Vorsorge für Kinder und Enkel
Die meisten denken bei Kindervorsorge zuerst ans Sparen. Das ist der kleinste Teil. Es geht zuerst darum, was passiert, wenn etwas schiefgeht – beim Kind oder bei Ihnen. Diese Seite sortiert beides in die richtige Reihenfolge, mit den Zahlen für 2026.
Drei Fragen, die vor dem Sparplan kommen
Ein Sparplan für das Kind ist schnell eingerichtet. Er hilft nur leider in genau den Fällen nicht, die eine Familie wirklich aus der Bahn werfen.
Wir stellen im Erstgespräch immer dieselben drei Fragen. Die Antworten entscheiden darüber, was zuerst drankommt – und ob ein Sparplan überhaupt schon sinnvoll ist.
Was, wenn dem Kind etwas zustößt?
Frage 1Wird ein Kind dauerhaft beeinträchtigt, fällt meist ein Elternteil im Beruf aus oder reduziert stark. Gleichzeitig steigen die Kosten: Umbau, Therapien, Betreuung.
- Das Kind hat keinen eigenen Einkommensschutz und keine Ansprüche aus der Rentenversicherung
- Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in Kita, Schule und auf dem Weg dorthin
- Entscheidend ist die Ursache: Krankheit oder Unfall – die Zahlen dazu stehen weiter unten
Was, wenn Ihnen etwas zustößt?
Frage 2Das ist die Frage, die am häufigsten übersehen wird. Ein Kind lebt nicht von seinem Sparplan, sondern vom Einkommen seiner Eltern.
- Fällt Ihr Einkommen weg, ist ein Sparvertrag für das Kind das Erste, was gekündigt wird
- Die Halbwaisenrente reicht in aller Regel nicht, um ein Kind großzuziehen
- Ihre eigene Absicherung ist deshalb Teil der Kindervorsorge – nicht etwas Getrenntes
Was braucht das Kind mit 18?
Frage 3Führerschein, erste Wohnung, Auslandsjahr, Studium ohne Nebenjob. Das sind die Beträge, um die es beim Sparen wirklich geht.
- Wer bei der Geburt beginnt, hat 18 Jahre Zeit – das ist der eigentliche Hebel
- Die Höhe der Rate ist weniger wichtig als der frühe Start
- Wichtig wird spätestens dann die Frage: Wem gehört das Geld eigentlich?
Wenn Eltern zu uns kommen und einen Sparplan fürs Kind wollen, fragen wir zuerst nach ihrer eigenen Absicherung. Nicht aus Prinzip, sondern weil die Reihenfolge über das Ergebnis entscheidet.
Ein Kind mit 20.000 Euro auf dem Depot und einem Elternteil ohne Berufsunfähigkeitsschutz ist schlechter aufgestellt als ein Kind ohne Depot, dessen Eltern abgesichert sind. Im ersten Fall ist das Geld nach drei Jahren aufgebraucht und der Sparplan längst gekündigt. Im zweiten Fall läuft das Familieneinkommen weiter.
Das ist kein Verkaufsargument für mehr Verträge. Es ist der Grund, warum wir manchmal empfehlen, mit dem Sparen noch zu warten.
In welcher Reihenfolge das sinnvoll ist
Nicht jede Familie braucht alles. Diese Reihenfolge hat sich in der Beratung bewährt: Was oben steht, tut im Ernstfall am meisten weh, wenn es fehlt.
| # | Was | Warum an dieser Stelle | Wann verzichtbar |
|---|---|---|---|
| 1 | Absicherung der Eltern | Arbeitskraft und, wenn jemand vom Einkommen abhängt, Risikoleben. Alles andere baut darauf auf. | Nie, solange das Kind von Ihnen lebt |
| 2 | Privathaftpflicht mit Kind | Kostet wenige Euro im Jahr mehr und deckt den größten denkbaren Einzelschaden ab. | Nie |
| 3 | Kinderinvalidität | Greift bei Krankheit und Unfall. Die mit Abstand häufigere Ursache ist die Krankheit. | Wenn bereits eine Kinder-Grundfähigkeitsversicherung besteht |
| 4 | Zahnzusatz mit Kieferorthopädie | Muss abgeschlossen sein, bevor eine Behandlung angeraten wird. Danach ist es zu spät. | Wenn das Kind privat krankenversichert ist |
| 5 | Grundfähigkeit oder BU | Der frühe Einstieg sichert den heutigen Gesundheitszustand für Jahrzehnte. | Kann bis zum Ausbildungsbeginn warten, wird aber nicht billiger |
| 6 | Sparplan für das Kind | Sinnvoll, sobald 1 bis 5 stehen und Geld übrig ist. | Wenn oben noch Lücken sind |
| 7 | Unfallversicherung | Sinnvoll als Ergänzung, nicht als Ersatz für Punkt 3. | Wenn Kinderinvalidität besteht und das Budget knapp ist |
Wenn dem Kind etwas zustößt
Hier wird am häufigsten das falsche Produkt verkauft. Der Grund ist ein Denkfehler, den fast jede Werbung für Kinderversicherungen wiederholt.
