Riester-Rente: was jetzt noch gilt
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen im Bestandsschutz weiter. Diese Seite erklärt, wie die Förderung funktioniert, welche Fehler die häufigsten sind und wann ein Wechsel in die neue Förderung sinnvoll ist.
Wie Sie diese Seite lesen sollten
Riester hat einen schlechten Ruf, und ein Teil davon ist verdient. Trotzdem gibt es Verträge, die sich lohnen, und Konstellationen, in denen die Förderung stark ist. Wir sortieren das nach Situation, nicht nach Produktmeinung. Wo Riester im Gesamtbild steht, zeigt unsere Seite zu den Grundlagen der Altersvorsorge.
Kosten, garantierter Rentenfaktor und Restlaufzeit entscheiden, ob ein Vertrag gut oder schlecht ist. Pauschales Kündigen ist fast immer der teuerste Weg, weil erhaltene Zulagen zurückzuzahlen sind.
Ein Vertrag, der heute nicht passt, passt auch nicht dadurch besser, dass es ihn ab 2027 nicht mehr gibt. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, auf das Altersvorsorgedepot zu warten.
Ein beitragsfrei gestellter Riester-Vertrag bekommt keine Zulagen mehr, trägt aber weiter Kosten. Das ist die schlechteste aller Varianten und in vielen Depots genau das, was wir vorfinden.
Zulagen und Steuervorteil
Riester wird auf zwei Wegen gefördert: über Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen, und über den Sonderausgabenabzug. Sie bekommen nicht beides, sondern das jeweils Günstigere.
Die Zulagen
Direkt in den VertragDie Zulagen werden nicht an Sie ausgezahlt, sondern dem Vertrag gutgeschrieben. Dafür brauchen Sie einen Zulagenantrag, am einfachsten als Dauerzulagenantrag.
- Grundzulage
- 175 Euro im Jahr für jeden unmittelbar Förderberechtigten.
- Kinderzulage
- 300 Euro je Kind und Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Für ältere Kinder sind es 185 Euro. Gezahlt wird, solange Kindergeld fließt.
- Berufseinsteigerbonus
- Einmalig 200 Euro zusätzlich, wenn der Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird.
- Wer bekommt sie
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Besoldungsempfänger. Ehepartner ohne eigene Pflichtversicherung können mittelbar zulageberechtigt sein.
Der Sonderausgabenabzug
Über die SteuererklärungBeiträge und Zulagen zusammen sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
- Höchstbetrag
- 2.100 Euro im Jahr, einschließlich der Zulagen.
- Günstigerprüfung
- Das Finanzamt rechnet beide Wege und gewährt den besseren. Einen zusätzlichen Antrag braucht es dafür nicht, wohl aber die Anlage AV.
- Wann er greift
- Bei höheren Einkommen ohne Kinder ist der Steuervorteil oft größer als die Zulagen. Die Differenz wird dann als Steuererstattung ausgezahlt.
- Ehepaare
- Sind beide unmittelbar berechtigt, verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 4.200 Euro.
Wir finden regelmäßig Verträge, in denen seit Jahren keine Zulage mehr angekommen ist, weil der Antrag fehlt oder sich etwas geändert hat: Elternzeit, ein Kind mehr, ein Wechsel in die Selbstständigkeit, eine Heirat.
Zulagen können rückwirkend nur begrenzt nachgeholt werden. Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben und nicht sicher sind, ob alles läuft, ist das die eine Sache, die Sie nicht aufschieben sollten. Ein Blick in die letzte jährliche Standmitteilung genügt oft schon.
Wie viel Sie einzahlen müssen
Das ist der Punkt, an dem die meisten Riester-Verträge Geld verlieren. Wer zu wenig einzahlt, bekommt die Zulage nicht gestrichen, sondern anteilig gekürzt – und merkt es oft jahrelang nicht.
Was den Mindestbeitrag verändert
Die StolperstellenDer Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem Vorjahr. Das ist der Grund, warum er sich ändert, ohne dass Sie etwas tun.
