effekt, hebt ihn aber nicht auf. Steuerlich fällt dagegen alles in einem Jahr an, was den Steuersatz nach oben treibt. |
| Gesetzliche Rente | Da auf den umgewandelten Teil keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, fällt die spätere gesetzliche Rente etwas niedriger aus. | Bei 200 Euro Umwandlung im Monat über 30 Jahre ist der Effekt spürbar, aber deutlich kleiner als der Vorteil aus Förderung und Zuschuss. |
Angenommen, Ihre Betriebsrente beträgt 400 Euro im Monat und Sie sind als Rentner gesetzlich krankenversichert.
In der Krankenversicherung sind 197,75 Euro frei. Beitragspflichtig sind also 202,25 Euro. Darauf zahlen Sie den vollen allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.
In der Pflegeversicherung ist die Rechnung anders: 400 Euro übersteigen die Freigrenze von 197,75 Euro, also sind alle 400 Euro beitragspflichtig. Nicht nur der übersteigende Teil.
Dazu kommt die Einkommensteuer auf die vollen 400 Euro. Was am Ende netto ankommt, liegt spürbar unter dem Betrag, der auf der Standmitteilung steht. Genau diese Rechnung machen wir vor dem Abschluss, nicht danach.
Jobwechsel, Elternzeit, Kündigung
Ein Arbeitsleben verläuft selten gerade. Das ist die größte praktische Schwachstelle der bAV, und der Punkt, an dem die meisten Verträge Schaden nehmen.
Sie wechseln den Arbeitgeber
Vier OptionenDer Vertrag gehört Ihnen, aber er hängt am Arbeitgeber. Beim Wechsel gibt es vier Wege, und nur zwei davon sind gut.
- Mitnehmen
- Der neue Arbeitgeber führt den Vertrag fort. Der sauberste Weg, bei einer Direktversicherung meist möglich. Verlangen Sie das aktiv, es passiert nicht von allein.
- Übertragen
- Der Wert wird auf die Versorgung des neuen Arbeitgebers übertragen. Funktioniert bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
- Privat weiterführen
- Möglich, aber aus dem Nettoeinkommen. Die Förderung entfällt, in der Rente bleibt die Beitragspflicht teilweise bestehen. Selten die beste Lösung.
- Beitragsfrei stellen
- Der Vertrag ruht, die Kosten laufen weiter. Das ist die Variante, die wir am häufigsten vorfinden – und meist die schlechteste.
Elternzeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit
PausenIn diesen Phasen fällt das Entgelt weg, aus dem umgewandelt wird. Der Vertrag muss dann bewusst behandelt werden.
- Elternzeit
- Sie können den Vertrag ruhen lassen oder privat weiterzahlen. Wichtig ist vor allem, was mit einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsabsicherung passiert – die fällt sonst mit weg.
- Längere Krankheit
- Solange Entgeltfortzahlung läuft, ändert sich nichts. Beim Übergang ins Krankengeld endet die Umwandlung.
- Arbeitslosigkeit
- Der Vertrag wird in der Regel beitragsfrei gestellt. Die bereits erworbene Anwartschaft bleibt erhalten und ist geschützt.
- Unverfallbarkeit
- Aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Bei rein arbeitgeberfinanzierten Zusagen gelten Fristen.
Was Sie nicht können
Die VerfügungssperreEine betriebliche Altersvorsorge ist kein Sparbuch. Das gehört zu den Punkten, die vor dem Abschluss klar sein müssen.
- Kein vorzeitiger Zugriff
- Während des Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung ausgeschlossen. Auch bei finanziellen Engpässen.
- Kein Beleihen
- Der Vertrag kann nicht als Sicherheit für einen Kredit dienen.
- Frühestens ab 62
- Die Auszahlung ist frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, bei älteren Zusagen ab 60.
- Deshalb zuerst
- Bauen Sie eine freie Rücklage von drei bis sechs Nettogehältern auf, bevor Sie Geld langfristig binden. Das gilt für jede Form der Altersvorsorge.
Wann sich die bAV lohnt und wann nicht
Es gibt kein Urteil über die betriebliche Altersvorsorge als solche. Es gibt nur Konstellationen, in denen sie stark ist, und andere, in denen ein freies Depot besser abschneidet.
Dafür spricht
Eher jaWenn mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, ist die bAV in aller Regel die bessere Wahl.
- Ihr Arbeitgeber zahlt deutlich mehr als die gesetzlichen 15 Prozent dazu
- Sie haben viele Jahre bis zur Rente und können das Geld sicher entbehren
- Sie sind im Alter voraussichtlich privat krankenversichert. Dann entfällt der größte Nachteil
- Ihr Steuersatz ist heute hoch und wird im Alter voraussichtlich deutlich niedriger sein
- Der Rahmenvertrag enthält eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
- Sie gehören zur Geringverdienerförderung nach § 100 EStG und der Arbeitgeber nutzt sie
Dagegen spricht
Eher neinIn diesen Fällen rechnen wir gegen ein freies Depot – und oft gewinnt das freie Depot.