Fast alle Angebote für Kinder drehen sich um die Unfallversicherung. Das Bild vom Kind, das vom Klettergerüst fällt, verkauft sich gut. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Nach der amtlichen Statistik wurden knapp 91 Prozent aller schweren Behinderungen in Deutschland durch eine Krankheit verursacht. Rund 3 Prozent waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Auf Unfälle und Berufskrankheiten entfiel 1 Prozent.
Eine reine Unfallversicherung deckt also den kleinsten Teil des Risikos ab. Wer sein Kind gegen die Folgen einer dauerhaften Beeinträchtigung absichern will, braucht eine Kinderinvaliditätsversicherung: Sie leistet bei Invalidität durch Krankheit und durch Unfall.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Schwerbehindertenstatistik, Stand Jahresende 2023. Die Zahlen beziehen sich auf alle Altersgruppen; bei Kindern ist der Anteil angeborener Ursachen höher, der Unfallanteil bleibt klein.| Absicherung | Was sie leistet | Wofür sie nicht gedacht ist |
|---|---|---|
| Kinderinvaliditätsversicherung | Monatliche Rente oder Kapital, wenn das Kind dauerhaft beeinträchtigt ist – unabhängig davon, ob die Ursache eine Krankheit oder ein Unfall war. | Kleinere Verletzungen, die ausheilen. Es geht um bleibende Folgen. |
| Private Unfallversicherung | Eine Invaliditätsleistung, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden bleibt. Gilt rund um die Uhr, auch in der Freizeit. | Behandlungskosten. Die zahlt die Krankenversicherung. Und Krankheitsfolgen – die sind nicht versichert. |
| Kinder-Grundfähigkeitsversicherung | Eine Rente beim Verlust definierter Grundfähigkeiten wie Gehen, Sehen, Hände gebrauchen. Geht später in den Berufsschutz über. | Kurzfristige Einschränkungen. Die Fähigkeit muss dauerhaft verloren sein. |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Schutz in Kita, Schule, Hochschule und auf dem direkten Weg dorthin. | Alles außerhalb. Der größte Teil des Kinderalltags ist nicht erfasst. |
Gesundheit: wo die Kasse aufhört
Bei Kindern gibt es zwei Bereiche, in denen die gesetzliche Krankenkasse regelmäßig nicht ausreicht. Beide haben eines gemeinsam: Man muss vorher handeln.
Zahnzusatz mit Kieferorthopädie
ZeitkritischRund die Hälfte aller Kinder bekommt irgendwann eine Zahnspange. Was die Kasse zahlt, hängt vom sogenannten KIG-Grad ab – einer Einstufung der Fehlstellung von 1 bis 5.
- KIG 1 und 2
- Die Kasse zahlt nichts. Die Behandlung ist vollständig privat zu tragen. Das betrifft viele der Fälle, die Eltern als behandlungsbedürftig empfinden.
- KIG 3 bis 5
- Die Kasse zahlt – aber Sie gehen mit 20 Prozent in Vorleistung, beim zweiten Kind mit 10 Prozent. Diesen Eigenanteil bekommen Sie erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurück, gegen Abschlussbescheinigung.
- Zusätzliche Leistungen
- Moderne Brackets, Retainer und viele ergänzende Maßnahmen sind auch bei KIG 3 bis 5 privat zu zahlen.
- Der Haken beim Zeitpunkt
- Sobald eine Behandlung angeraten oder diagnostiziert ist, leistet keine Zusatzversicherung mehr dafür. Der Abschluss muss davor liegen – in der Praxis also im Vorschul- oder frühen Grundschulalter.
