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Grundfähigkeits­versicherung: der Plan B mit klaren Grenzen

Die Grundfähigkeits­versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie eine festgelegte körperliche Fähigkeit verlieren, etwa Sehen, Gehen oder den Gebrauch der Hände. Ihr Beruf spielt dabei keine Rolle. Diese Seite erklärt, was sie leistet, was sie ausdrücklich nicht abdeckt und für wen sie wirklich passt.

Lesezeit ca. 12 MinutenVon Adrian Hotz, VersicherungsmaklerStand: September 2026
Beruf egalGezahlt wird bei Verlust einer definierten Fähigkeit, unabhängig davon, was Sie arbeiten
psychische Ursachensind in aller Regel nicht abgedeckt, das ist die wichtigste Grenze
0 €kostet das Erstgespräch, in Heidelberg oder per Video
Auf einen Blick

Klare Auslöser, klarer Rahmen

Die Grundfähigkeits­versicherung ist einfacher gebaut als eine Berufsunfähigkeits­versicherung und deshalb auch leichter zu bekommen. Dieselbe Einfachheit ist aber ihre Grenze. Drei Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden.

Das PrinzipFeste Auslöser statt Berufsprüfung

Versichert ist ein Katalog konkreter Fähigkeiten. Verlieren Sie eine davon dauerhaft, wird gezahlt. Niemand prüft, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Das macht die Leistungsprüfung einfacher und den Zugang leichter.

Der Preis dafürEin engerer Schutz

Was nicht im Katalog steht, löst keine Leistung aus. Wer aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten kann, aber körperlich gesund ist, bekommt hier nichts. Genau diese Fälle machen einen großen Teil aller Berufsunfähigkeiten aus.

Die EinordnungErst BU prüfen, dann GF

Die Grundfähigkeits­versicherung ist die richtige Lösung, wenn eine Berufsunfähigkeits­versicherung zu teuer oder gesundheitlich nicht darstellbar ist. Als erste Wahl bei freier Auswahl ist sie es selten. Die Reihenfolge lautet: prüfen, dann entscheiden.

Funktionsweise

Wie die Grundfähigkeits­versicherung funktioniert

Vier Punkte beschreiben den Vertrag vollständig: der Auslöser, die Leistung, die Zahl der nötigen Fähigkeiten und die Gesundheits­prüfung. Beim dritten Punkt unterscheiden sich Tarife am stärksten.

Der Auslöser

Kern

Gezahlt wird, wenn Sie eine im Vertrag genannte Grundfähigkeit verlieren, und zwar so, wie der Tarif diesen Verlust definiert.

  • Maßgeblich ist allein der Katalog im Vertrag, nicht Ihr Beruf und nicht Ihr Einkommen
  • Der Verlust muss dauerhaft sein, üblicherweise voraussichtlich mindestens zwölf Monate, bei manchen Tarifen sechs
  • Die Definitionen sind messbar formuliert, etwa über Gehstrecken, Gewichte oder Sehschärfe
  • Ob Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall die Ursache ist, spielt keine Rolle

Weil der Auslöser objektiv beschrieben ist, gibt es im Leistungsfall weniger Auslegungsspielraum als bei der Berufsunfähigkeit. Dafür ist der Kreis der Fälle enger.

Die Leistung

Rente

Eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, steuerlich wie bei der BU als abgekürzte Leibrente behandelt.

  • Zahlung bis zum vereinbarten Endalter, meist 65 oder 67
  • Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs
  • Freie Verwendung: Einkommensausfall, Umbau, Pflege oder Hilfsmittel
  • Versteuert wird nur der Ertragsanteil, der mit kürzerer Restlaufzeit sinkt

Die Höhe bemisst sich am Einkommensausfall, nicht an den Kosten einer bestimmten Behandlung.

Eine oder zwei Fähigkeiten

Wichtig

Ein zentraler Unterschied zwischen den Tarifen: Wie viele Fähigkeiten müssen verloren gehen, bevor gezahlt wird?

  • Gute Tarife leisten bereits beim Verlust einer einzigen Grundfähigkeit
  • Schwächere Tarife verlangen den Verlust von zwei oder mehr
  • Manche Tarife staffeln: eine Fähigkeit ergibt eine Teilrente, zwei die volle Rente
  • Diese Regelung entscheidet in der Praxis häufiger über die Leistung als der Katalogumfang

Ein Tarif, der zwei Fähigkeiten verlangt, ist deutlich schwächer, als der Beitragsvergleich vermuten lässt.