- Gehaltserhöhung
- Steigt Ihr Brutto, steigt der nötige Eigenbeitrag im Folgejahr mit. Der Vertrag passt sich nicht automatisch an, es sei denn, eine Dynamik ist vereinbart.
- Kind wird volljährig
- Fällt das Kindergeld weg, entfällt die Kinderzulage, und der nötige Eigenbeitrag steigt um genau diesen Betrag.
- Elternzeit oder Teilzeit
- Sinkt das Vorjahresbrutto, sinkt auch der Mindestbeitrag. Hier wird oft zu viel gezahlt, ohne dass es mehr Förderung bringt.
- Wechsel in die Selbstständigkeit
- Endet die Pflichtversicherung, endet in der Regel auch die unmittelbare Zulageberechtigung. Der Vertrag läuft weiter, die Zulagen bleiben aus.
Was Sie einmal im Jahr prüfen sollten
Zehn MinutenEs gibt drei Zahlen in der jährlichen Standmitteilung, die zusammenpassen müssen. Wenn sie es nicht tun, verschenken Sie Geld.
- Eingegangene Zulagen
- Steht dort der volle Betrag, den Sie erwarten? Wenn nicht, wurde gekürzt oder es fehlt ein Antrag.
- Ihr eingezahlter Jahresbeitrag
- Passt er zu vier Prozent Ihres Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen?
- Der Dauerzulagenantrag
- Ist er erteilt? Damit holt der Anbieter die Zulage jedes Jahr automatisch, ohne dass Sie daran denken müssen.
- Wenn etwas nicht stimmt
- Schicken Sie uns die Standmitteilung. Wir sagen Ihnen, was fehlt, auch wenn der Vertrag nicht über uns läuft.
Vier Arten von Riester-Verträgen
Riester ist keine Produktart, sondern eine Förderung. Sie kann auf sehr unterschiedliche Verträge aufgesetzt werden, und das erklärt einen großen Teil der widersprüchlichen Erfahrungsberichte.
| Variante | Wie sie funktioniert | Stärke | Schwäche |
|---|---|---|---|
| Klassische Rentenversicherung | Der Versicherer legt überwiegend sicher an und sagt eine garantierte Rente zu. | Planbar. Alte Verträge enthalten teils Garantiezinsen, die es heute nicht mehr gibt. | Geringe Ertragschance. Bei neueren Verträgen oft kaum mehr als der Kapitalerhalt. |
| Fondsgebundene Rentenversicherung | Das Guthaben wird in Fonds angelegt, mit einer Sicherungsmechanik, die zum Rentenbeginn die Beitragsgarantie sicherstellt. | Höhere Chance als die klassische Variante. | Die Umschichtungsmechanik greift oft in schlechten Marktphasen und verkauft dann zum ungünstigsten Zeitpunkt. |
| Banksparplan | Verzinsliches Sparen bei einer Bank, meist mit variablem Zins. | Sehr niedrige Kosten, transparent, gut kündbar. | Kaum noch am Markt. Ertrag entsprechend niedrig. |
| Wohn-Riester | Die Förderung fließt in Tilgung oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie. | Die Zulage wirkt sofort als Tilgung. Für Familien mit Kindern oft die stärkste Variante. | Die Besteuerung läuft über ein Wohnförderkonto, das im Alter zu versteuern ist. Bei Verkauf oder Auszug gelten enge Regeln. |
Wie ausgezahlt und versteuert wird
Riester ist nachgelagert besteuert. In der Ansparphase sparen Sie Steuern, in der Auszahlphase zahlen Sie sie. Das ist kein Nachteil, solange der Steuersatz im Alter niedriger ist. Nur wird darauf beim Abschluss selten hingewiesen.
Wie ausgezahlt wird
Die RegelnDer Gesetzgeber verlangt eine lebenslange Leistung. Das ist der große Unterschied zum kommenden Altersvorsorgedepot.
- Lebenslange Rente
- Pflicht. Der Vertrag zahlt bis zum Lebensende, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Genau das fällt beim neuen Depot weg.