Deshalb steht dieser Punkt in unserer Reihenfolge so weit oben. Es ist die einzige Absicherung auf dieser Seite, bei der ein einziger Zahnarztbesuch die Tür endgültig schließt.
Weitere Krankenzusatzbausteine
OptionalWas sonst noch sinnvoll sein kann, hängt stärker von Ihrer Situation ab. Pauschal empfehlen lässt sich hier nichts.
- Stationäre Zusatz
- Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Bei Kindern vor allem interessant wegen der Mitaufnahme eines Elternteils.
- Ambulante Zusatz
- Sehhilfen, Heilpraktiker, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Sinnvoll, wenn absehbar Bedarf besteht.
- Auslandsreise-Kranken
- Sehr günstig, oft als Familientarif. Wichtig ist der Rücktransport – den zahlt die Kasse nicht.
- Kind privat versichert
- Ist ein Elternteil privat versichert, gelten andere Regeln. Dann prüfen wir zuerst, ob eine Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist – die gibt es meist nur innerhalb einer Frist nach der Geburt.
Mehr zum System dahinter steht auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung.
Haftpflicht: der teuerste Irrtum
Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ auf jeder Baustelle ist juristisch falsch. Was wirklich gilt, ist für Familien unangenehmer.
Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 Abs. 1 BGB deliktsunfähig. Sie haften für einen Schaden überhaupt nicht. Im Straßenverkehr gilt das gegenüber Kraftfahrzeugen sogar bis zum zehnten Geburtstag.
Die Eltern haften ebenfalls nicht automatisch, sondern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Haben sie das nicht, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen – das zerkratzte Auto, die eingeworfene Scheibe, der umgestoßene Fernseher beim Nachbarn.
Genau das ist das Problem. Der Nachbar, dessen Auto Ihr Fünfjähriger zerkratzt hat, bekommt von niemandem Geld. Das belastet Nachbarschaften mehr als jede Rechnung.
Deshalb achten wir bei der Privathaftpflicht auf die Klausel für deliktsunfähige Kinder. Damit zahlt die Versicherung solche Schäden freiwillig, obwohl niemand haftet. Das ist kein Standard in jedem Tarif und kostet meist nur wenige Euro im Jahr.
Was in der Familienhaftpflicht stehen sollte
ChecklisteEine Privathaftpflicht deckt Kinder automatisch mit, solange sie unverheiratet sind und in Ausbildung. Auf diese Punkte kommt es an:
- Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro pauschal – der Unterschied im Beitrag ist gering
- Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder, am besten ohne Selbstbehalt
- Schlüsselverlust, auch für Schulschlüssel und später Dienstschlüssel
- Gefälligkeitsschäden – der Klassiker beim Helfen unter Freunden
- Mitversicherung bis zum Ende der Erstausbildung, auch bei Auslandssemestern
- Forderungsausfalldeckung: zahlt, wenn Ihrem Kind jemand schadet, der selbst nicht versichert ist
Mehr dazu im Überblick Welche Versicherungen gibt es.
Wenn den Eltern etwas passiert
Der Teil, den fast keine Seite über Kindervorsorge behandelt – obwohl er für das Kind der wichtigste ist.
Arbeitskraft der Eltern
ZuerstFällt ein Elternteil dauerhaft aus, bricht nicht nur ein Einkommen weg. Oft muss der andere die Betreuung übernehmen und reduziert ebenfalls.
- Erwerbsminderungsrente
- Wer sie bekommt, muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden täglich arbeiten können. Der gelernte Beruf spielt keine Rolle. Die Beträge liegen deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen.
- Berufsunfähigkeit
- Zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Details auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Grundfähigkeit
- Die Alternative, wenn eine BU zu teuer oder wegen des Berufs schwer zu bekommen ist. Siehe Grundfähigkeitsversicherung.
- Auch ohne Gehalt wichtig
- Wer die Kinder betreut und nicht verdient, ist im Ausfall genauso teuer: Die Betreuung muss dann bezahlt werden.
Todesfall und Hinterbliebene
Unangenehm, aber nötigDie staatliche Hinterbliebenenversorgung ist knapp bemessen. Wer das einmal durchgerechnet hat, versteht, warum eine Risikolebensversicherung so günstig ist.
- Halbwaisenrente
- Ein kleiner Prozentsatz der Rentenanwartschaft des Verstorbenen. Sie ersetzt kein Einkommen und endet in der Regel mit Abschluss der Ausbildung, spätestens mit 27.
