Berufsunfähigkeitsversicherung: der wichtigste Vertrag im Berufsleben
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Diese Seite erklärt, wann sie leistet, worauf es in den Bedingungen ankommt, was sie kostet und was Sie tun können, wenn Vorerkrankungen im Weg stehen.
Der Vertrag, der das Einkommen versichert
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt kein Vermögen, sondern Ihr Einkommen. Sie greift, wenn Gesundheit und Beruf nicht mehr zusammenpassen, und zahlt dann Monat für Monat weiter. Drei Punkte entscheiden darüber, ob sie im Ernstfall trägt.
Wer mit 30 bis zur Rente noch rund 2 Millionen Euro verdienen wird, versichert mit einer BU genau diesen Betrag. Kein anderer Vertrag schützt eine so große Summe. Deshalb steht die Arbeitskraft in der Rangfolge vor Altersvorsorge und Vermögensaufbau.
Der Beitrag hängt am Eintrittsalter, der Zugang am Gesundheitszustand. Beides spricht dafür, nicht zu warten. Wer erst mit 40 und mit den ersten Diagnosen anfragt, bekommt weniger Auswahl und zahlt mehr.
Zwei Tarife mit ähnlichem Preis können sich im Leistungsfall völlig unterschiedlich verhalten. Verzicht auf abstrakte Verweisung, Prognosezeitraum, Nachversicherungsgarantie: Diese Details entscheiden, nicht die Marke.
Was der Staat zahlt, und was nicht
Viele gehen davon aus, der Staat springe ein, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüft aber etwas ganz anderes: ob Sie überhaupt noch arbeiten können, in irgendeinem Beruf.
So lange Sie täglich noch irgendeiner Arbeit nachgehen können, gilt das nicht. Geprüft wird der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht Ihr Beruf.
Es gibt dann nur die halbe Rente. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch sechs Stunden etwas anderes schafft, bekommt gar nichts.
Neben der Wartezeit sind in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nötig. Wer länger nicht eingezahlt hat, kann leer ausgehen.
Dazwischen liegt die Lücke, die eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt. Dazu kommt: Wer die Rente vorzeitig bezieht, muss mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen. Eine eigenständige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene. Für alle danach ist die private Absicherung der einzige Weg, den erlernten Beruf abzusichern.
Wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet
Der Vertrag steht und fällt mit vier Begriffen: Definition, Leistung, Prognosezeitraum und Nachprüfung. Wer sie kennt, kann Angebote lesen, statt nur Beiträge zu vergleichen.
Die Definition
KernBerufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
- Maßstab ist der Beruf, wie Sie ihn zuletzt konkret ausgeübt haben, mit Ihren Aufgaben und Ihrem Pensum
- Die 50 Prozent beziehen sich auf die Tätigkeit, nicht auf das Einkommen
- Ob der Verlust durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall entsteht, spielt keine Rolle
- Ein ärztlicher Nachweis und die Beschreibung Ihres Arbeitsalltags sind die Grundlage der Prüfung
Genau diese Kopplung an Ihren Beruf ist der Unterschied zur gesetzlichen Rente und der eigentliche Wert des Vertrags.
Die Leistung
RenteGezahlt wird eine monatliche Rente, steuerlich als abgekürzte Leibrente behandelt. Sie können frei über das Geld verfügen.
- Zahlung bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer, in der Regel bis 65 oder 67
- Zusätzlich entfällt während der Leistung Ihr eigener Beitrag (Beitragsbefreiung)
- Auf Antrag oft auch rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Versteuert wird nur der Ertragsanteil, der mit der Restlaufzeit sinkt
Weil nur der Ertragsanteil besteuert wird, bleibt von einer BU-Rente meist deutlich mehr übrig als von einer gleich hohen Erwerbsminderungsrente.
Der Prognosezeitraum
FristDie sechs Monate sind eine Prognose, keine Wartezeit. Der Arzt muss also nicht abwarten, sondern absehen können, dass der Zustand anhält.