Die Gesundheits­prüfung

Zugang

Sie ist in der Regel kürzer und weniger streng als bei der Berufsunfähigkeits­versicherung, aber sie existiert.

  • Weniger Fragen, oft mit kürzerem Abfragezeitraum
  • Psychische Vorerkrankungen sind häufig weniger relevant, weil sie ohnehin nicht versichert sind
  • Orthopädische Vorerkrankungen können dagegen sehr wohl zu Ausschlüssen führen
  • Auch hier gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG

Leichter heißt nicht ohne. Auch hier prüfen wir vorab über anonyme Risiko­voranfragen, wer zu welchen Bedingungen annimmt.

Leistungskatalog

Welche Grundfähigkeiten versichert sind

Jeder Tarif hat seinen eigenen Katalog. Diese Fähigkeiten kommen in den meisten vor. Entscheidend ist aber nicht, ob eine Fähigkeit genannt wird, sondern wie streng ihr Verlust definiert ist.

GrundfähigkeitBereichSo wird der Verlust typischerweise beschrieben
SehenSinneDie Sehkraft ist so weit herabgesetzt, dass auch mit Brille oder Linsen nur noch ein Bruchteil der normalen Sehschärfe erreicht wird.
HörenSinneAuch mit Hörgerät wird Sprache in normaler Lautstärke nicht mehr verstanden.
SprechenSinneVerständliches Sprechen ist dauerhaft nicht mehr möglich, etwa nach einem Schlaganfall oder einer Operation.
GehenMotorikEine festgelegte Strecke kann nicht mehr ohne Pause oder ohne Hilfsmittel zurückgelegt werden.
TreppensteigenMotorikEine bestimmte Zahl von Stufen kann nicht mehr ohne fremde Hilfe oder Geländer bewältigt werden.
Stehen und KnienMotorikLängeres Stehen, Knien oder Bücken ist dauerhaft nicht mehr möglich.
Heben und TragenMotorikEin festgelegtes Gewicht kann über eine bestimmte Strecke nicht mehr getragen werden.
Gebrauch der HändeMotorikGreifen, Festhalten oder Feinarbeiten sind mit einer oder beiden Händen nicht mehr möglich.
Gebrauch der ArmeMotorikDie Arme können nicht mehr über eine bestimmte Höhe angehoben oder eingesetzt werden.
AutofahrenAlltagAus gesundheitlichen Gründen darf oder kann kein Fahrzeug mehr geführt werden; bei manchen Tarifen inklusive Verlust der Fahrerlaubnis.
Pflege­bedürftigkeitAlltagEin festgelegter Pflegegrad löst die Leistung aus, unabhängig von den übrigen Fähigkeiten.
Geistige LeistungsfähigkeitSeltenNur in einzelnen Tarifen enthalten und dann meist auf organische Ursachen wie Demenz begrenzt.

Diese Übersicht zeigt die üblichen Kategorien. Die konkreten Schwellen, also wie viele Meter, wie viele Stufen oder wie viele Kilogramm, stehen im jeweiligen Bedingungswerk und weichen von Tarif zu Tarif deutlich ab. Genau deshalb entscheidet bei der Grundfähigkeits­versicherung der Bedingungstext und nicht die Produktbroschüre. Wir legen Ihnen die relevanten Passagen im Gespräch nebeneinander.

Die Grenzen

Was eine Grundfähigkeits­versicherung nicht abdeckt

Diesen Abschnitt finden Sie in vielen Werbetexten nicht. Er ist aber der wichtigste der ganzen Seite, weil er entscheidet, ob dieser Vertrag in Ihrer Situation überhaupt hilft.