- Risikolebensversicherung
- Zahlt eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Für junge, gesunde Eltern kostet das oft weniger als ein Streamingdienst im Monat.
- Wie hoch?
- Als Anhaltspunkt: das drei- bis fünffache Bruttojahreseinkommen, zuzüglich offener Kredite, abzüglich vorhandenem Vermögen.
- Sorgerecht regeln
- Eine Sorgerechtsverfügung kostet nichts und ist in vielen Familien wichtiger als jeder Vertrag. Wir weisen darauf hin, auch wenn wir daran nichts verdienen.
Geld für das Kind aufbauen
Jetzt zum Sparen. Der Zinseszins braucht vor allem Zeit – deshalb ist der frühe Start wichtiger als die Höhe der Rate.
| Weg | Renditechance | Schwankung | Flexibilität | Wofür geeignet |
|---|---|---|---|---|
| Tagesgeld | Sehr gering, meist unter der Inflation | Keine | Täglich verfügbar | Kurzfristige Rücklage, Notgroschen |
| Sparbuch | Praktisch null | Keine | Eingeschränkt | Kaum noch sinnvoll, Kaufkraftverlust |
| ETF-Sparplan | Langfristig attraktiv, historisch klar über der Inflation | Deutlich, zwischenzeitliche Verluste normal | Jederzeit änder- und kündbar | Zeiträume ab etwa zehn Jahren |
| Ausbildungsversicherung | Gering, hohe Abschluss- und Verwaltungskosten | Kaum | Starr, Ausstieg meist mit Verlust | Wir empfehlen sie in aller Regel nicht |
| Edelmetalle | Schwankend, kein laufender Ertrag | Hoch | Gut, aber Handelsspanne beachten | Beimischung, nicht als Hauptbaustein |
Auf wessen Namen – und was das bedeutet
Ein Depot auf den Namen des Kindes klingt naheliegend und hat echte Steuervorteile. Es hat aber drei Folgen, die viele erst später bemerken.
Das ist keine Formsache. Geld auf einem Junior-Depot ist rechtlich Vermögen des Kindes. Eltern verwalten es nur treuhänderisch und dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden – auch nicht vorübergehend, auch nicht für Anschaffungen der Familie.
Mit dem 18. Geburtstag verfügt Ihr Kind allein und ohne Rückfrage über das gesamte Guthaben. Wenn Sie damit nicht sicher rechnen wollen, ist ein Depot auf Ihren eigenen Namen der ehrlichere Weg – dann bleibt die Entscheidung bei Ihnen.
Die Aussage, man könne über eine geschickte Gestaltung den Zugriff behalten, ist falsch. Sie stand früher auf dieser Seite, und wir haben sie entfernt.
Wenn das Depot auf das Kind läuft
Vorteile und FallstrickeSteuerlich ist es attraktiv, weil das Kind eigene Freibeträge hat. Zwei Grenzen sollten Sie aber kennen.
- Eigene Freibeträge
- Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und einen eigenen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026). Mit Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Erträge lange steuerfrei.
- Grenze Familienversicherung
- Übersteigt das Gesamteinkommen des Kindes 2026 die Grenze von 565 Euro im Monat, endet die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse. Kapitalerträge zählen dabei mit.
- Grenze BAföG
- Eigenes Vermögen des Kindes wird beim BAföG angerechnet und kann den Anspruch mindern oder ausschließen.
- Unumkehrbar
- Einmal übertragen, ist es eine Schenkung. Ein Rückholen ist rechtlich nicht vorgesehen.
Wenn das Depot auf Sie läuft
Die AlternativeWeniger Steuervorteil, dafür volle Kontrolle. Für viele Familien der passendere Weg.
- Sie entscheiden
- Über Zeitpunkt und Höhe der Auszahlung entscheiden Sie – auch mit 18, 21 oder 25.
- Keine Nebenwirkungen
- Familienversicherung und BAföG des Kindes bleiben unberührt.
- Erträge bei Ihnen
- Die Kapitalerträge laufen über Ihren Sparerpauschbetrag und werden mit Ihrem Steuersatz belastet.
- Später übertragbar
- Sie können jederzeit schenken. Der Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil und Kind alle zehn Jahre wird dabei in aller Regel nicht annähernd ausgeschöpft.