- Bis zu 30 Prozent
- Zu Beginn der Auszahlphase können bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag entnommen werden. Der Rest muss verrentet werden.
- Ab wann
- Bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden, frühestens mit 62. Bei älteren Verträgen ab 60.
- Kleinbetragsrente
- Fällt die monatliche Rente sehr niedrig aus, darf der Anbieter alles auf einmal auszahlen. Das kann steuerlich unangenehm werden, weil alles in einem Jahr anfällt.
Wie versteuert wird
NachgelagertDie Auszahlungen sind in voller Höhe steuerpflichtig, mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Nicht mit 25 Prozent Abgeltungsteuer.
- Voll steuerpflichtig
- Sowohl der geförderte Eigenbeitrag als auch die Zulagen und die Erträge darauf.
- Ihr Steuersatz zählt
- Wer im Alter nur die gesetzliche Rente hat, liegt oft deutlich unter dem Satz aus dem Berufsleben. Wer Betriebsrente, Mieten und Kapitalerträge hat, möglicherweise nicht.
- Keine Krankenkassenbeiträge
- Auf eine Riester-Rente fällt kein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Das ist ein Vorteil gegenüber der betrieblichen Altersvorsorge, der in Vergleichen oft fehlt.
- Ungeförderter Teil
- Wer mehr eingezahlt hat als gefördert wurde, wird für diesen Teil nach der Ertragsanteilsbesteuerung behandelt. Das ist deutlich günstiger.
Wer einen Riester-Vertrag kündigt oder das Guthaben entnimmt, nutzt ihn schädlich. Alle erhaltenen Zulagen und alle Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen. Bei einem Vertrag, der seit 15 Jahren läuft, sind das schnell mehrere tausend Euro, zusätzlich zu den Kosten, die ohnehin schon abgezogen wurden.
Es gibt bessere Wege, wenn ein Vertrag nicht mehr passt: den Beitrag auf den Sockelbetrag senken, den Anbieter wechseln (das Guthaben wird übertragen, die Förderung bleibt erhalten), oder ab 2027 in die neue Förderung wechseln. Welcher davon der richtige ist, hängt vom Vertrag ab.
Beitragsfrei stellen ist dagegen meistens die schlechteste Variante: keine Zulagen mehr, aber weiterlaufende Kosten. Das ist der Zustand, in dem wir die meisten ungenutzten Riester-Verträge vorfinden.
Was zum 1. Januar 2027 passiert
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt. Es beendet die Riester-Neuabschlüsse und stellt die Förderung auf ein neues System um.
Was sich ändert
Ab 01.01.2027Drei Dinge passieren gleichzeitig. Nur das erste betrifft Sie unmittelbar, wenn Sie noch keinen Vertrag haben.
- Keine Neuabschlüsse mehr
- Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Der 31. Dezember 2026 ist der letzte Tag.
- Neue Produkte treten an die Stelle
- Das Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent und ein kostenbegrenztes Standarddepot eines öffentlichen Trägers.
- Der Kreis wird größer
- Erstmals sind auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt.
- Höhere Zulagen
- Bis zu 540 Euro Grundzulage statt 175 Euro, und 300 Euro je Kind unabhängig vom Geburtsjahr.
Was mit Ihrem Vertrag passiert
BestandsschutzHier ist die Antwort erfreulich kurz: nichts, solange Sie nichts tun.
- Automatisch weiter
- Bestehende Verträge laufen mit der bisherigen Förderung im Bestandsschutz weiter. Sie müssen nichts veranlassen.
- Wechsel möglich
- Auf Antrag können Sie einmalig und unwiderruflich in die neue Förderung wechseln.
- Ohne Frist
- Der Wechsel ist an keine Frist gebunden und kann auch später erfolgen. Es gibt keinen Stichtag, den Sie verpassen können.
- Keine Rückzahlung
- Bereits erhaltene Zulagen müssen bei einem Wechsel nicht zurückgezahlt werden. Das ist der wesentliche Unterschied zu einer Kündigung.