  • ×Psychische ErkrankungenDepressionen, Burnout, Angst- und Belastungsstörungen lösen in aller Regel keine Leistung aus, solange die körperlichen Fähigkeiten erhalten sind. Das ist die größte Einschränkung gegenüber der Berufsunfähigkeits­versicherung.
  • ×Viele innere ErkrankungenWer wegen einer Krebserkrankung, eines Herzleidens oder einer chronischen Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, aber gehen, sehen und greifen kann, erfüllt den Katalog nicht.
  • ×Schmerzen ohne FunktionsverlustChronische Rückenschmerzen können jede körperliche Tätigkeit unmöglich machen und trotzdem keine Grundfähigkeit im Sinn der Bedingungen auslösen.
  • ×Der Beruf spielt keine RolleDas ist Vorteil und Nachteil zugleich. Eine Chirurgin, die ihre Feinmotorik verliert, kann ihren Beruf nicht mehr ausüben, erfüllt aber die Definition Gebrauch der Hände möglicherweise nicht.
  • ×Strenge SchwellenwerteEin Tarif zahlt erst, wenn eine bestimmte Gehstrecke nicht mehr geschafft wird. Wer knapp darüber liegt, bekommt nichts, obwohl der Alltag längst eingeschränkt ist.
  • ×Zwei Fähigkeiten statt einerVerlangt der Tarif den Verlust von zwei Grundfähigkeiten, sinkt die Leistungswahrscheinlichkeit erheblich. Das steht selten im Verkaufsgespräch, immer aber in den Bedingungen.
Warum das so wichtig ist

Rund ein Drittel aller Berufsunfähigkeiten geht auf psychische Erkrankungen zurück. Genau dieser große Block fällt bei der Grundfähigkeits­versicherung heraus. Wer sie als günstigere Variante derselben Absicherung verkauft bekommt, wird nicht vollständig informiert.

Das macht sie nicht schlecht. Es macht sie zu einer Lösung für bestimmte Situationen: wenn die Berufsunfähigkeits­versicherung gesundheitlich nicht zustande kommt, wenn sie im Verhältnis zum Einkommen unbezahlbar wäre oder wenn die körperliche Arbeit tatsächlich das Hauptrisiko ist. Welche der beiden in Ihrem Fall passt, zeigt unser direkter Vergleich.

Bedingungen

Worauf es in den Bedingungen wirklich ankommt

Bei kaum einem anderen Produkt liegen gute und schwache Tarife im Beitrag so nah beieinander und in der Leistung so weit auseinander. Diese sechs Punkte prüfen wir bei jedem Angebot.

Eine statt zwei Fähigkeiten

Entscheidend

Die wichtigste Stellschraube des ganzen Vertrags. Sie entscheidet, wie wahrscheinlich eine Leistung überhaupt wird.

Gute Regelung
Volle Rente bereits beim dauerhaften Verlust einer einzigen Grundfähigkeit
Schwächere Regelung
Leistung erst bei zwei oder mehr Fähigkeiten, teils mit Staffelung
Worauf achten
Steht im Bedingungswerk unter Leistungsvoraussetzungen, nicht im Preisvergleich
Auswirkung
Der Beitragsunterschied ist klein, der Unterschied im Leistungsfall groß

Wenn Sie nur einen einzigen Punkt prüfen können, dann diesen.

Die Definitionen selbst

Bedingungswerk

Zwei Tarife nennen beide die Fähigkeit Gehen und meinen damit etwas völlig anderes.

Beispiel Gehen
Der eine Tarif stellt auf eine kürzere Strecke ab, der andere auf eine längere; wer knapp darüber liegt, geht leer aus
Beispiel Heben
Gewicht, Strecke und Häufigkeit sind unterschiedlich festgelegt
Hilfsmittel
Manche Tarife rechnen Gehhilfen oder Prothesen an, andere nicht
Konsequenz
Der Katalogumfang sagt weniger aus als die Strenge der einzelnen Definition

Deshalb vergleichen wir bei der Grundfähigkeits­versicherung Bedingungstexte und nicht Produktnamen.

Prognosezeitraum

Frist

Wie lange der Verlust voraussichtlich andauern muss, bevor gezahlt wird.

Üblich
Zwölf Monate voraussichtliche Dauer, bei einigen Tarifen sechs
Zum Vergleich
Die Berufsunfähigkeits­versicherung arbeitet in guten Tarifen mit sechs Monaten
Rückwirkung
Manche Tarife zahlen rückwirkend ab Eintritt, andere erst ab Anerkennung
Worauf achten
Ein kürzerer Prognosezeitraum ist im Ernstfall bares Geld

Bei einem längeren Prognosezeitraum vergeht mehr Zeit zwischen dem Ereignis und der ersten Zahlung. Eine Rücklage sollte das überbrücken können.