- Ihr Arbeitgeber zahlt genau die gesetzlichen 15 Prozent und keinen Cent mehr
- Der angebotene Tarif hat hohe Effektivkosten, etwa über zwei Prozent
- Sie wechseln häufig den Arbeitgeber oder planen die Selbstständigkeit
- Sie haben noch keine freie Rücklage und keinen Einkommensschutz
- Ihr Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Dann sparen Sie dort nichts und bekommen auch keinen Pflichtzuschuss
- Sie sind nah an der Rente und hätten im Alter ein hohes zu versteuerndes Einkommen
Was uns dazu gefragt wird
Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Wir schauen uns auch bestehende Verträge an, die nicht über uns laufen.
Muss mein Arbeitgeber mir eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Er muss eine Entgeltumwandlung ermöglichen. Nach § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, einen Rechtsanspruch darauf. Welchen Durchführungsweg und welchen Anbieter es gibt, bestimmt allerdings der Arbeitgeber. In der Praxis gibt es meist genau ein Angebot.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für Neuvereinbarungen gilt das seit 2019, seit dem 1. Januar 2022 auch für Altverträge. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob der Zuschuss tatsächlich ergänzt wurde – das wurde oft vergessen.
Warum zahle ich in der Rente den vollen Krankenkassenbeitrag?
Weil Betriebsrenten als Versorgungsbezüge gelten. Dort trägt der Rentner den vollen allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag selbst, während sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Gehalt teilen. Entschärft wird das durch einen Freibetrag von 197,75 Euro im Monat (2026) in der Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung gilt dagegen eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Versorgungsbezug beitragspflichtig.
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Job wechsle?
Die aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaft ist sofort unverfallbar und gehört Ihnen. Sie können den Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortführen, den Wert übertragen, ihn privat weiterzahlen oder beitragsfrei stellen. Die ersten beiden Wege sind fast immer die besseren. Beitragsfrei stellen ist die Variante, die wir am häufigsten vorfinden und am seltensten empfehlen.
Lohnt sich die bAV oder ist ein ETF-Sparplan besser?
Das entscheidet vor allem der Arbeitgeberzuschuss. Bei 15 Prozent und einem teuren Tarif kann ein freies Depot die bessere Wahl sein, weil Sie flexibel bleiben und in der Rente keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Ab etwa 30 Prozent Zuschuss ist die bAV schwer zu schlagen. Diese Sofortrendite holt kein Sparplan auf. Wir rechnen beides mit Ihren Zahlen durch, statt es zu behaupten.
Kann ich mehrere Verträge haben?
Ja, aber die Fördergrenzen gelten pro Arbeitsverhältnis und werden zusammengerechnet: 8.112 Euro steuerfrei, davon 4.056 Euro auch sozialversicherungsfrei. Aus früheren Arbeitsverhältnissen können mehrere ruhende Verträge bestehen. Wir sortieren die in der Bestandsaufnahme und prüfen, ob sich ein Zusammenlegen lohnt.
Was ist mit der Absicherung bei Berufsunfähigkeit über die bAV?
Das kann ein starkes Argument sein, weil viele Rahmenverträge eine vereinfachte oder sogar entfallende Gesundheitsprüfung vorsehen. Wer gesundheitlich vorbelastet ist, bekommt so manchmal einen Schutz, den er privat nicht mehr bekäme. Der Haken: Die Absicherung hängt am Arbeitsverhältnis, und die spätere BU-Rente ist voll steuer- und beitragspflichtig. Mehr dazu auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kann ich meine bAV kündigen und mir auszahlen lassen?
Während des Arbeitsverhältnisses nicht. Das ist gesetzlich ausgeschlossen, auch bei Geldnot. Eine Auszahlung ist frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, bei älteren Zusagen ab 60. Genau deshalb sollte vor der bAV eine freie Rücklage stehen.
Wie wir dabei vorgehen
Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und an keine Gesellschaft gebunden. Bei der bAV heißt das oft: Wir prüfen ein Angebot, das Ihr Arbeitgeber gemacht hat, und sagen Ihnen, ob es gut ist – auch wenn wir daran nichts verdienen.
Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.
Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.
Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.
Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.
So sieht unsere Beratung aus
Sechs Schritte, bei denen Sie an jeder Stelle aussteigen können.
In Heidelberg oder digital. Wir hören zu, bevor wir rechnen.
Was läuft schon, was zahlt der Arbeitgeber, welche Förderung steht Ihnen überhaupt zu.
Nicht jeder Baustein passt zu jedem. Wir sagen auch, worauf Sie verzichten können.
Bedingungen, Kosten und Effektivkosten mehrerer Anbieter im direkten Vergleich.
Sie entscheiden im eigenen Tempo. Wir übernehmen den Papierkram.
Gesetze ändern sich, Ihr Leben auch. Wir melden uns, wenn etwas angepasst gehört.
Lassen Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers prüfen
Bringen Sie das Produktinformationsblatt und die Angabe mit, wie hoch der Zuschuss ist. Mehr brauchen wir nicht für eine erste Einschätzung. Wir sagen Ihnen, ob sich die Umwandlung lohnt, wie viel netto übrig bleibt und was in der Rente davon abgeht.
Kostenfrei und unverbindlich. Hotz Consulting ist unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine auf Sie zugeschnittene Beratung. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Anlageempfehlung. Alle Zahlen: Stand September 2026.