Bis Ende 2026 wird es Werbung geben, die zum schnellen Abschluss drängt, weil es Riester danach nicht mehr gibt. Wir halten das für einen schlechten Grund.
Ein Riester-Vertrag mit Beitragsgarantie und den Kosten, die damit verbunden sind, wird nicht dadurch besser, dass er der letzte seiner Art ist. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, das Geld bis 2027 in einem freien Depot oder auf einem Tagesgeldkonto zwischenzuparken und dann zu entscheiden.
Es gibt eine Ausnahme: Wohn-Riester. Wer 2027 oder 2028 eine selbst genutzte Immobilie finanzieren will, sollte prüfen lassen, ob ein Abschluss 2026 noch sinnvoll ist. Ob und wie die Eigenheimförderung im neuen System weitergeführt wird, gehört zu den Punkten, die wir vor einer Empfehlung für jeden Einzelfall prüfen.
Die fünf Fehler, die wir am häufigsten finden
Keine Vorwürfe. Die meisten davon entstehen, weil sich nach dem Abschluss niemand mehr um den Vertrag gekümmert hat.
Kein Dauerzulagenantrag – die Zulage kommt gar nicht an
Der häufigste und teuerste Fehler. Ohne Antrag fließt keine Zulage, der Vertrag läuft aber weiter und kostet weiter. Mit einem Dauerzulagenantrag holt der Anbieter die Zulage jedes Jahr automatisch. Prüfen Sie das in der Standmitteilung: Wenn dort bei „Zulagen“ eine Null steht oder deutlich weniger als erwartet, stimmt etwas nicht.
Der Beitrag wurde nie an das gestiegene Gehalt angepasst
Der Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent des rentenpflichtigen Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen. Wer seit zehn Jahren denselben Betrag zahlt, aber deutlich mehr verdient, bekommt die Zulage anteilig gekürzt. Das fällt niemandem auf, weil die Kürzung still passiert.
Der Vertrag wurde beitragsfrei gestellt
Das ist die schlechteste Variante: keine Zulagen mehr, aber die Verwaltungskosten laufen weiter. Wer den Vertrag nicht mehr bespart, sollte entweder auf den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr heruntergehen, um die volle Grundzulage mitzunehmen, oder eine andere Lösung prüfen. Ruhen lassen ist keine dritte Option, sondern ein langsamer Verlust.
Gekündigt, ohne die Folgen zu kennen
Eine Kündigung ist eine schädliche Verwendung: Alle Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Bei einem langjährigen Vertrag übersteigt das oft den Betrag, den man durch das Kündigen zu sparen hofft. Ein Anbieterwechsel mit Übertragung des Guthabens erhält die Förderung dagegen vollständig.
Nach der Elternzeit nichts angepasst
Gleich zwei Effekte treffen zusammen: Das Vorjahresbrutto sinkt, also sinkt auch der nötige Eigenbeitrag. Und für das neue Kind gibt es eine zusätzliche Kinderzulage von 300 Euro, die beantragt werden muss. Wir sehen häufig, dass beides jahrelang unberücksichtigt bleibt.
Was uns dazu gefragt wird
Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Wir schauen uns auch Verträge an, die nicht über uns laufen.
Lohnt sich Riester überhaupt noch?
Das hängt vom Vertrag und von Ihrer Situation ab, nicht von der Produktart. Stark ist die Förderung bei Familien mit mehreren Kindern und bei niedrigen bis mittleren Einkommen, weil die Zulagen dann einen großen Teil des Beitrags ausmachen. Schwach ist sie bei hohen Kosten im Vertrag, bei kurzer Restlaufzeit und wenn der Steuersatz im Alter ähnlich hoch ist wie heute. Deshalb prüfen wir den konkreten Vertrag, statt eine Meinung über Riester zu haben.
Soll ich vor Ende 2026 noch schnell abschließen?
In den meisten Fällen: nein. Ein Vertrag, der heute nicht passt, passt nicht dadurch besser, dass es ihn ab 2027 nicht mehr gibt. Ab dem 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot mit deutlich höheren Zulagen und ohne Garantiezwang an die Stelle. Eine Ausnahme kann Wohn-Riester bei einer konkret geplanten Immobilienfinanzierung sein.