Nachversicherungs­garantie

Flexibel

Auch hier gilt: Die Rente muss später erhöht werden können, ohne erneute Gesundheits­prüfung.

Anlässe
Gehaltssprung, Heirat, Kind, Immobilienfinanzierung, Abschluss der Ausbildung
Warum wichtig
Wer wegen Vorerkrankungen zur Grundfähigkeit gegriffen hat, bekommt später kaum eine neue Prüfung durch
Wechseloption
Einzelne Tarife erlauben den späteren Wechsel in eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne erneute Gesundheitsfragen
Grenzen
Höchstbeträge und Fristen beachten, meist wenige Monate nach dem Ereignis

Die Wechseloption ist selten, aber wertvoll: Sie hält die Tür zur BU offen, falls sich die gesundheitliche Lage bessert.

Leistungs­dynamik

Inflation

Wie bei der Berufsunfähigkeit sollte die laufende Rente während des Bezugs steigen.

Warum nötig
Eine Rente kann über Jahrzehnte fließen; ohne Anpassung verliert sie spürbar an Kaufkraft
Üblich
1 bis 3 Prozent Steigerung pro Jahr während des Leistungsbezugs
Beitrags­dynamik
Erhöht Rente und Beitrag während der Ansparzeit, ohne neue Gesundheits­prüfung
Aussetzen
In der Regel mehrfach möglich, ohne dass das Recht erlischt

Wird im Preisvergleich gern weggelassen, weil sie den Beitrag erhöht. Bei langer Laufzeit ist sie entscheidend.

Zusatzbausteine

Optional

Manche Tarife lassen sich erweitern. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Pflege­bedürftigkeit
Leistung ab einem festgelegten Pflegegrad, unabhängig vom übrigen Katalog
Schwere Krankheiten
Einzelne Tarife bieten eine Einmalleistung bei definierten Diagnosen
Führerscheinverlust
Vor allem für Berufskraftfahrer relevant, aber nicht in jedem Tarif enthalten
Kinder
Eigene Tarife für Kinder existieren; hier lohnt der Vergleich mit einer klassischen Kinderinvaliditätsversicherung

Zusatzbausteine kosten Beitrag. Sinnvoll sind sie nur, wenn sie ein Risiko abdecken, das in Ihrer Situation realistisch ist.

Einordnung

Für wen die Grundfähigkeits­versicherung wirklich passt

Die ehrliche Antwort lautet: für einige sehr gut, für andere kaum. Diese sechs Situationen decken die meisten Fälle ab, die uns begegnen.

Passt gut

Handwerk und körperliche Berufe

Wenn die Berufsunfähigkeits­versicherung wegen der Berufsgruppe sehr teuer ist, bietet die Grundfähigkeit ein deutlich günstigeres Grundgerüst für genau die Risiken, die hier im Vordergrund stehen.

Passt gut

Bei Vorerkrankungen

Wenn eine BU nur mit hohen Zuschlägen, weitreichenden Ausschlüssen oder gar nicht möglich ist, ist die Grundfähigkeit häufig der beste noch erreichbare Schutz.

Passt gut

Als Ergänzung

Wer eine BU mit begrenzter Rente hat, kann mit einer Grundfähigkeits­versicherung aufstocken, ohne die BU neu prüfen zu lassen.

Passt gut

Bei knappem Budget

Besser eine Grundfähigkeits­versicherung als gar keine Absicherung. Wichtig ist dann eine Nachversicherungs­garantie, damit später erhöht werden kann.

Passt selten

Büro- und Kopfarbeit

Wer überwiegend am Schreibtisch arbeitet, wird eher psychisch als körperlich berufsunfähig. Genau das deckt die Grundfähigkeit nicht ab. Hier ist die BU meist auch bezahlbar.

Passt selten

Als Ersatz bei freier Wahl

Wenn eine BU zu vertretbaren Bedingungen möglich ist, gibt es kaum einen Grund, stattdessen zur Grundfähigkeit zu greifen. Der Beitragsvorteil wiegt den engeren Schutz nicht auf.

Beitrag

Was eine Grundfähigkeits­versicherung kostet

Der Preisvorteil gegenüber der Berufsunfähigkeits­versicherung ist real, fällt aber sehr unterschiedlich aus. Diese sechs Faktoren bestimmen den Beitrag, und einer davon sollte nie zum Sparen genutzt werden.