Wenn Sie für ein Enkelkind vorsorgen
Großeltern haben andere Fragen als Eltern: Sie wollen etwas weitergeben, aber nicht die Kontrolle verlieren – und nicht in die Erziehung hineinregieren.
Schenken oder behalten
Die GrundentscheidungBeides ist möglich. Der Unterschied liegt darin, wann das Geld wirklich den Besitzer wechselt.
- Freibetrag
- Großeltern können jedem Enkel alle zehn Jahre 200.000 Euro steuerfrei schenken (§ 16 ErbStG). Für die meisten Vorhaben ist das mehr als ausreichend.
- Direkt auf das Enkelkind
- Gleiche Folgen wie beim Junior-Depot: Mit 18 entscheidet das Enkelkind allein. Und die Eltern verwalten es bis dahin, nicht Sie.
- Auf Ihren eigenen Namen
- Sie behalten die Kontrolle und können zu einem selbst gewählten Zeitpunkt übertragen – etwa zum Führerschein oder zum Studienbeginn.
- Im Testament regeln
- Wer nichts zu Lebzeiten verschieben will, kann das Enkelkind testamentarisch bedenken. Das gehört in die Hände eines Notars, nicht eines Maklers.
Was Großeltern oft übersehen
Aus der BeratungDrei Punkte, die in Gesprächen mit Großeltern regelmäßig auftauchen.
- Mit den Eltern sprechen
- Ein Vertrag auf den Namen des Enkelkindes wird von den Eltern verwaltet. Ohne Absprache entsteht daraus schnell ein Konflikt.
- Nicht die eigene Vorsorge gefährden
- Was verschenkt ist, steht für die eigene Pflege oder eine Heimunterbringung nicht mehr zur Verfügung. Innerhalb von zehn Jahren kann das Sozialamt Schenkungen zurückfordern.
- Kleine Beträge, lange Zeit
- 50 Euro im Monat ab der Geburt wirken über 18 Jahre deutlich stärker als eine einmalige Summe zur Konfirmation.
Die fünf Fehler, die wir am häufigsten sehen
Keine Vorwürfe – die meisten davon entstehen, weil irgendwo das falsche Produkt zuerst angeboten wurde.
Unfallversicherung abgeschlossen und das Thema abgehakt
Die häufigste Lücke. Eine Unfallversicherung ist nicht falsch, deckt aber nur den kleinsten Teil des Risikos ab: Auf Unfälle entfiel nach der amtlichen Statistik 1 Prozent der schweren Behinderungen, auf Krankheiten knapp 91 Prozent. Wer nur gegen Unfall versichert ist, hat das große Risiko offen gelassen.
Sparplan fürs Kind, aber kein Berufsunfähigkeitsschutz der Eltern
Wir sehen das regelmäßig, und es ist die teuerste Reihenfolge. Fällt das Einkommen weg, wird der Sparplan als Erstes gekündigt – oft in einer Marktphase, in der man gerade nicht verkaufen will.
Zahnzusatz erst, wenn der Zahnarzt etwas sagt
Dann ist es zu spät. Sobald eine kieferorthopädische Behandlung angeraten oder diagnostiziert ist, leistet keine neu abgeschlossene Zusatzversicherung mehr dafür. Das ist kein Kleingedrucktes einzelner Anbieter, sondern die Regel.
Ausbildungsversicherung als Kombination aus Sparen und Schutz
Zwei Dinge in einem Vertrag zu koppeln macht beide teurer und unflexibel. Wer den Vertrag wegen einer Geldnot kündigen muss, verliert gleichzeitig den Schutz. Wir trennen das fast immer.
Depot auf das Kind, ohne die Folgen zu kennen
Die Steuervorteile sind echt. Aber das Geld gehört dann dem Kind, mit 18 verfügt es frei darüber, und Kapitalerträge können die beitragsfreie Familienversicherung kosten, sobald das Gesamteinkommen des Kindes 565 Euro im Monat übersteigt. Wer das vorher weiß, entscheidet anders als wer es hinterher erfährt.
Was Eltern uns fragen
Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Wir beantworten sie auch ohne Termin.
Ab wann sollte man mit der Absicherung anfangen?