Was passiert mit meinem Vertrag ab 2027?
Nichts, solange Sie nichts tun. Bestehende Verträge laufen im Bestandsschutz mit der bisherigen Förderung automatisch weiter. Ein Wechsel in die neue Förderung ist auf Antrag möglich, einmalig und unwiderruflich, aber an keine Frist gebunden. Bereits erhaltene Zulagen müssen dabei nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja. Das Guthaben wird auf den neuen Vertrag übertragen, die Förderung bleibt vollständig erhalten. Das ist etwas grundsätzlich anderes als eine Kündigung. Zu prüfen ist allerdings, ob der alte Vertrag Garantien enthält, die es heute nicht mehr gibt, und welche Kosten beim neuen Vertrag anfallen. Ein Wechsel ist nicht automatisch günstiger.
Bekomme ich als Selbstständiger Riester?
Unmittelbar zulageberechtigt sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Selbstständige sind das in der Regel nicht. Ist Ihr Ehepartner unmittelbar berechtigt, können Sie über einen eigenen Vertrag mittelbar zulageberechtigt sein. Ab 2027 ändert sich das grundlegend: Dann sind Selbstständige und Mitglieder von Versorgungswerken erstmals direkt förderberechtigt.
Wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet?
Nicht vollständig. Es gibt einen Freibetrag für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge, sodass ein Teil anrechnungsfrei bleibt. Das war einer der häufigsten Einwände gegen Riester und ist seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz entschärft. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Was ist mit den Kosten in meinem Vertrag?
Die stehen in Ihren Unterlagen, aber selten an einer Stelle. Maßgeblich sind die Effektivkosten, also die Renditeminderung durch alle Kosten zusammen. Bei Verträgen aus den Jahren um 2005 bis 2012 finden wir häufig Werte, die das Ergebnis spürbar drücken. Schicken Sie uns die Unterlagen, wir lesen die Zahl heraus und ordnen sie ein.
Was kostet es, wenn Sie meinen Vertrag prüfen?
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn der Vertrag nicht über uns läuft. Bei der Vermittlung von Versicherungen an Verbraucher berechnen wir kein gesondertes Honorar; wir werden über die Courtage der Gesellschaft vergütet. Wenn Sie eine reine Analyse ohne Vermittlung möchten, geht das gegen Honorar – die Sätze stehen in unserer Preisübersicht.
Wie wir dabei vorgehen
Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und an keine Gesellschaft gebunden. Bei einem Bestandsvertrag heißt das vor allem: Wir verdienen nichts daran, wenn wir Ihnen sagen, dass Sie ihn behalten sollen – und sagen es trotzdem, wenn es stimmt.
Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.
Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.
Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.
Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.
So sieht unsere Beratung aus
Sechs Schritte, bei denen Sie an jeder Stelle aussteigen können.
In Heidelberg oder digital. Wir hören zu, bevor wir rechnen.
Was läuft schon, was zahlt der Arbeitgeber, welche Förderung steht Ihnen überhaupt zu.
Nicht jeder Baustein passt zu jedem. Wir sagen auch, worauf Sie verzichten können.
Bedingungen, Kosten und Effektivkosten mehrerer Anbieter im direkten Vergleich.
Sie entscheiden im eigenen Tempo. Wir übernehmen den Papierkram.
Gesetze ändern sich, Ihr Leben auch. Wir melden uns, wenn etwas angepasst gehört.
Schicken Sie uns die Standmitteilung
Die jährliche Standmitteilung Ihres Riester-Vertrags reicht uns für eine erste Einschätzung. Wir sagen Ihnen, ob die Zulagen ankommen, ob der Beitrag passt und ob ein Wechsel 2027 für Sie sinnvoll ist. Auch wenn der Vertrag nicht über uns läuft.
Kostenfrei und unverbindlich. Hotz Consulting ist unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine auf Sie zugeschnittene Beratung. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Anlageempfehlung. Alle Zahlen: Stand September 2026.