Beruf, aber schwächer gewichtet

Auch hier gibt es Berufsgruppen, die Spreizung zwischen Büro und körperlicher Arbeit fällt aber geringer aus als bei der Berufsunfähigkeits­versicherung. Das ist der Hauptgrund für den Preisvorteil bei Handwerksberufen.

Eintrittsalter

Wie bei jeder Risikoabsicherung: Je früher, desto günstiger, und der Beitrag bleibt danach stabil.

Rentenhöhe und Laufzeit

Beide gehen direkt in den Beitrag ein. Auch hier gilt: Laufzeit bis zum regulären Rentenbeginn, lieber die Rente anpassen.

Eine oder zwei Fähigkeiten

Tarife, die erst bei zwei Fähigkeiten leisten, sind günstiger. Dieser Preisvorteil ist der teuerste, den man kaufen kann.

Umfang des Katalogs

Mehr versicherte Fähigkeiten und weichere Definitionen kosten Beitrag. Genau hier lohnt sich der genaue Vergleich.

Gesundheits­zustand

Die Prüfung ist kürzer, aber orthopädische Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen führen, gerade weil sie den Kern des Katalogs betreffen.

Was der Preisvorteil wert ist

Bei körperlich arbeitenden Berufen liegt der Beitrag einer Grundfähigkeits­versicherung häufig deutlich unter dem einer vergleichbaren Berufsunfähigkeits­versicherung. Bei Büroberufen fällt der Unterschied dagegen gering aus, während der Schutz spürbar enger bleibt. Genau deshalb rechnen wir beide Varianten nebeneinander, statt gleich die günstigere zu empfehlen.

Eine belastbare Zahl nennen wir erst, wenn Beruf, Alter, Rentenhöhe und Gesundheits­zustand feststehen. Was unsere Arbeit kostet, steht offen in unserer Preisliste: Die Vermittlung ist für Sie kostenfrei, wir werden über die Courtage der Gesellschaft vergütet.

Fehlervermeidung

Sechs Fehler, die hier besonders häufig sind

Die Grundfähigkeits­versicherung wird oft zu schnell empfohlen und zu selten erklärt. Diese sechs Punkte klären wir, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

  • ×Sie für eine günstige BU haltenDie Grundfähigkeits­versicherung ist kein abgespeckter, sondern ein anders gebauter Vertrag. Wer das nicht weiß, ist im Leistungsfall überrascht.
  • ×Die BU gar nicht erst prüfenViele greifen direkt zur Grundfähigkeit, weil sie günstiger klingt. Ob eine BU möglich wäre, klärt eine anonyme Voranfrage in wenigen Tagen und kostet nichts.
  • ×Tarife nur über den Beitrag vergleichenEin Tarif, der zwei Fähigkeiten verlangt, ist günstiger und im Ernstfall deutlich schwächer. Der Beitrag allein sagt dazu nichts.
  • ×Auf die Zahl der Fähigkeiten schauenEin Katalog mit zwölf Fähigkeiten und strengen Definitionen kann schlechter sein als einer mit acht und weichen. Entscheidend ist der Text, nicht die Liste.
  • ×Ohne Nachversicherungs­garantie abschließenGerade wer wegen Vorerkrankungen hier gelandet ist, bekommt später keine neue Gesundheits­prüfung durch. Ohne Nachversicherung ist die Rentenhöhe endgültig.
  • ×Laufzeit verkürzenAuch hier gilt: bis zum regulären Rentenbeginn. Ein Vertrag bis 60 spart Beitrag und endet vor den Jahren mit dem höchsten Risiko.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Neun Fragen, die uns zur Grundfähigkeits­versicherung am häufigsten gestellt werden.

Was ist eine Grundfähigkeits­versicherung?

Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie eine im Vertrag festgelegte körperliche Grundfähigkeit dauerhaft verlieren, zum Beispiel Sehen, Hören, Gehen, Treppensteigen oder den Gebrauch der Hände. Ihr Beruf spielt dabei keine Rolle.

Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeits­versicherung prüft, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können, unabhängig von der Ursache. Die Grundfähigkeits­versicherung prüft, ob eine konkrete körperliche Fähigkeit verloren ist, unabhängig vom Beruf. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie in unserem Vergleich.

Zahlt die Grundfähigkeits­versicherung bei Depressionen oder Burnout?

In aller Regel nicht. Psychische Erkrankungen lösen keine Leistung aus, solange die körperlichen Fähigkeiten erhalten sind. Da rund ein Drittel aller Berufsunfähigkeiten psychische Ursachen hat, ist das die wichtigste Einschränkung.

Für wen lohnt sie sich?

Vor allem für körperlich arbeitende Berufe, für Menschen mit Vorerkrankungen, bei denen eine BU nicht oder nur zu schlechten Bedingungen möglich ist, und als Ergänzung zu einer bestehenden, zu kleinen BU. Bei Büroberufen mit freier Wahl ist meist die BU die bessere Lösung.

Wie viele Grundfähigkeiten müssen verloren gehen?

Das hängt vom Tarif ab und ist der wichtigste Unterschied überhaupt. Gute Tarife zahlen bereits beim Verlust einer einzigen Fähigkeit, schwächere verlangen zwei oder mehr. Der Beitragsunterschied ist klein, der Unterschied im Leistungsfall groß.

Wie streng ist die Gesundheits­prüfung?

Kürzer und in der Regel weniger streng als bei der Berufsunfähigkeits­versicherung, aber nicht ohne. Orthopädische Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen führen, weil sie genau die versicherten Fähigkeiten betreffen. Auch hier gilt die Anzeigepflicht nach § 19 VVG.

Wie hoch sollte die Rente sein?

Wie bei der BU orientiert sie sich am Einkommensausfall, also an rund 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Wenn das Budget das nicht hergibt, lieber niedriger starten und eine Nachversicherungs­garantie vereinbaren.

Kann ich später in eine BU wechseln?

Einzelne Tarife bieten eine Wechseloption in eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne erneute Gesundheits­prüfung an, meist innerhalb bestimmter Fristen. Das ist selten und deshalb ein starkes Auswahlkriterium, wenn es infrage kommt.

Muss ich die Rente versteuern?

Sie wird wie die BU-Rente als abgekürzte Leibrente behandelt, also nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Der fällt umso geringer aus, je kürzer die verbleibende Laufzeit ist. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Hotz Consulting

Warum der Bedingungsvergleich hier alles entscheidet

Bei kaum einem Produkt liegen Beitrag und Leistung so weit auseinander wie hier. Wir lesen die Bedingungswerke, nicht die Prospekte, und prüfen vorher immer, ob eine Berufsunfähigkeits­versicherung nicht doch möglich ist. Was unsere Unabhängigkeit rechtlich bedeutet, steht auf der Seite Unabhängiger Makler in Heidelberg.

Neutral und ungebunden

Keine festen Produktgeber, sondern über 100 Partner für maximale Auswahl.

Transparente Beratung

Klare Empfehlungen statt Verkaufsgespräch, inklusive schriftlicher Begründung.

Maßgeschneiderte Konzepte

Ihre Situation entscheidet, nicht unser Vergütungsmodell.

Langfristige Betreuung

Wir bleiben an Ihrer Seite, wenn sich Ihr Leben ändert.

So sieht unsere Beratung aus

Fünf Schritte, kein Verkaufsdruck. Wenn eine Grundfähigkeits­versicherung in Ihrer Situation nicht die richtige Lösung ist, sagen wir das auch.

Schritt 1Kostenfreies Erstgespräch

In Heidelberg oder digital. Wir hören zu, Sie erzählen.

Schritt 2Bestandsaufnahme

Beruf, Einkommen, Gesundheit und vorhandene Verträge. Daraus ergibt sich der tatsächliche Bedarf.

Schritt 3Unabhängiger Marktvergleich

Wir vergleichen Bedingungen und Beiträge mehrerer Gesellschaften und erklären die Unterschiede.

Schritt 4Ihre Entscheidung

Sie entscheiden in Ihrem Tempo, mit allen Informationen, ohne Fristen oder Verpflichtungen.

Schritt 5Langfristige Begleitung

Wir sind da, wenn sich etwas ändert, und übernehmen im Leistungsfall den Schriftverkehr.

Ihr nächster Schritt

Erst prüfen, welche der beiden Lösungen passt

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und starten bei Bedarf anonyme Voranfragen für beide Wege. Sie sehen dann schwarz auf weiß, was möglich ist, und entscheiden in Ruhe.