Für Kinderinvalidität und Zahnzusatz gilt: so früh wie möglich, weil beide eine Gesundheitsprüfung verlangen und ein kleines Kind fast immer angenommen wird. Bei der Zahnzusatzversicherung ist der Zeitpunkt sogar entscheidend, weil eine bereits angeratene Behandlung nicht mehr versicherbar ist. Beim Sparen ist der Starttermin weniger dramatisch, aber jedes Jahr früher wirkt über den Zinseszins.
Wie viel sollte man monatlich für ein Kind zurücklegen?
Es gibt keine sinnvolle Pauschalzahl. Wir rechnen im Gespräch andersherum: Was soll mit 18 oder 25 da sein, und was ist dauerhaft leistbar? Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate auch in einem schlechten Jahr stehen bleiben kann. Eine Rate, die nach zwei Jahren gestrichen wird, bringt weniger als eine kleinere, die 18 Jahre läuft.
Sollte man das Kindergeld direkt anlegen?
Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro je Kind. Es ist für den Unterhalt des Kindes gedacht, und in den meisten Familien wird es dafür auch gebraucht. Wenn es übrig ist, ist es eine naheliegende Quelle für einen Sparplan – aber es besteht keine Pflicht, es anzulegen.
Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Schüler?
Sie ist dann am günstigsten und die Gesundheitsprüfung am einfachsten. Der Haken: Bei Schülern gibt es noch keinen Beruf, auf den sich der Schutz beziehen kann, deshalb arbeiten die Tarife mit Ersatzregelungen. Wir schauen uns an, wie der Vertrag später in den echten Berufsschutz übergeht – genau da unterscheiden sich die Anbieter deutlich. Oft ist die Grundfähigkeitsversicherung in diesem Alter der bessere Einstieg.
Was passiert mit den Verträgen, wenn das Kind auszieht?
Bei der Privathaftpflicht bleibt das Kind mitversichert, solange es unverheiratet ist und sich in der Erstausbildung befindet – ein Auszug ändert daran nichts, ein abgeschlossenes Studium mit anschließender Anstellung schon. Eigene Verträge wie Kinderinvalidität oder Zahnzusatz laufen weiter und können auf das Kind übertragen werden.
Ist eine private Unfallversicherung für Kinder überflüssig?
Nein, aber sie ist nicht der erste Schritt. Sie ist günstig und deckt einen Bereich ab, in dem die gesetzliche Unfallversicherung nichts zahlt: die Freizeit. Nur sollte sie nicht mit einer Invaliditätsabsicherung verwechselt werden. Wenn das Budget für beides reicht, ist sie eine sinnvolle Ergänzung. Wenn nicht, hat die Kinderinvaliditätsversicherung Vorrang.
Was kostet Ihre Beratung dazu?
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Bei der Vermittlung von Versicherungen an Verbraucher berechnen wir kein gesondertes Honorar; wir werden über die Courtage der Gesellschaft vergütet. Wenn Sie eine reine Analyse ohne Vermittlung möchten, geht das gegen Honorar – die Sätze stehen in unserer Preisübersicht.
Wie wir dabei vorgehen
Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und stehen auf Ihrer Seite, nicht auf der einer Gesellschaft.
Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.
Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.
Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.
Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.
So sieht unsere Beratung aus
Sechs Schritte, bei denen Sie an jeder Stelle aussteigen können.
Wir hören zu: Alter der Kinder, Familiensituation, was schon besteht und was Ihnen Sorgen macht.
Wir schauen auf vorhandene Verträge – auch auf Ihre eigenen. Oft finden wir dabei doppelte Absicherungen, die Geld freimachen.
Gemeinsam sortieren wir, was zuerst drankommt. Wenn das Budget nicht für alles reicht, sagen wir Ihnen, was warten kann.
Wir vergleichen Bedingungen und Beiträge mehrerer Gesellschaften und erklären, wo die Unterschiede wirklich liegen.
Sie entscheiden. Wir übernehmen die Antragstellung und prüfen die Policen, bevor sie zu Ihnen gehen.
Einschulung, Ausbildungsbeginn, Volljährigkeit: Wir melden uns, wenn ein Vertrag angepasst werden sollte.
Erst sortieren, dann entscheiden
Bringen Sie mit, was Sie haben – auch wenn es nur ein Ordner mit alten Policen ist. Wir sagen Ihnen, was fehlt, was doppelt ist und was Sie sich sparen können. Auch wenn am Ende kein Vertrag dabei herauskommt.
Kostenfrei und unverbindlich. Unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO.