Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Beratung

1. Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung

Wir berücksichtigen bei der Zusammenstellung der für unsere Kundinnen und Kunden auswählbaren Produkte nicht nur Sicherheits- und Ertragsaspekte, sondern auch Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Kriterien). Im Rahmen der individuellen Kundenberatung stellen wir sicher, dass die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden hinsichtlich Risikoneigung, Risikotragfähigkeit, Renditeerwartungen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Präferenzen angemessen in die Produktauswahl einfließen. Dabei können Nachhaltigkeitsrisiken bewusst eingegangen werden, sofern dies mit den Bedürfnissen und Wünschen der Kundinnen und Kunden im Einklang steht.

2. Nachhaltigkeitsrisiken und Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik ist so ausgestaltet, dass stets im bestmöglichen Interesse unserer Kundinnen und Kunden gehandelt wird. Es werden keinerlei Anreize geschaffen, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden nicht oder nur in geringem Maße entspricht. Die Vergütung unserer Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner ist neutral in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Dies stellt sicher, dass keine Interessenkonflikte entstehen und die Beratung stets auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausgerichtet bleibt.

3. Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Versicherungsberatung

Unsere Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner berücksichtigen bei der Zusammenstellung der für unsere Kundinnen und Kunden auswählbaren Produkte nicht nur Sicherheits- und Ertragsorientierung, sondern auch Nachhaltigkeitsrisiken. Sie gewährleisten im Rahmen der individuellen Kundenberatung, dass die Risikoneigung, Risikotragfähigkeit, Renditeerwartungen sowie nachhaltigkeitsbezogene Präferenzen der Kundinnen und Kunden in die Produktauswahl einfließen. Auch hier gilt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bewusst eingegangen werden können, sofern dies den individuellen Anforderungen der Kundinnen und Kunden entspricht und mit Ihrem Risikoprofil vereinbar ist.

4. Transparenz und Rechtssicherheit

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088). Unsere Kundinnen und Kunden erhalten transparente Informationen darüber, wie Nachhaltigkeitsaspekte in die Produktberatung einbezogen werden und welche Auswirkungen dies auf ihre Investitionsentscheidungen haben kann. Dadurch gewährleisten wir eine rechtssichere und nachvollziehbare Beratungspraxis.

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen regulatorischen Anforderungen und den Erwartungen unserer Kundinnen und Kunden entspricht.