- Gute Tarife leisten bereits, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate andauert
- Schwächere Formulierungen verlangen eine Prognose über drei Jahre oder länger
- Manche Tarife enthalten zusätzlich eine Rückwirkungsklausel für bereits verstrichene Monate
- Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel überbrückt die Zeit bis zur Anerkennung
Der Prognosezeitraum ist einer der Punkte, an denen sich Tarife am stärksten unterscheiden, obwohl der Beitrag ähnlich aussieht.
Die Nachprüfung
DanachDer Versicherer darf regelmäßig prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiter besteht. Das ist normal und gesetzlich vorgesehen.
- Geprüft wird der Gesundheitszustand und ob Sie wieder arbeiten können
- Eine Einstellung der Zahlung muss begründet und angekündigt werden
- Gute Tarife verzichten auf die abstrakte Verweisung auch in der Nachprüfung
- Wiederaufnahme einer anderen Tätigkeit kann die Leistung beenden, wenn sie vergleichbar ist
Wer wieder arbeitet, sollte das vorher mit dem Versicherer klären. Eine Wiedereingliederungshilfe ist in vielen Tarifen enthalten.
Die Klauseln, auf die es wirklich ankommt
Der Beitrag steht auf der ersten Seite, die Leistung in den Bedingungen. Diese sechs Punkte entscheiden darüber, ob ein Vertrag im Ernstfall zahlt. Wir prüfen sie bei jedem Angebot, das wir Ihnen vorlegen.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
PflichtOhne diesen Verzicht darf der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten, auch wenn Sie ihn gar nicht haben.
- Warum wichtig
- Ohne Verzicht kann die Leistung abgelehnt werden, obwohl Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können
- Marktstandard
- In guten Tarifen enthält der Vertrag den vollständigen Verzicht, auch für die Nachprüfung
- Was bleibt
- Die konkrete Verweisung: Üben Sie tatsächlich einen vergleichbaren Beruf aus, kann die Leistung entfallen
- Worauf achten
- Der Verzicht sollte ohne Einschränkungen und ohne Zusatzbedingungen formuliert sein
Dieser Punkt ist nicht verhandelbar. Ein Tarif ohne vollständigen Verzicht auf die abstrakte Verweisung gehört nicht in die engere Auswahl.
Nachversicherungsgarantie
WichtigErlaubt es, die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Genau dann, wenn sich Ihr Leben ändert.
- Typische Anlässe
- Gehaltssprung, Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienfinanzierung, Berufsstart nach dem Studium
- Ereignisunabhängig
- Manche Tarife erlauben eine Erhöhung in den ersten Jahren auch ohne besonderen Anlass
- Grenzen
- Es gelten Höchstbeträge und Fristen, meist einige Monate nach dem Ereignis
- Warum wichtig
- Wer jung mit kleiner Rente startet, kann später aufstocken, auch wenn dann Diagnosen vorliegen
Der wichtigste Baustein für alle, die früh und mit kleinem Budget starten. Ohne ihn ist die Einstiegsentscheidung endgültig.
Leistungsdynamik und Beitragsdynamik
InflationZwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden. Beide sichern gegen Kaufkraftverlust, an unterschiedlicher Stelle.
- Beitragsdynamik
- Rente und Beitrag steigen jährlich während der Ansparzeit, ohne neue Gesundheitsprüfung
- Leistungsdynamik
- Die laufende Rente steigt während des Leistungsbezugs, meist um 1 bis 3 Prozent im Jahr
- Warum nötig
- Eine Rente von 1.500 Euro hat nach 25 Jahren bei 2 Prozent Inflation die Kaufkraft von rund 915 Euro
- Flexibel
- Eine Dynamik lässt sich in der Regel mehrfach aussetzen, ohne dass das Recht erlischt
Vor allem die Leistungsdynamik wird beim Vergleich oft weggelassen, weil sie den Beitrag erhöht. Bei langer Leistungsdauer ist sie entscheidend.
Arbeitsunfähigkeitsklausel
BrückeZahlt bereits, wenn Sie längere Zeit krankgeschrieben sind, bevor die Berufsunfähigkeit anerkannt ist.
- Auslöser
- Meist sechs Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit, ärztlich bescheinigt
- Leistung
- Die vereinbarte BU-Rente, befristet auf einen festgelegten Zeitraum
- Warum wichtig
- Überbrückt die Monate zwischen Ende des Krankengeldes und Anerkennung des Leistungsfalls
- Unterschiede
- Dauer und Voraussetzungen unterscheiden sich je Tarif erheblich
Besonders wertvoll für Selbstständige, die kein Krankengeld aus der gesetzlichen Kasse erhalten.
Umorganisationsklausel
SelbständigeFür Inhaber gilt: Der Versicherer darf prüfen, ob sich der Betrieb so umbauen lässt, dass Sie weiterarbeiten können.
- Wen es betrifft
- Selbständige und mitarbeitende Gesellschafter mit Weisungsbefugnis
- Zumutbar
- Die Umorganisation muss wirtschaftlich sinnvoll und ohne erheblichen Einkommensverlust möglich sein
- Gute Tarife
- Enthalten klare Grenzen, etwa einen Verzicht bei kleinen Betrieben oder festgelegte Einkommensschwellen
- Worauf achten
- Die Klausel sollte nachlesbar begrenzt sein, nicht nur im Prospekt beschrieben
Für Selbständige der Punkt, an dem Leistungsfälle am häufigsten scheitern. Er gehört vor Abschluss gelesen, nicht danach.
Weitere Bausteine
DetailsKleinigkeiten im Prospekt, die im Leistungsfall groß werden.
- Weltweiter Schutz
- Leistung auch bei längerem Aufenthalt im Ausland, ohne Rückkehrpflicht
- Infektionsklausel
- Wichtig für Heil- und Pflegeberufe: Leistung schon bei behördlichem Tätigkeitsverbot
- Teilzeitklausel
- Regelt, welcher Beruf gilt, wenn Sie bei Eintritt in Elternzeit oder Teilzeit sind
- Karenzzeit
- Gegen Beitragsnachlass wird die Leistung um einige Monate aufgeschoben; nur sinnvoll mit Rücklage
Diese Punkte klingen technisch, entscheiden aber darüber, ob ein Vertrag zu Ihrem Beruf passt oder nur zu einem Durchschnittsfall.
Wie hoch und wie lange die Rente laufen sollte
Zwei Zahlen entscheiden über den Wert des Vertrags: die Höhe der Rente und die Laufzeit. Bei beiden wird aus Kostengründen oft zu knapp kalkuliert, und genau das fällt Jahrzehnte später auf.
des Nettoeinkommens gelten als sinnvolle Absicherungshöhe.
monatliche BU-Rente als Zielgröße für diesen Fall.
also bis zum regulären Rentenbeginn, nicht früher.
Warum nicht 100 Prozent? Weil im Leistungsfall einige Kosten wegfallen, etwa Pendeln und Arbeitskleidung, und weil ein zu hoher Wunschbetrag die Annahme erschweren kann. Warum nicht weniger? Weil Miete, Kredite und laufende Kosten nicht kleiner werden, nur weil das Einkommen fehlt.
Ein Vertrag bis 60 kostet weniger, lässt Sie aber genau in den Jahren allein, in denen das Risiko am höchsten ist. Die meisten Leistungsfälle treten nach dem 50. Lebensjahr ein. Lieber die Rente etwas niedriger ansetzen und die Laufzeit voll lassen.
Wer sich 1.800 Euro heute nicht leisten kann, beginnt mit 1.000 Euro und nutzt später die Nachversicherungsgarantie. Das ist deutlich besser, als zu warten, bis das Budget passt, und dann keine Annahme mehr zu bekommen.
Wer eine Immobilie abbezahlt, braucht die Rate zusätzlich zum Lebensunterhalt. Die BU-Rente sollte beides tragen, sonst wird im Ernstfall die Immobilie zum Problem.
Betriebliche Zusagen, eine bestehende Erwerbsminderungsabsicherung oder ein Versorgungswerk können einen Teil abdecken. Wir ziehen das ab, bevor wir die Höhe festlegen.
Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen
Der Zugang zur BU entscheidet sich an der Gesundheitsprüfung. Wer hier planlos vorgeht, verbaut sich Chancen, die vorher noch offen waren. Deshalb gehen wir in vier Schritten vor, und der Antrag steht am Ende, nicht am Anfang.
Bevor irgendetwas ausgefüllt wird: Krankenkassenauszug anfordern und Arztunterlagen der letzten Jahre zusammentragen. Nur so wissen Sie, was dort tatsächlich gespeichert ist.
Wir fragen Ihren Gesundheitszustand anonym bei mehreren Gesellschaften an, ohne Ihren Namen. So erfahren Sie, wer Sie zu welchen Bedingungen annimmt.
Neben Zusagen kommen auch Ausschlüsse oder Zuschläge zurück. Wir ordnen ein, welche davon vertretbar sind und welche den Vertrag entwerten.
Erst jetzt wird ein Antrag gestellt, und zwar bei der Gesellschaft mit dem besten Ergebnis. Die Fragen werden vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet.
Ein regulär gestellter und abgelehnter Antrag wird in einem brancheninternen Hinweissystem gespeichert und erschwert spätere Anträge bei anderen Gesellschaften. Eine anonyme Voranfrage hinterlässt diesen Eintrag nicht.
Ebenso wichtig: Gesundheitsfragen müssen vollständig beantwortet werden. Wer etwas versehentlich vergisst oder bewusst weglässt, riskiert nach § 19 VVG Rücktritt, Anfechtung oder Vertragsanpassung, und zwar auch Jahre später im Leistungsfall. Abgefragt wird je nach Gesellschaft meist ein Zeitraum von fünf Jahren für ambulante und zehn Jahren für stationäre und psychotherapeutische Behandlungen.
Vorerkrankungen bedeuten also nicht automatisch, dass keine Absicherung möglich ist. Häufig kommt eine Annahme mit Ausschluss oder Zuschlag zustande. Und wenn eine BU tatsächlich nicht darstellbar ist, bleibt die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative. Welche der beiden passt, zeigt unser direkter Vergleich.
Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet
Der Beitrag entsteht nicht zufällig. Sechs Faktoren bestimmen ihn, und drei davon können Sie beeinflussen. Wer sie kennt, versteht, warum zwei Angebote für dieselbe Rente weit auseinanderliegen können.
Der größte Hebel. Ein Büroberuf liegt in der günstigsten Gruppe, ein Dachdecker in der teuersten. Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.
Je jünger, desto günstiger, und zwar dauerhaft. Der Beitrag wird beim Abschluss festgelegt und steigt danach nicht wegen des Alters.
Beides geht direkt in den Beitrag ein. Eine Verlängerung von 60 auf 67 kostet spürbar mehr, ist die Mehrkosten aber fast immer wert.
Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Raucherstatus wirkt sich bei vielen Gesellschaften deutlich aus.
Ein Meister mit überwiegend Büroanteil wird oft günstiger eingestuft als ein Geselle mit voller Körperarbeit. Das gehört genau beschrieben.
Risikosportarten können Zuschläge auslösen. Jährliche Zahlung ist meist günstiger als monatliche.
Ein Beitrag lässt sich seriös erst nennen, wenn Beruf, Alter, Rentenhöhe, Laufzeit und Gesundheitszustand feststehen. Als grobe Orientierung: Für einen 30-jährigen Büroangestellten mit 1.500 Euro Rente bis 67 liegen die Angebote je nach Gesellschaft und Gesundheitszustand häufig im mittleren zweistelligen Bereich pro Monat; bei körperlich arbeitenden Berufen kann es ein Mehrfaches sein.
Was das in Ihrem Fall bedeutet, sehen Sie erst im konkreten Angebot. Was unsere Arbeit kostet, steht offen in unserer Preisliste: Die Vermittlung selbst ist für Sie kostenfrei, wir werden über die Courtage der Gesellschaft vergütet.
Was für welchen Beruf gilt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur etwas für Gutverdiener oder Akademiker. Sie ist für jeden relevant, dessen Lebensstandard am eigenen Einkommen hängt. Was sich unterscheidet, ist der Preis und worauf im Vertrag zu achten ist.
Angestellte im Büro
- Günstigste Berufsgruppe, dadurch hohe Renten bezahlbar
- Wichtig: Teilzeit- und Elternzeitklausel prüfen
- Betriebliche Zusagen vorher gegenrechnen
- Nachversicherungsgarantie für spätere Gehaltssprünge
Handwerk und Körperarbeit
- Teurere Einstufung, dafür besonders hoher Bedarf
- Meisterbrief und Büroanteil können die Gruppe verbessern
- Umorganisationsklausel prüfen, wenn ein eigener Betrieb besteht
- Alternative prüfen, wenn die BU zu teuer oder nicht möglich ist
Selbständige und Freiberufler
- Kein Krankengeld vom Arbeitgeber, deshalb Krankentagegeld mitdenken
- Arbeitsunfähigkeitsklausel besonders wertvoll
- Umorganisationsklausel genau lesen
- Schwankendes Einkommen: Rentenhöhe am Durchschnitt orientieren
Azubis und Studierende
- Günstigster Einstieg überhaupt, gesundheitlich meist unbelastet
- Start mit kleiner Rente, später über Nachversicherung erhöhen
- Vorsicht bei Tarifen, die bei Berufswechsel schlechter einstufen
- Studierende sind gesetzlich in der Regel gar nicht abgesichert
Beamte und Anwärter
- Maßgeblich ist die Dienstunfähigkeit, nicht die Berufsunfähigkeit
- Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel gehört in den Vertrag
- Anwärter haben in den ersten Jahren kaum eigene Ansprüche
- Formulierungen unterscheiden sich stark je Gesellschaft
Eltern in Teilzeit
- Entscheidend ist, welcher Beruf im Leistungsfall gilt
- Gute Tarife stellen auf die Tätigkeit vor der Elternzeit ab
- Auch ohne eigenes Einkommen entsteht Bedarf, etwa für Betreuung
- Beitragsstundung während der Elternzeit ist oft möglich
Sieben Fehler, die im Leistungsfall teuer werden
Diese Punkte sehen wir in Erstgesprächen am häufigsten. Die meisten lassen sich vor Abschluss korrigieren, danach nur noch selten.
- ×Warten, bis das Budget passtDer Beitrag steigt mit dem Alter, der Zugang wird mit jeder Diagnose schwerer. Wer mit einer kleinen Rente startet und später erhöht, fährt fast immer besser als der, der wartet.
- ×Nur auf den Beitrag schauenVerzicht auf abstrakte Verweisung, Prognosezeitraum, Nachversicherung: Diese Punkte entscheiden über die Leistung. Der billigste Tarif ist oft der, der im Schadenfall diskutiert.
- ×Laufzeit verkürzen, um zu sparenEin Vertrag bis 60 wirkt günstiger, endet aber genau vor den Jahren mit dem höchsten Risiko. Besser die Rente reduzieren als die Laufzeit.
- ×Gesundheitsfragen ungenau beantwortenAuch versehentliche Lücken können nach § 19 VVG zum Rücktritt führen, und zwar Jahre später im Leistungsfall. Erst Unterlagen sichten, dann antworten.
- ×Direkt einen Antrag stellenEin abgelehnter Antrag wird brancheninternen Systemen gemeldet und erschwert alles Weitere. Die anonyme Voranfrage klärt dasselbe, ohne Spuren zu hinterlassen.
- ×Dynamik streichenOhne Leistungsdynamik verliert eine Rente über zwanzig Jahre einen erheblichen Teil ihrer Kaufkraft. Das fällt beim Abschluss nicht auf, im Leistungsfall sehr wohl.
- ×Den alten Vertrag zu früh kündigenErst wenn der neue Vertrag angenommen und policiert ist, wird der alte gekündigt. Sonst stehen Sie im schlimmsten Fall ganz ohne Schutz da.
Kurz beantwortet
Zehn Fragen, die uns zur Berufsunfähigkeitsversicherung am häufigsten gestellt werden.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung genau?
Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Maßstab ist Ihr konkreter Beruf, nicht irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Als Faustregel gelten 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Wer eine Immobilie finanziert, sollte die Rate zusätzlich einrechnen. Bestehende Ansprüche aus Versorgungswerk oder betrieblicher Zusage ziehen wir vorher ab.
Bis wann sollte der Vertrag laufen?
Bis zum regulären Rentenbeginn, in der Regel 67. Die meisten Leistungsfälle treten nach dem 50. Lebensjahr ein. Eine Verkürzung auf 60 spart Beitrag, lässt Sie aber in den kritischsten Jahren ohne Schutz.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das hängt vor allem von Beruf, Eintrittsalter, Rentenhöhe, Laufzeit und Gesundheitszustand ab. Ein junger Büroangestellter zahlt ein Vielfaches weniger als ein Dachdecker gleichen Alters. Eine belastbare Zahl nennen wir erst, wenn diese Angaben feststehen.
Ich habe Vorerkrankungen. Bekomme ich noch eine BU?
Häufig ja, manchmal mit Ausschluss oder Beitragszuschlag. Über anonyme Risikovoranfragen klären wir vorab bei mehreren Gesellschaften, zu welchen Bedingungen Sie versicherbar sind, ohne dass ein abgelehnter Antrag gespeichert wird.
Was passiert, wenn ich eine Gesundheitsfrage vergesse?
Das kann nach § 19 VVG zu Rücktritt, Anfechtung oder Vertragsanpassung führen, auch Jahre später im Leistungsfall. Deshalb sollten Sie vor dem Antrag Ihren Krankenkassenauszug anfordern und die Unterlagen durchgehen.
Was bedeutet abstrakte Verweisung?
Sie erlaubt dem Versicherer, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten, auch wenn Sie ihn gar nicht haben. Ein vollständiger Verzicht darauf gehört in jeden guten Tarif.
Zahlt die BU auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja. Rund ein Drittel der Leistungsfälle geht auf psychische Erkrankungen zurück. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Grundfähigkeitsversicherung, die psychische Ursachen in der Regel nicht abdeckt.
Muss ich die BU-Rente versteuern?
Sie wird als abgekürzte Leibrente behandelt, also nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Der fällt umso geringer aus, je kürzer die verbleibende Laufzeit ist. Faktisch bleibt davon meist mehr übrig als von einer gleich hohen gesetzlichen Rente.
Was ist, wenn ich keine BU bekomme?
Dann prüfen wir Alternativen, vor allem die Grundfähigkeitsversicherung. Sie hat eine leichtere Gesundheitsprüfung, deckt dafür einen engeren Bereich ab. Welche der beiden in Ihrem Fall passt, zeigt unser Vergleich BU oder Grundfähigkeit. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Warum die Beratung hier den Unterschied macht
Bei kaum einem anderen Vertrag hängt so viel an den Bedingungen und an der richtigen Reihenfolge im Antragsprozess. Wir sind unabhängiger Makler aus Heidelberg und vergleichen dafür den Markt, nicht ein Haus. Was das rechtlich bedeutet, steht auf der Seite Unabhängiger Makler in Heidelberg.
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So sieht unsere Beratung aus
Fünf Schritte, kein Verkaufsdruck. Nach dem ersten Gespräch wissen Sie, wo Sie stehen, auch wenn Sie danach nichts abschließen.
In Heidelberg oder digital. Wir hören zu, Sie erzählen.
Beruf, Einkommen, Gesundheit und vorhandene Verträge. Daraus ergibt sich der tatsächliche Bedarf.
Wir vergleichen Bedingungen und Beiträge mehrerer Gesellschaften und erklären die Unterschiede.
Sie entscheiden in Ihrem Tempo, mit allen Informationen, ohne Fristen oder Verpflichtungen.
Wir sind da, wenn sich etwas ändert, und übernehmen im Leistungsfall den Schriftverkehr.
Einmal richtig abgesichert, für das ganze Berufsleben
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf, prüfen bestehende Verträge und starten bei Bedarf anonyme Voranfragen. Danach entscheiden Sie in Ruhe, mit allen Informationen und ohne Frist.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich für Leistung und Umfang sind allein die jeweiligen Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifs; Bedingungen, Beiträge und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Angaben zu Beitragshöhen sind grobe Orientierungswerte und keine Zusage. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten, eine Rechtsberatung Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Hotz Consulting ist unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, registriert bei der IHK Rhein-Neckar. Stand: September 2026.